"Adressat: Geheime Staatspolizei, Staatspolizei(leit)stelle LitzmannstadtLt. Entscheidung Reichsführer-SS dürfen die Urnen der im Konzentrationslager verstorbenen polnischen Häftlinge nicht mehr an die Angehörigen oder Friedhöfe gesandt werden. Unterstellten Dienststellen ist hiervon Kenntnis zu geben."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "17.04.1941" . "Übersendung der Aschenurnen an die Angehörigen der im Konzentrationslager verstorbenen polnischen Schutzhäftlinge."@deu . . . . "Übersendung der Aschenurnen an die Angehörigen der im Konzentrationslager verstorbenen polnischen Schutzhäftlinge."@deu . .