Zahlung der Beiträge zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Sozialversicherung für die Häftlinge.

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Zahlung der Beiträge zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Sozialversicherung für die Häftlinge. 
Zahlung der Beiträge zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Sozialversicherung für die Häftlinge. 
30.04.1941 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Konzentrationslager Buchenwald VerwaltungAbdr.: SS-Führungshauptamt, Verwaltungsamt SS, Hauptabteilung 7 aVerfügung des Inspekteurs der Konzentrationslager, vom 26.11.1936, B-Nr. 1662/36 Inspekteur der Konzentrationslager (406, Folio 7).Die Zahlung von Versicherungsbeiträgen zur Erhaltung der Anwartschaft auf Versicherungsleistungen, die für mittellose Häftlinge lt. o. g. Verf. auf Staatskosten übernommen werden, sind bis auf weiteres auszusetzen. Eine Rückforderung der abgeführten Beträgt ist nicht möglich. 

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