"Am 21.06.1944 wurde von der Bergbehörde festgestellt, daß Angehörige der SS ohne Benachrichtigung und ohne Erlaubnis der Betriebsführung in die Grube fahren. Es ist nicht erlaubt, ohne Begleitung einer Aufsichtsperson den Grubenbetrieb zubefahren.Grubenseitig muß zu jeder Zeit die Zahl und die Namen der sich untertage befindlichen Leute festzustellen sein. Es wird gebeten, bei den sich ergebenden nötigen Grubenfahrten die Betriebsführung zu benachrichtigen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "22.06.1944" . "Nicht angeführt (Befahrung der Altanlage)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Befahrung der Altanlage)."@deu . .