. "Fonds zur Abgeltung gewisser Ansprüche nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz"@deu . "Numerisch."@deu . "Das Siebente Rückstellungsgesetz von 1949 (vgl. BGBl Nr. 207/1949), das Entschädigungen aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft regeln sollte, hatte eine Lücke: Da die Entschädigungen von den Unternehmen zu zahlen waren, in denen die Geschädigten gearbeitet hatten, gab es für jene, deren ehemaliger Arbeitgeber nach 1949 nicht mehr existierte, keine Möglichkeit, einen Antrag einzureichen. Zur Behandlung dieser Fälle wurde im Jahr 1962 der Fonds zur Abgeltung gewisser Ansprüche nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz geschaffen (vgl. BGBl Nr. 187/1962). 1965 beendete er seine Tätigkeit und wurde liquidiert.\r\nEr behandelte 1.625 Anträge, davon wurden nur 173 im normalen Verfahren, weitere 15 nach (insgesamt 401) Einsprüchen positiv erledigt. Es wurde eine große Zahl an\"ungerechtfertigten Anträge\" registriert. Die Bedeutung des Bestandes besteht also nicht in seiner verhältnismäßig geringen Reichweite, sondern eher darin, dass er das Versagen der Rückstellungsgesetzgebung im Hinblick auf Berufsschädigungen eindrucksvoll dokumentiert. \r\nIm Faszikel 17 finden sich wichtige Materialien zum 7. Rückstellungsgesetz."@deu . . "Fonds zur Abgeltung gewisser Ansprüche nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz"@deu . "Compensation fund for certain claims under the Seventh Restitution Act"@deu . . "Compensation fund for certain claims under the Seventh Restitution Act"@deu . . . . . "17 Faszikel, 1.625 Mappe."@deu .