"Adressat: Bezirksfürsorgeverband Fürth-StadtkreisEs wurden keine Arbeitszwangsgefangene anderweitig untergebracht.Die Entscheidung hierüber liegt beim Geheimen Staatspolizeiamt Berlin."@deu . "Art: Durchschrift vom Original"@deu . "12.05.1938" . "Arbeitseinsatz der auf Grund § 20 RFV in Arbeitseinrichtungen Untergebrachten für Zwecke des Vierjahresplanes."@deu . . . . "Arbeitseinsatz der auf Grund § 20 RFV in Arbeitseinrichtungen Untergebrachten für Zwecke des Vierjahresplanes."@deu . .