Übersendung der Aschenurnen an die Angehörigen der im Konzentrationslager verstorbenen polnischen Schutzhäftlinge.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-001-009-005_0109a_jpg an entity of type: Record

17.04.1941 
005/0109a.jpg 
Übersendung der Aschenurnen an die Angehörigen der im Konzentrationslager verstorbenen polnischen Schutzhäftlinge. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Geheime Staatspolizei, Staatspolizei(leit)stelle LitzmannstadtLt. Entscheidung Reichsführer-SS dürfen die Urnen der im Konzentrationslager verstorbenen polnischen Häftlinge nicht mehr an die Angehörigen oder Friedhöfe gesandt werden. Unterstellten Dienststellen ist hiervon Kenntnis zu geben. 
[Reichsführer-SS, Inspekteur der Konzentrationslager, Pol. 14 f 5/L/Ot. vom 09.04.1941, Schr. des Höheren SS- und Polizeiführers im Wehrkreis VIII vom 08.03.1941/Nr. 333/41] 

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