"Gesetz über weitere Maßnahmen in der Reichsversicherung aus Anlass des Krieges vom 15.01.1941 RGBl. I. S. 34."@de . . . . . "002/0253a.jpg" . "29.04.1941" . . "O. g. Gesetz wurde wie folgt ausgelegt:\"In der Zeit von 26.08.1939 bis zum Ablauf des auf das Kriegsende folgenden Kalenderjahres erlöschen Anwartschaften in der Rentenversicherung nicht\""@de . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . . . . .