"Adressat: die Dienststellen im HauseZusendung des an die zur Verhängung der Schutzhaft befugten Behörden gerichteter Erlaßes vom 25.02.1935 zur Kenntnis und BeachtungZur Meldung der in Betracht kommenden Schutzhäftlinge sind die sachbearbeitenden Dienststellen verpflichtet.(ohne Anlagen)."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "25.02.1935" . "Ruhen der Versorgungsbezüge bei Schutzhäftlingen."@deu . . . . "Ruhen der Versorgungsbezüge bei Schutzhäftlingen."@deu . .