Einrichtungen der Wehrmacht nach der Kapitulation in Norwegen
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Einrichtungen der Wehrmacht nach der Kapitulation in Norwegen
Geschichte des Bestandsbildners
Vielfach ermächtigten die Alliierten deutsche Behörden und militärische Dienststellen nach dem 8. Mai 1945, die Entlassung aus der Wehrmacht zu erteilen, laufende Verpflichtungen z.B. aus Verträgen mit privaten Firmen resultierende (Dienst-)geschäfte abzuwickeln und ausstehende Zahlungen vorzunehmen. Bei den Entlassungen hatten die Dienststellen neben der Ausstellung entsprechender Papiere u.a. dafür zu sorgen, dass für den Aufbau dringend benötigte Berufsgruppen erfasst wurden. In Norwegen waren die Strukturen der Wehrmacht (und der Waffen-SS) bei der Kapitulation weitgehend intakt. Über weite Strecken arbeiteten diese Dienststellen auch nach dem 8. Mai 1945 weiter wie bisher, allerdings unter alliierter bzw. norwegischer Aufsicht.
Einrichtungen der Wehrmacht nach der Kapitulation in Norwegen