Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle-Dienstanweisungen über die Todesstrafe (Folio 14-15).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-000-010-002_0057a_jpg an entity of type: Record
Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle-Dienstanweisungen über die Todesstrafe (Folio 14-15).
Konzentrationslager Dachau Sonderbefehle-Dienstanweisungen über die Todesstrafe (Folio 14-15).
20. Jahrhundert
Art: Fotokopie einer Durchschrift
16. In Klasse können auch Häftlinge auf Grund ihres Vorlebens sein17. Häftlinge aller Klassen können bei gutem Benehmen von der Arbeit befreit werden, bei Entzug von einem Viertel der Ihnen zustehenden VerpflegungD. Rechtsprechung18. für das Lager ausnahmslos dem KommandantVor ein Lagergericht aber kommen alle Vergehen nach Artikel 8. Das Gericht besteht aus dem Kommandanten, ein oder zwei SS-Führer und einem SS MannKonzentrationslager Dachau Kommandantur 01.10.1933Dienstanweisungen/Häftlingsbewachung1. Aufstellung der Begleitmannschaften.