Ruhen von Gefangenenunfallrenten oder Billigkeitsentschädigungen bei Schutz- und Vorbeugungshaft.

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Ruhen von Gefangenenunfallrenten oder Billigkeitsentschädigungen bei Schutz- und Vorbeugungshaft. 
Ruhen von Gefangenenunfallrenten oder Billigkeitsentschädigungen bei Schutz- und Vorbeugungshaft. 
02.02.1942 
Art: Abschrift vom Original 
Adressat: Kommandantur Konzentrationslager Dachau, St., Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, St., Ravensbrück, Kriegsgefangenenlager Lublin, Sonderlager HinzertVerfügung, daß die Gef. Unfallrente oder Billigkeitsentschädigung, die durch eine Justiz- oder Po. Behörde gewährt wurde, bei allen Häftlingen, die in ein Konzentrationslager eingewiesen werden, ruht.(Abschrift) 

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