Ruhen von Gefangenenunfallrenten oder Billigkeitsentschädigungen bei Schutz- und Vorbeugungsschaft.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-001-001-005_0012a_jpg an entity of type: Record
Ruhen von Gefangenenunfallrenten oder Billigkeitsentschädigungen bei Schutz- und Vorbeugungsschaft.
Ruhen von Gefangenenunfallrenten oder Billigkeitsentschädigungen bei Schutz- und Vorbeugungsschaft.
02.02.1942
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Kommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, Stutthof, Ravensbrück, Kriegsgefangenenlager Lublin, SS-Sonderlager HinzertDie Gefangenenunfallrente oder Billigkeitsentschädigung die durch eine Justiz- oder Pol.-Behörde gewährt wurde, entfällt bei allen Häftlingen die in ein Konzentrationslager eingewiesen werden.Gesetz vom 30.06.1900 (RGBL-S. 536), RGBl. I S. 995/1007-Art. 11 vom 24.11.1933, Verordnung vom 21.11.1939 (RGBL. I S. 2395) sind erwähnt.