Personalverwaltende Stellen der Wehrmacht

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Personalverwaltende Stellen der Wehrmacht 
Geschichte des Bestandsbildners Der Beitrag folgt im wesentlichen Absolon, Wehrgesetz S.362-374 (s. Lit.verz.): Die Personalverwaltung in der Wehrmacht fand an verschiedenen Stellen statt: bei den Wehrersatzdienststellen, bei den Ersatztruppenteilen, bei den Feldtruppenteilen und in den Personalämtern der Oberkommandos. Folgende personenbezogenen Unterlagen wurden geführt: - bei den Wehrersatzdienststellen: Wehrstammkarte: durch die polizeiliche Meldebehörde bei der Erfassung für jeden Dienstpflichtigen oder Freiwilligen angelegt, mit der Wehrstammrolle dem Wehrbezirkskommando (WBK) übersandt; Grundlage für die Musterung und Aushebung oder Freiwilligenannahme; wurde danach in das Wehrstammbuch eingeklebt Wehrstammrolle: durch die polizeiliche Meldebehörde als Begleitliste zu je zehn Wehrstammkarten angelegt Wehrstammbuch: vom WBK nach der Musterung oder Freiwilligenannahme unter Einkleben der Wehrstammkarte angelegt und während der ganzen Dauer der Wehrpflicht weitergeführt; der Inhalt entsprach dem des Wehrpasses; während des aktiven Wehrdienstes beim Truppenteil, sonst Bestandteil der Stammkartei des WBK, bzw. nach Ablauf der Wehrpflicht der des Wehrmeldeamtes (WMA); mit Kriegsbeginn gingen die Wehrstammbücher der zur Feldwehrmacht eingeteilten Soldaten vom letzten Friedenstruppenteil zu den zuständigen Wehrersatzdienststellen; nach Abgang der Soldaten an die Feldtruppe gingen die Wehrstammbücher nach Eintrag der entsprechenden Einheit an die WBK oder WMÄ zurück und wurden dort weitergeführt Gesundheitsbuch: von der Wehrersatzdienststelle, die bei einem Wehrpflichtigen oder Freiwilligen die erste Untersuchung durchführte angelegt; Weiterführung durch die Sanitätsdienststellen Verwendungskarte: für jeden Ersatz-Reservisten I nach der Musterung oder Freiwilligenannahme gleichzeitig mit dem Wehrstammbuch erstellt; diente im Frieden zur Einteilung des Wehrpflichtigen des Beurlaubtenstandes (d.B.) im Krieg; im Frieden war die Verwendungskartei gegliedert in Bestands-, Mob- und Unabkömmlichkeitskartei, im Krieg in Bestands-, RAD- und Sperrkartei Einberufungskarte: Ergänzung der Verwendungskarte für die im Frieden mobmäßig als Soldaten oder Wehrmachtbeamte eingeteilten Wehrpflichtigen d.B. - bei der Truppe: Wehrpaß: ab dem 1. April 1936 bei der Musterung oder Freiwilligenannahme angelegt und dem Inhaber ausgehändigt; urkundlicher Ausweis über das Wehrdienstverhältnis während der Dauer der Wehrpflicht; im Frieden während der Ableistung des RAD und des aktiven Wehrdienstes bei der Einstellung von der zuständigen Dienststelle abgenommen, aufbewahrt und fortlaufend ergänzt; bei der Entlassung wieder ausgehändigt und verblieb beim Inhaber auch nach Ablauf der Wehrpflicht; im Krieg bei den Feld- und Ersatzeinheiten verwahrt und weitergeführt; Überweisungsmittel bei Versetzung oder Entlassung; die Wehrpässe von Gefallenen, Verstorbenen und Vermißten gingen an die Wehrersatzdienststelle; nach Übertrag der Angaben in das Wehrstammbuch gingen sie an die Hinterbliebenen oder falls keine feststellbar waren, verblieben im Wehrstammbuch Truppenstammrolle: im Frieden durch alle Einheiten, im Krieg nur durch Ersatztruppenteile aufgestellt und geführt; bei Versetzungen wurde ein Stammrollenauszug den Überweisungspapieren beigefügt Kriegsstammrolle: bei den Einheiten der Feldwehrmacht anhand der Wehrpässe und Verwendungskarten aufgestellt und weitergeführt; die Kriegsstammrollenblätter der gefallenen, verstorbenen, vermißten, verwundeten und versetzten Soldaten und Ergänzungswehrmachtbeamten wurden abgeschlossen und der zuständigen Wehrersatzdienststelle übersandt, die der aktiven Wehrmachtbeamten gingen dem Wehrkreis- oder Luftgaukommando, das die Personalhauptakte führte zu Ausweise: es existierten 1) ein blauer Truppenausweis für Soldaten und Wehrmachtbeamte, ausgegeben im Frieden, mit Lichtbild (Form A; für zu Übungen Einberufene ohne, Form B); bei der Entlassung wurden die Ausweise Form A vernichtet, die Ausweise Form B gingen an die zuständigen Wehrersatzdienststellen; 2) ein brauner Dienstausweis für Angestellte und Arbeiter bei Wehrmachtdienststellen; 3) ein weißer Sonderausweis zur Betretung besonders bewachter Grundstücke, Gebäude oder Anlagen; 4) ein orangefarbener Dienstausweis mit schwarzem Längsstrich für nichtdeutsche Gefolgschaftsmitglieder, die bei Dienststellen der Wehrmacht beschäftigt waren Soldbuch: ab Kriegsbeginn an die Soldaten und Wehrmachtbeamten des Heeres und der Luftwaffe ausgehändigt und fortlaufend weitergeführt; die bisherigen Truppenausweise wurden nach Ausgabe der Soldbücher vernichtet; die Soldbücher von verstorbenen oder entlassenen Soldaten gingen ebenso wie unbrauchbar gewordene nach Abschluß an die zuständige Wehrersatzdienststelle zum Einlegen in die Tasche des Wehrstammbuches; bei Wiedereinberufung konnten sie erneut ausgegeben werden; bei Rangverlust wurden sie abgeschlossen und ein neues ausgegeben; am 16. November 1943 wurde die Einführung eines Lichtbildes auf der Innenseite befohlen; Angestellte und Arbeiter bei Wehrmachtdienststellen sowie sonstige Angehörige des Wehrmachtgefolges erhielten keine Soldbücher; landeseigene Hilfskräfte im Osten erhielten zweisprachige Kennbücher, die wie Soldbücher zu führen waren - bei den Oberkommandos: Personalakten: Die gesamte Personalverwaltung der Offiziere erfolgte durch das Heerespersonalamt (OKH/PA), bzw. das Luftwaffenpersonalamt (RdL u. ObdL/LP). Dort wurden über jeden aktiven Offizier Personalpapiere (Personalakten) geführt, bestehend aus: - einer Ausfertigung des Personalnachweises - den Anlagen zum Personalnachweis (alle wichtigen Schriftstücke wie Einstellungsvorgänge, Urkunden, Zeugnisse, Verpflichtungsschein, Entscheidungen in Ehrenangelegenheiten, Beschwerden, besondere Vorkommnisse) - den Krankenpapieren (Krankheitsvorgänge, ärztliche Zeugnisse, Dienstbeschädigungslisten) - den Beurteilungen - verschiedenen Karteien Truppenpersonalakten: Dazu wurden bei den Stäben der jeweiligen Einheiten weitere Ausfertigungen des Personalnachweises mit Anlageheften, Beurteilungsentwürfen und Versorgungsvorgängen geführt ¿ die sog. Truppenpersonalakten. Die zum Feldheer tretenden Einheiten gaben diese Truppenpersonalakten an die zuständigen Ersatztruppenteile ab, für die Offiziere vom Bataillonskommandeur aufwärts an die zuständigen Stellvertretenden Generalkommandos; Dienststellen, die aufgelöst wurden, gaben ihre Truppenpersonalakten ebenfalls an die Stellvertretenden Generalkommandos ab; die Truppenpersonalakten der Luftwaffe gingen grundsätzlich an das für den letzten Friedensstandort zuständige Luftgaukommando; die Eintragung von Veränderungen in die Truppenpersonalakten ruhte im Krieg und sollte nach Demobilmachung durchgeführt werden; bei Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst und bei Todesfällen waren die Kranken- und Versorgungspapiere und eine vervollständigte Ausfertigung des Personalnachweises mit anderen Unterlagen dem zuständigen Wehrmacht-Fürsorge- und Versorgungs-Amt zu übersenden. Die Personalakten und Personalnachweise der Offiziere d.B. und z.V. wurden bei den zuständigen Wehrersatzdienststellen geführt und verwahrt. Über Wehrmachtbeamte wurden Ministerialakten, Hauptakten und Blattsammlungen (Nebenhefte) geführt. Ministerialakten: Diese wurden vom Heeresverwaltungsamt (OKH/VA), bzw. vom Luftwaffenpersonalamt (RLM/LP) bei Dienstantritt geführt und enthielten: - den Personalnachweis - die Erklärung über Zugehörigkeit zu Parteien, Logen und anderen Organisationen - die Meldung über das Wehrdienstverhältnis - Verfügungen über Einberufung, Ernennung, Versetzung usw. - Festsetzung des Besoldungsdienstalters - sonstigen Schriftwechsel dazu in besonderen Beiakten: - Prüfungsarbeiten und Niederschriften über das Ergebnis - die Beurteilungen - die dienststrafrechtlichen Angelegenheiten Hauptakten: Die Hauptakten mit vorgeheftetem Krankheitsnachweis wurden bei den Wehrkreis- und Luftgaukommandos geführt, mit etwaigen früheren Personalakten anderer Stellen als Beiheften. Blattsammlungen (Beihefte): Die nachgeordneten Dienststellen und generell die Stäbe und Einheiten führten über die Beamten in ihrem Bereich nur Blattsammlungen, bzw. Beihefte, bestehend aus einer dritten Ausfertigung des Personalnachweises, dem Urlaubsnachweis, dem Krankenblatt und dem dort angefallenen Schriftwechsel. Die Personalakten der Berufsunteroffiziere wurden bei ihren zuständigen Einheiten geführt und im Krieg beim Ersatztruppenteil verwahrt. Die Personalakten der Angestellten und Arbeiter der Wehrmacht wurden bei den Beschäftigungsstellen, die Arbeitsbücher bei den Standortlohnstellen geführt. Ab dem 29. Juni 1944 waren die Personalakten ausgeschiedener Gefolgschaftsmitglieder nach drei Jahren zu vernichten. 
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