"29.04.1941" . . "Gesetz über weitere Maßnahmen in der Reichsversicherung aus Anlass des Krieges vom 15.01.1941 RGBl. I. S. 34."@deu . . . "o. g. Gesetz wurde wie folgt ausgelegt:\"In der Zeit vom 26.08.1939 bis zum Ablauf des auf das Kriegsende folgenden Kalenderjahres erlöschen Anwartschaften in der Rentenversicherung nicht\""@deu . . "Gesetz über weitere Maßnahmen in der Reichsversicherung aus Anlass des Krieges vom 15.01.1941 RGBl. I. S. 34."@deu . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu .