"Zur Unterscheidung der Zöglinge gilt es folgende Blockaufteilung:1. B-Block (Beobachtungsblock)alle Neuzugänge, nach einem halben Jahr Beurteilung durch den Blockführer, Entscheidung darüber, in welchen der 6 Blöcke der Zögling kommt.2. U.-Block (Block der Untauglichen)Verwahrung von Geistesschwachen und geistig Geschädigten, bei Erreichung des Entlassungsalters (23-25 Jahre) bzw. Untragbarkeit erfolgt Überweisung in eine Heil- oder Bewahrungsanstalt."@de . "Jugendschutzlager Moringen/Solling."@de . . . . . . . . "005/0224a.jpg" . . . "Art: Fotokopie einer Vervielfältigung"@de . "12.1944"^^ .