. . "MFS 1 Ministerium für Staatssicherheit (MfS_HA_IX)"@deu . "Die Hauptabteilung IX des Ministeriums für Staatssicherheit nahm die Aufgaben eines Ermittlungsorgans gemäß § 98 Strafprozessordnung der DDR wahr. Die Zuständigkeit erstreckte sich dabei auf die Ermittlung („Untersuchung“) von politischen Straftaten und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Menschenrechte insbesondere den Holocaust."@deu . "MFS 1 Ministerium für Staatssicherheit (MfS_HA_IX)"@deu . .