Aufsichtspflicht für Häftlinge und Kriegsgefangene.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-201-000-006-001_0203a_jpg an entity of type: RecordSet
26.06.1942
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Aufsichtspflicht für Häftlinge und Kriegsgefangene.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Amtsgruppen A, B, C, D und W, alle Ämter des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamts, alle Aussendienststellen des SS-Wirtschafts-VerwaltungshauptamtsEs wird angeordnet, daß jeder Leiter einer Außendienststelle des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, dem Häftlinge oder Kriegsgefangene zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt werden, mit verantwortlich für die Sicherung gegen Flucht, Beraubung oder Sabotageakte ist. Er hat daher zu veranlassen, diese Akte zu verhindern.Häftlinge sollen mindestens jedes halbe Jahr ausgewechselt werden.