"Zum Zwecke der nicht personenbezogenen Auswertung für die Statistik, für wissenschaftliche Arbeiten oder für vergleichbare, im öffentlichen Interesse liegende Untersuchungen können das Bundesministerium für Justiz und die Vorsteher der Gerichte auf Ersuchen des Leiters einer anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung die Einsicht in Akten, die Herstellung von Abschriften (Ablichtungen) und die Übermittlung von Daten aus solchen bewilligen. Die so erlangten Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden."@de . "Peter Melichar, Verdrängung und Expansion. Enteignungen und Rückstellungen in Vorarlberg\r\n(Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission. Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945 in Österreich, 19), Wien-München, 2004."@de . "Akten der Rückstellungskommission"@de . . . "Papier, 73 Akten."@de . . . . . "Personenbezogene Akten unterliegen dem Datenschutzgesetz."@de . . "Die Akten vor 1950 haben sich nicht bzw. nur in wenigen Ausnahmefällen erhalten."@de . . . "Description made by Francesco Gelati on the basis of the www.ns-quellen.at website."@de . . . "11904"^^ .