Transport der zur Exekution bestimmten sowjetrussischen Kriegsgefangenen in die Konzentrationslager.

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Transport der zur Exekution bestimmten sowjetrussischen Kriegsgefangenen in die Konzentrationslager. 
Transport der zur Exekution bestimmten sowjetrussischen Kriegsgefangenen in die Konzentrationslager. 
09.11.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Staatspolizeileitstellen, den Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Metz, den Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Strassburg, den Reichsführer-SS, den Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, den Amtschef I bis VII, den Gruppenleiter IV D, den Höheren SS- und Polizeiführer außer Den Haag, den Inspekteur der Sicherheitspolizei, den Befehlshaber der Sicherheitspolizei außer Metz und Straßburg, den Kommandeur der Sicherheitspolizei, den Inspekteur der Konzentrationslager, allen Kommandanten der KonzentrationslagerMit sofortiger Wirkung wird angeordnet, daß als endgültig verdächtigte ausgesonderte Sowjetrussen, die bereits offensichtlich dem Tod verfallen sind und daher den Anstrengungen eines Fußmarsches nicht mehr gewachsen sind, in Zukunft grundsätzlich vom Transport in die Konzentrationslager zur Exekution auszuschliessen sind. 

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