"Die Abteilung 35 befasste sich mit\"Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Aufsicht sowie der der Österreichischen Bundesregierung treuhändig übergebenen Unternehmungen uns sonstigen Vermögenschafte\" (zur öffentlichen Verwaltung siehe: BGBl Nr. 157/1946). Verschiedene Abteilungen, die für die Bestellung der öffentlichen Verwalter, die Kontrolle der öffentlichen Verwalter, die Angelegenheiten der durch Gesetz oder Verwaltungsakt entzogenen Vermögenschaften (vgl. BGBl Nr. 156/1946), die Angelegenheiten der durch Privatrechtsgeschäfte entzogenen Vermögenschaften (vgl. BGBl Nr. 54/1947), die Angelegenheiten des Deutschen Eigentums zuständig waren, wurden schließlich 1951 unter dem Namen Abteilung 35 zusammengelegt. Dazu kam ab 1965 die Abteilung 17 b (Durchführung des Verwaltergesetztes und Angelegenheit der durch Art. 22 Staatsvertrag (vgl. BGBl Nr. 152/1955) betroffenen Vermögenschaften).\r\nVgl. Peter Böhmer: Die Bundesministerien für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung und für Finanzen, S. 141–144.\r\nDie Akten beziehen sich in der Regel auf Firmen oder Liegenschaften, die öffentlich verwaltet wurden. Sie enthalten häufig sehr gute Informationen zu \r\n- den Firmen bzw. öffentlich verwalteten Liegenschaften (Wirtschaftsdaten, Bilanzen, Rechnungsabschlüsse, Berichte von Buchprüfungsfirmen), \r\n- den Eigentümern (vor und nach dem Vermögensentzug), im Falle von Aktiengesellschaften sind meist Aufstellungen der Aktionäre enthalten, \r\n- Öffentlichen Verwaltern (Lebensläufe).\r\n\r\nDer Bestand enthält jedoch außerdem Akten\r\n- zu den USIA-Betrieben\r\n- zum Deutschen Eigentum"@deu . . "Department 35: Public Administration and Public Oversight Matters"@deu . "462 Kartons."@deu . "Department 35: Public Administration and Public Oversight Matters"@deu . "Abteilung 35: Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Aufsicht sowie der der Österreichischen Bundesregierung treuhändig übergebenen Unternehmungen uns sonstigen Vermögenschaften"@deu . . "Abteilung 35: Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Aufsicht sowie der der Österreichischen Bundesregierung treuhändig übergebenen Unternehmungen uns sonstigen Vermögenschaften"@deu . . . . . . .