"Adressat: Höheren SS- und Polizeiführer Nord, Mitte, Süd und zur besonderen Verwendung; Chef der Orpo; den Amtschefs I, II, III, IV, V, VI und VII; dem Gruppenleiter IV D; den Referenten IV D2 und IV D 3; dem Reichsführer-SS-Inspekteur der Konzentrationslager Oranienburg; allen Höheren SS- und Polizeiführern (außer Den Haag); allen Befehlshabern der Sicherheitspolizei; allen Kommandeuren der Sicherheitspolizei; allen Kripoleitstellen; allen Sicherheitsdienst-leit-AbschnittenDie mit vorbezeichnetem Erlaß bekanntgegebene Anordnung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 16.01.1942 - Az.: 2 f 24-731 Kgf. (Ia) Nr. 539/42 ist durch Anordnung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 27.01.1942 - gleiches Az. - als ungültig erklärt worden."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "12.02.1942" . "Kennzeichnung der sowjetischen Kriegsgefangenen."@deu . . . . "Kennzeichnung der sowjetischen Kriegsgefangenen."@deu . .