Rüstungsdienststellen in Frankreich

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Rüstungsdienststellen in Frankreich 
Geschichte des Bestandsbildners Bereits vor Abschluss des Waffenstillstands mit Frankreich wurde durch Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht/Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt/Rü Ia Nr. 9289/40 vom 20. Juni 1940 mit sofortiger Wirkung die Rüstungsinspektion (RüIn) Frankreich mit Sitz in Compiégne eingerichtet. Die bisherigen Referate „Rüstungswirtschaf" der Oberfeldkommandanturen wurden ihr als Rüstungskommandos unterstellt. Das Personal der Rüstungskommandos wurde schließlich Anfang Juli 1940 zur Aufstellung der Rüstungsinspektionen verwendet. Ende Juni/Anfang Juli 1940 setzte sich der Aufbau einer deutschen Wehrwirtschaftsorganisation in Frankreich fort: Die RüIn wurde erweitert zum Wehrwirtschafts- und Rüstungsstab (WiRüStb) Frankreich. Dienstsitz war Paris. Der WiRüStb Frankreich unterstand dem Chef der Militärverwaltung in Frankreich unmittelbar, erhielt seine Weisungen auf rüstungswirtschaftlichem Gebiet jedoch vom Oberkommando der Wehrmacht/Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt (OKW/WiRüAmt) und den Oberkommandos der Wehrmachtteile. Gegenüber dem Chef des Verwaltungsstabes der Militärverwaltung Frankreich fungierte der Chef WiRüStab Frankreich als wehrwirtschaftlicher Berater und als Vertreter der rüstungswirtschaftlichen Belange der Wehrmacht; außerdem berichtete er ihm über alle von ihm ergriffenen Maßnahmen. Dem WiRüStab Frankreich waren die Rüstungsinspektionen in Paris (für das Gebiet der Militärverwaltung Paris), St. Germain (für Nordwestfrankreich), Angers (für Südwestfrankreich) und Dijon (für Nordostfrankreich) unterstellt. Diese unterstanden in territorialer Hinsicht dem für ihren Bereich zuständigen Chef der Militärverwaltung (Bezirkschef) und dienten ihm als wehrwirtschaftliche Berater. Bereits mit Befehl OKW/WiRüAmt/Rü Ic Nr. 10944/40 vom 26. Juli 1940 erfolgte dann in Angleichung an die Einführung der Militärverwaltungsbezirke A, B und C auch die zahlenmäßige Reduzierung und Umbenennung der Rüstungsinspektion A (für Paris und Nordwestfrankreich), Rüstungsinspektion B (für Südwestfrankreich) und Rüstungsinspektion C (für Nordostfrankreich). Aufgabe des WiRüStabes Frankreich war die einheitliche Lenkung und Beaufsichtigung der ihm unterstellten Rüstungsinspektionen bei der Durchführung der ihnen vom OKW/WiRüAmt und den Oberkommandos der Wehrmachtteile übertragenen Aufgaben. Des weiteren war ihm für seinen Bereich die Überwachung der im Waffenstillstand vorgesehenen rüstungswirtschaftlichen Abrüstung Frankreichs (besetztes Gebiet, aber ohne Elsaß-Lothringen und die Departements Nord und Pas de Calais) übertragen. Bei seinen Verhandlungen mit obersten Landesbehörden hatte der Chef des WiRüStabes Frankreich vorheriges Einvernehmen mit dem Chef des Verwaltungsstabes der Militärverwaltung herzustellen. Die Rüstungsinspektionen hatten zunächst für die Truppe durch Einrichtung von Reparaturwerkstätten, Bereitstellung von Hilfsstoffen und die Deckung des übrigen Wirtschaftsbedarfes zu sorgen, daneben aber auch die für die deutsche Wirtschaft wichtigen Vorräte an Rohstoffen, Halbfabrikaten und sonstigen Gütern zu ermitteln und auf dem Dienstwege sowohl an das OKW/WiRüAmt als auch an das Oberkommando des Heeres/Generalquartiermeister (OKH/GenQu) zu melden. Darüber hinaus war den RüIn aufgetragen, die vom Chef der Militärverwaltung freigegebenen Industriebetriebe des Landes wieder in Gang zu bringen und in ihrem Inspektionsbereich die Abrüstungskontrolle auf rüstungswirtschaftlichem Gebiet durchzuführen. Zur Durchführung von wehrwirtschaftlichen Erkundungsaufgaben, insbesondere aber der Sicherstellung von Beutematerial, waren den Rüstungsinspektionen die"Wirtschaftstrupp" (Wi-Trupps) unterstellt. Sie wurden, als die Abfuhr von Beutematerial im wesentlichen abgeschlossen war, im Februar 1941 aufgelöst. Außerdem regelten die Rüstungsinspektionen den Einsatz der „Technischen Wehrwirtschaftseinheite", deren Aufgabe darin bestand, für Wehrmacht und Zivilbevölkerung wichtige Versorgungsbetriebe wieder in Gang zu bringen und die wehrwirtschaftliche Kraft des besetzten Gebietes zu erhalten. Die bei den Armeeoberkommandos im Bereich Militärverwaltung Frankreich tätigen Wirtschaftskommandos (WiKdo) wurden im Juli 1940 - soweit sie nicht aufgelöst wurden - dem Chef WiRüStab unterstellt. Die Verbindungsoffiziere des Wehrwirtschafts- und Rüstungsamtes (VO WiRü) verblieben mit ihren Stäben hingegen bei den Armeen. Ihre Überlieferung ist deshalb auch in einem besonderen Archivbestand zusammengefasst (RW 46). Mit Wirkung vom 20. Juli 1942 erfolgte eine Neuorganisation der wehr- und rüstungswirtschaftlichen Dienststellen in Frankreich. Der Wehrwirtschafts- und Rüstungsstab Frankreich wurde geteilt in den Wehrwirtschaftsstab Frankreich (dem OKW/Chef WiAmt unterstellt) und den Rüstungsstab Frankreich (dem Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion/Chef Rüstungsamt unterstellt). Während ersterer die wehrwirtschaftlichen Aufgaben wahrzunehmen hatte, blieben letzterem die rüstungswirtschaftlichen Aufgaben vorbehalten. Die Position des Chefs des Wehrwirtschaftsstabes (WWiStab) und des Chefs des Rüstungsstabes Frankreich (RüStab) waren in Personalunion verbunden. Als nachgeordnete wehrwirtschaftliche Dienststellen des WWiStab Frankreich wurden - entsprechend den Militärverwaltungsbezirken - für Paris und Nordwestfrankreich die Wehrwirtschaftsinspektion A, für Südwestfrankreich die Wehrwirtschaftsinspektion B und für Nordostfrankreich die Wehrwirtschaftsinspektion C eingesetzt. Als nachgeordnete rüstungswirtschaftliche Dienststelle des Rüstungsstabes Frankreich wurde die Rüstungsinspektion Frankreich mit Sitz in Paris eingerichtet. Ihr nachgeordnet waren die einzelnen Rüstungskommandos, die gleichzeitig aber auch der jeweiligen Wehrwirtschaftsinspektion zur Durchführung wehrwirtschaftlicher Aufgaben zur Verfügung standen. Zu den Hauptaufgaben zählten insbesondere: Schutz der Industrie (Werkschutz, Luftschutz, Abwehr), Mitwirkung bei Maßnahmen gegen Feindeinwirkung und innere Unruhen (Räumung usw.), Unterstützung der Truppe bei Beschaffung von handelsüblichem Gerät und sonstigem Sofortbedarf, Mitwirkung bei der Erkundung der Wehrwirtschaft des Auslandes sowie Angelegenheiten des Waffenstillstandsvertrages. Die dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition unterstellten Rüstungsdienststellen verblieben als Wehrmachtdienststellen im Haushalt des Oberkommandos der Wehrmacht. Da zudem die Bearbeitung aller Personal- und Haushaltsangelegenheiten des Rüstungsstabes und des Wehrwirtschaftsstabes sowie der nachgeordneten Wehrwirtschaftsinspektionen durch die gemeinsame Personal- und Haushaltsgruppe des WWi- und des Rü-Stabes erfolgte, konnte auch keine Trennung der Überlieferung in einen wehrwirtschaftlichen und einen rüstungswirtschaftlichen Bereich vorgenommen werden. Mit Wirkung vom l. August 1942 wurde das „Deutsche Beschaffungsamt in Frankreic" mit Sitz in Paris eingerichtet. Dabei handelte es sich um eine Dienststelle des Reichsministers für Bewaffnung und Munition, die dem Chef des Rüstungsstabes Frankreich unterstellt war. Da das Deutsche Beschaffungsamt in Frankreich für die einheitliche Steuerung und Lenkung der nach dem besetzten und unbesetzten Gebiet Frankreichs zu erteilenden Aufträge im Bereich der gewerblichen Wirtschaft verantwortlich war, wurden ihm zur Durchführung dieser Aufgaben zahlreiche militärische und zivile Dienststellen unterstellt (z. B. Dienststelle Paris des Heereswaffenamtes, Generalluftzeugmeister - Verbindungsstelle Paris, Dienststellen in Frankreich des Wehrmachtbeschaffungsamtes, Generalbevollmächtigter für das Kraftfahrwesen, Generalbevollmächtigter für Technische Nachrichtenmittel, Generalbevollmächtigter für die Chemische Erzeugung, Zentralstelle für Generatoren, Bevollmächtigter für die Maschinenproduktion, Beschaffungsamt der SS, Organisation Todt, Deutsche Reichspost, Reichsbahn, im Befehlsbereich des Militärbefehlshabers Frankreich tätige Beschaffungsstellen, Zentralauftragsstelle in Paris). In seinem Aufbau wurde das Beschaffungsamt der Gliederung der deutschen Hauptausschüsse und Ringe angepasst. Im unbesetzten Teil Frankreichs wurden die Aufgaben der Rüstungskontrolle zunächst von der Rüstungskontrollinspektion Bourges wahrgenommen. Ihr waren mit Stand vom Januar 1942 die Rüstungskontrollkommission I (K.K.Rü I) Clermont-Ferrand, die K.K.Rü II Lyon, die K.K.Rü III Toulouse sowie die Mineralölkommission V (K.K.Min. V) Marseille unterstellt. Im November 1942 wurde schließlich auch Südfrankreich von der Deutschen Wehrmacht besetzt. Die damit beginnende Erfassung der Beute und Wirtschaftsgüter wurde der K.I.Rü in Bourges übertragen; zur Durchführung dieser Aufgaben wurde ihr das neu geschaffene Wehrmacht-Erfassungskommando 9 (WEK 9) unterstellt. Mit Wirkung vom 1. Februar 1943 wurde für die besetzten Westgebiete folgende Neugliederung der Wehrwirtschaftsdienststellen befohlen: Die Personalunion in der Führung des WiStabes und des RüStabes Frankreich wurde aufgehoben. Gleichzeitig wurde der WiStab Frankreich sowie die WiIn „Paris und Nordwestfrankreic" aufgelöst. Ihre Aufgaben gingen an den neu gebildeten „Wehrwirtschaftsstab Wes" (Wwi Stab West), der dem OKW/WiAmt unterstellt war, über. Dem Wwi Stab West wiederum wurden die wehrwirtschaftlichen Dienststellen in Frankreich, Belgien und den Niederlanden unterstellt. Dazu zählten insbesondere die Wehrwirtschaftsoffiziere (zugleich Sachbearbeiter IV Wi) bei den Kommandobehörden und Rüstungsinspektionen in Frankreich sowie der Bereich der Rüstungskontrollinspektion Bourges. Bei der Rüstungsinspektion Frankreich wurde"Der Wehrwirtschaftsoffizier bei der Rüstungsinspektion Frankreich (Wwi O bei RüIn Frankreich) errichtet. Bei den Rüstungskommandos wurden die wehrwirtschaftlichen Aufgaben nach den Weisungen des Wwi O bei der RüIn Frankreich vor den Rüstungskommandos durchgeführt. Die Rüstungskontrollinspektion Bourges (K.I.Rü) schied am 15. Februar 1943 aus dem Befehlsbereich der Deutschen Waffenstillstandskommission (DWStK) aus und trat unter den Befehl des Wehrwirtschaftsstabes West. Auf diesen gingen gleichzeitig die Aufgaben der Gruppe Rüstung der DWStK über. Im Sommer 1943 erfolgte die Umbildung der K.I.Rü in Rüstungskontrollkommission (Rü.K.K.) und die Einrichtung von Rüstungskontrolloffizieren (Rü.K.O.). Mit der im fast unmittelbaren Anschluss daran (9. September 1943) folgenden Ausdehnung der Kontrolltätigkeit auf das bisherige italienische Kontrollgebiet östlich der Rhone wurden die Bereiche der Rüstungskontrolloffiziere wie folgt festgelegt: Rü.K.O. I Lyon: Departements Saöne-et-Loire, Jura, Loire, Rhöne, Ain (ohne die im altbesetzten Teil Frankreichs liegenden Teile der Departements). Rü.K.O. II Toulouse: Departements Gironde, Lot-et-Garonne, Lot, Aveyron, Lozere, Landes, Gers, Tarnet-Garonne, Tarn, Herault, Basses Pyrenees, Hautes Pyrenees, Haute Garonne, Ariege, Aude, Pyrenees Orientales (ohne die im altbesetzten Teil Frankreichs liegenden Teile der Departements). Rü.K.O. III Clermont Ferrand: Departements Indre-et-Loire, Indre, Cher, Allier, Vienne, Creuse, Puy-de-Döme, Haute Loire, Clarente, Haute Vienne, Correze, Cantal, Dardogne (ohne die im altbesetzten Teil Frankreichs liegenden Teile der Departements). Rü.K.O. IV Avignon: Departements Van-Cluse, Gard, Basses-Alpes, Alpes-hiaritimes, Bouches-du-Rhöne, Var. Rü.K.O. V Grenoble: Departements Haute-Savoie, Savoie, Isere, Ardeche, Dröme, Hautes-Aipes. Zum l. Mai 1943 wurde der „Rüstungsstab Frankreic" mit den beiden ihm bisher unterstellten Dienststellen „Rüstungsinspektion Frankreic" und „Deutsches Beschaffungsamt in Frankreic" zu einer Dienststelle mit der Bezeichnung „Rüstungs- und Beschaffungsstab Frankreic", des Reichsministers für Bewaffnung und Munition (RüBeStab) vereinigt. Auf Grund des „Führerbefehl" vom 27. November 1943 betr. Personaleinsparung und entsprechend dem Wunsche Hitlers, dass sich die Wehrmacht nur noch mit wirtschaftlichen Aufgaben rein militärischer Art befassen solle, wurde mit Befehl „Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht/Stab General Jost Nr. 7/44 geh. vom 28.3.194" die Umgliederung der Wehrwirtschaftsorganisation des OKW festgelegt. Der Wehrwirtschaftsstab im OKW erhielt die Bezeichnung „Feldwirtschaftsam" (FwiAmt). Für die besetzten Westgebiete ergaben sich dadurch folgende Änderungen: durch Befehl OKW/ FwiAmt Z 1/I Nr. 1564/44g vom 7. Mai 1944 wurde der „Wehrwirtschaftsstab Wes" mit sofortiger Wirkung in „Höherer Feldwirtschaftsoffizier beim Militärbefehlshaber in Frankreic" (Höh. Fwi O Frankreich) umgewandelt und als Sachbearbeiter IV Wi in den Stab des Militärbefehlshabers in Frankreich eingegliedert. Der Höh. Fwi O Frankreich fungierte gleichzeitig als „Höherer Feldwirtschaftsoffizier beim Oberbefehlshaber West (Oberkommando Heeresgruppe D" (Höh.FwiO OB West) und Sachbearbeiter IV Wi in dessen Stabe. Die bisherigen Wehrwirtschaftsoffiziere bei der Befehlshabern bzw. Kommandanten im Bereich des Militärbefehlshabers in Frankreich wurden ebenfalls mit sofortiger Wirkung in „Feldwirtschaftsoffizier" (Fwi O) bei den genannten Kommandobehörden umgewandelt und als Sachbearbeiter IV Wi in deren Stäbe eingegliedert. Die Dienststellen der Wehrwirtschaftsoffiziere bei den Armeeoberkommandos wurden aufgelöst. An ihre Stelle traten die Feldwirtschaftsoffiziere (IV Wi) bei den Befehlshabern in Nordwest- und Südwest-Frankreich sowie beim Kommandanten des Heeresgebietes Südfrankreich und ihre jeweiligen Verbindungsstäbe zu den Armeeoberkommandos. Der Höh. Fwi O Frankreich bzw. Höh. Fwi O OB West war dem jeweiligen Chef des Generalstabes unterstellt, erhielt seine fachlichen Weisungen jedoch vom Oberkommando der Wehrmacht/Feldwirtschaftsamt (OKW/Fwi Amt). Als Höh. Fwi O Frankreich unterstanden ihm die dem Militärbefehlshaber in Frankreich unterstellten Feldwirtschaftskommandos, die Rü.K.K. Bourges und (fachlich) die in seinem Bereich eingesetzten Feldwirtschaftsoffiziere. Als Höh. Fwi O OB West unterstanden ihm die im Westen eingesetzten Feldwirtschaftskommandos, fachlich auch der FWiO beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich und der FWi O beim Wehrmachtbefehlshaber in den Niederlanden. Infolge der militärischen Ereignisse wurde am 13. September 1944 vom OKW/FWiAmt die sofortige Auflösung der Rüstungskontrollkommission Bourges und der ihr nachgeordneten Rüstungskontrolloffiziere befohlen. Am 29. September 1944 musste vom OKW/FWiAmt aus den gleichen Gründen schließlich auch die Auflösung der Feldwirtschaftsoffiziere bei den Befehlshabern in Nordwest- und Südwest-Frankreich, beim Kommandanten des Heeresgebietes Südfrankreich und beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich verfügt werden. Gleichzeitig wurden die Dienststellen Höh.FwiO Frankreich und Höh.Fwi O OB West unter der Bezeichnung"Höherer Feldwirtschaftsführer beim Oberbefehlshaber Wes" (Höh. Fwi O OB West) zusammengefasst. Anstelle der aufgelösten Dienststellen wurden als Verbindungsorgane des Höh. Fwi O OB West zu den Truppenstäben bei den im Befehlsbereich des Oberbefehlshabers West liegenden Heeresgruppen und Armeen Feldwirtschaftsoffiziere eingesetzt. Ebenso standen dem Höh.Fwi O OB West zur Durchführung seiner Aufgaben die Wehrwirtschaftsoffiziere bei den Stellvertretenden Generalkommandos (Wehrkreiskommandos) VI, XII und V zur Verfügung. 
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