Übersendung der Aschenurnen an die Angehörigen der im Konzentrationslager verstorbenen polnischen Schutzhäftlinge.

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Übersendung der Aschenurnen an die Angehörigen der im Konzentrationslager verstorbenen polnischen Schutzhäftlinge. 
Übersendung der Aschenurnen an die Angehörigen der im Konzentrationslager verstorbenen polnischen Schutzhäftlinge. 
17.04.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Geheime Staatspolizei, Staatspolizei(leit)stelle LitzmannstadtLt. Entscheidung Reichsführer-SS dürfen die Urnen der im Konzentrationslager verstorbenen polnischen Häftlinge nicht mehr an die Angehörigen oder Friedhöfe gesandt werden. Unterstellten Dienststellen ist hiervon Kenntnis zu geben. 

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