Staatspolitische Maßnahmen gegen sowjetrussische Kriegsgefangene.

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Staatspolitische Maßnahmen gegen sowjetrussische Kriegsgefangene. 
Staatspolitische Maßnahmen gegen sowjetrussische Kriegsgefangene. 
30.03.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Staatspolizeileitstellen; alle Kripoleitstellen, alle Kommandeure der Sicherheitspolizei, alle Befehlshaber der Sicherheitspolizei; dem Reichssicherheitshauptamt IV Geschäftsstelle, IV D, IV D 5, IV C 2, Amt III, V; dem Höheren SS- und Polizeiführer; dem Inspekteur der Sicherheitspolizei; dem SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt-Amtsgruppe D-KL in OranienburgDie Behandlung von flüchtigen sowjetrussischen Kriegsgefangenen ist durch Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht (Az.: OKW-2 f 24.73/Chef Kgf/Allg. V a 1155/42 vom 05.05.194? geregelt. Es wird Bezug genommen auf den Runderlaß des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vom 20.10.1942 - IV A 1 c-3536/42 g.- Wegen der Behandlung sowjetrussischer Kriegsgefangener bei anderen Straftaten wird auf den Runderlaß des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vom 03.09.1942 - IV A, 1c-B. Nr. 2468/B/42 g verwiesen. Zusätzliche Angaben zu der Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen, ihre Inhaftierung zum Arbeitseinsatz bei verschiedenen Delikten. 

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