"Es wird folgendes befohlen:1.) Die Entscheidung über alle Zurückstellungs-Anträge trifft der Reichsführer-SS Persönlich2.) UK-Anträge sind der Ergänzungsstelle zuzuleiten3.) Erforderliche Ausführungsbestimmungen für die Ergänzungsstellen erläßt der Chef des SS-Hauptamtes."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "28.01.1941" . "Nicht angeführt (Zurückstellungs- und UK-Anträge)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Zurückstellungs- und UK-Anträge)."@deu . .