"Adressat: SS-Wirtschafts-VerwaltungshauptamtWegen der hohen Sterblichkeitsziffer besonders auch der reichsdeutschen Häftlinge im Konzentrationslager Auschwitz, wird die Einweisung germanischer weiblicher Häftlinge in das Konzentrationslager Auschwitz hiermit untersagt, falls nicht im Einzelfall eine anderweitige Regelung von hier getroffen wird. Auf beschleunigte Abstellung der reichsdeutschen weiblichen Häftlinge aus dem Konzentrationslager Auschwitz in das Konzentrationslager Ravensbrück ist hinzuwirken. Reichsdeutsche weibliche Häftlinge sollen nicht ohne hiesige Anweisung zum Arb.-Eins. von einem anderen Konzentrationslager in das Konzentrationslager Auschwitz verlegt werden."@deu . . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . . "Einweisung reichsdeutscher weiblicher Häftlinge in das Frauen-Konzentrationslager Auschwitz."@deu . "Einweisung reichsdeutscher weiblicher Häftlinge in das Frauen-Konzentrationslager Auschwitz."@deu . "12.04.1944" . . . .