"Einsichtnahme nur bei einem familiärer Naheverhältnis zur betreffenden Person. Einsichtnahme für wissenschaftliche Zwecke nach Antrag beim Präsidium.\r\n"@de . . "Der Bestand enthält die Antragsakten nach dem Opferfürsorgegesetz (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Die Akten lebender Personen sind im Büro aufbewahrt, die bereits verstorbener Personen in der Zentralregistratur des Amtes."@de . "Description made by Francesco Gelati on the basis of the website http://www.ns-quellen.at/."@de . . . . "10304"^^ . "Opferfürsorge-Akten Kärnten"@de . . . . . . . .