Zahlung der Beiträge zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Sozialversicherung für Häftlinge.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-000-012-002_0259a_jpg an entity of type: Record
29.05.1941
002/0259a.jpg
Zahlung der Beiträge zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Sozialversicherung für Häftlinge.
Art: Fotokopie einer Durchschrift
Adressat: Leiter der Verwaltung des Konzentrationslagers OranienburgLt. o. g. Verfügungen sind bis auf weiteres keine Anwartschaftskosten mehr zu zahlen. Die durch Halbdeckung erhaltenen Anwartschaften können nur durch echte Beiträge (nicht durch Ersatzzeiten) aufrecht erhalten werden. Es wird um eine Entscheidung gebeten, ob die durch Halbdeckung erhaltenen Anwartschaften durch Zahlung der erforderlichen Beträge aufrecht erhalten werden sollen.
Dort. Schr. vom 30.04.1941 VR-62e/293/38/Ki./We (406, Folio 67). Verf. des Inspekteurs der Konzentrationslager vom 26.11. B. Nr. 1662/36 Inspekteur der Konzentrationslager (406, Folio 7)