. "29.04.1941" . . . "Gesetz über weitere Maßnahmen in der Reichsversicherung aus Anlass des Krieges vom 15.01.1941 RGBl. I. S. 34."@de . . "o. g. Gesetz wurde wie folgt ausgelegt:\"In der Zeit vom 26.08.1939 bis zum Ablauf des auf das Kriegsende folgenden Kalenderjahres erlöschen Anwartschaften in der Rentenversicherung nicht\""@de . "005/0099a.jpg" . . . . . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de .