. "Alphabetisch ungeordnet."@deu . "Papier, 83 Schuber."@deu . "Magistratsdienststellen / Amt für Wirtschaftsverwaltung und Vermögenssicherung"@deu . . "Cabinet of the City Councillor for Economy Administration and Finance"@deu . "Magistratsdienststellen / Amt für Wirtschaftsverwaltung und Vermögenssicherung"@deu . . "Cabinet of the City Councillor for Economy Administration and Finance"@deu . . . . "1942 wurde eine Abteilung für Wirtschaftsförderung, welche für die Vergabe von Geschäftsräumen, Werkstätten, Magazinen und Büroräumen aller Art zuständig war, errichtet. Ab 1945 wurde die Dienststelle als Amt für Wirtschaftsförderung bezeichnet und 1946 kam es zur Umbenennung in Amt für Wirtschaftsverwaltung und Vermögenssicherung. 1948 wurde die Dienststelle als Amtsreferat in das Wohnungsamt eingegliedert. \r\nIn dem abgeschlossenen Bestand sind Informationen enthalten, die über folgende Inhalte und Zuständigkeiten des Amtes Aufschluss geben:\r\nBestellung von Treuhändern, Wirtschaftssäuberung, Vermögenssicherung, Vermögensverfall, Wiedergutmachung, VEAV-Pflichtanmeldungen (vgl. BGBl Nr. 166/1946) von während der NS-Zeit entzogenem Vermögen, Betriebsstilllegungen, Rückforderungen zweckentfremdeter Wohnungen und Zuweisung von Geschäftsräumen.\r\nDer Bestand enthält u.a. diese Subbestände:\r\n- Wirtschaftssäuberung (8 Schuber):\r\nBelastete Personen wurden gemäß § 18 Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) von leitenden Positionen in der gesamten Wirtschaft ausgeschlossen, desgleichen durften sie verschiedene Berufe nicht bekleiden. Ausführliche Bestimmungen enthält das am 12.9.1945 beschlossene Wirtschaftssäuberungsgesetz (vgl. StGBl Nr. 160/1945). Das Schriftgut ist in fünf Teilbereiche (in alphabetischer Ordnung) aufgespalten:\r\nI. Fragebogen von Firmeninhabern und leitenden Angestellten\r\nII. Fragebogen, die wegen Geringfügigkeit ausgeschieden wurden\r\nIII. Von der Wirtschaftssäuberungskommission freigestellte Betriebe\r\nIV. Unter Kontrolle stehende Betrieb\r\nV. Erfasste Betriebe\r\n- Vermögenssicherung (6 Schuber in alphabetischer Ordnung):\r\nIm Nationalsozialistengesetz wird ausgeführt, welches Vermögen von juridischen und physischen Personen zu verfallen hat bzw. bei welchen Delikten, die im Verbotsgesetz (vgl. StGBl Nr. 13/1945) und im Kriegsverbrechergesetz (vgl. StGBl Nr. 32/1945) genau bezeichnet sind, die Strafe des Vermögensverfalls ausgesprochen werden kann. Das Vermögen jener Personen, die eines entsprechenden Delikts verdächtigt wurden und sich deswegen in Untersuchungshaft befanden, musste gesichert werden. Sämtliche Vermögensteile wurden daher in einem Vermögensverzeichnis (Schlagwort\"Vermögenssicherun\") zusammengefasst. Jene Vermögensteile, die von Gesetzes wegen oder durch richterliches Urteil konfisziert wurden, sind in einem weiteren Teilbestand verzeichnet (Schlagwort\"Vermögenssicherung\".\r\n- Wiedergutmachung (4 Schuber in alphabetischer Ordnung):\r\nGemäß § 23 Nationalsozialistengesetz mussten alle Bezüge, die während der NS-Zeit wegen einer Betätigung für die NSDAP gewährt worden waren, unverzüglich erstattet werden. Dieser letzte Bestand enthält Schriftgut, das sich mit dieser Materie beschäftigt. \r\n- Außerdem: Vermögensverzeichnis und Wiedergutmachung, Vermögenssicherung Urfahr, Wiedergutmachung Urfahr"@deu . .