Trennung von politischen Häftlingen von Berufsverbrechern und ähnlichen Elementen.

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Trennung von politischen Häftlingen von Berufsverbrechern und ähnlichen Elementen. 
Trennung von politischen Häftlingen von Berufsverbrechern und ähnlichen Elementen. 
12.08.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Ravensbrück, Stutthof, Herzogenbusch, Riga, Lublin und Bergen-BelsenDer Reichsführer-SS hat befohlen daß:1. Frauen und Mädchen in den weiblichen Lagern und Männer, die aus politischen Gründen verhaftet wurden, von den Berufsverbrechern und ähnlichen Elementen, getrennt werden sollen.2. die Lagerkommandanten für die Durchführung des vorstehenden Befehls, persönlich die Verantwortung tragen. 

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