. . "MFS 3 Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Cottbus"@deu . "Der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Cottbus oblag die Sicherung und Überwachung sämtlicher Bereiche des staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens im Bezirk Cottbus. Sie verfügte mit der Abteilung IX über ein „Untersuchungsorgan“, das die Aufgaben einer Ermittlungsbehörde gemäß § 98 Strafprozessordnung der DDR wahrnahm. Deren Zuständigkeit erstreckte sich dabei auch auf die Ermittlung („Untersuchung“) von politischen Straftaten wie auch von Verbrechen gegen die Menschlichkeit."@deu . "MFS 3 Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Cottbus"@deu . .