Übernahme von Invalidenversicherungskosten für Schutzhäftlinge.
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Übernahme von Invalidenversicherungskosten für Schutzhäftlinge.
Übernahme von Invalidenversicherungskosten für Schutzhäftlinge.
09.06.1941
Art: Fotokopie einer Abschrift
Für Häftlinge, die mittellos und länger als neun Monate in Schutzhaft sind, werden diejenigen Beiträge zur Sozialversicherung, die zur Erhaltung der Anwartschaft erforderlich sind, aus staatl. Mitteln geleistet(Anlage zu 406, Folio 2).