Rüstungsdienststellen im Generalgouvernement
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Rüstungsdienststellen im Generalgouvernement
Geschichte des Bestandsbildners
Für den Fall einer kriegerischen Auseinandersetzung mit Polen wurden im August 1939 bei den für den Einsatz vorgesehenen Armeeoberkommandos (1, 3, 4, 8 und 14) Verbindungsoffiziere des Oberkommandos der Wehrmacht/Wehrwirtschaftsstab (VO OKW/WStb) eingesetzt.
Sie hatten gegenüber dem Armeeoberkommando (AOK) die Belange des Wehrwirtschaftsstabes (WStb) und der im Armeegebiet eingesetzten Wehrwirtschaftsdienststellen zu vertreten. Hinsichtlich der Ausnutzung des Armeegebietes für die Kriegswirtschaft waren sie Berater des AOK. In den wehrwirtschaftlichen Aufgaben des AOK fungierten sie als Sachbearbeiter des Stabes und waren als solche den Oberquartiermeistern der Armeen unterstellt.
Während des Einsatzes im Feindesland war die nächstliegende Aufgabe des VO WStb dafür zu sorgen, dass für Armee und Zivilbevölkerung wichtige Versorgungsbetriebe wieder in Gang gesetzt und unterhalten wurden und die wehrwirtschaftliche Kraft des eroberten Gebietes nach Möglichkeit erhalten blieb. Zu diesem Zwecke wurden den Armeen die nach Weisung des Wehrwirtschaftsstabes vom"Reichsamt Technische Nothilf" aufgestellten"Technischen Wehrwirtschafts-Einheite" (TWE) zugeordnet. Für den Einsatz wurden die TWE zu"Technischen Kommando" (TK) zusammengefaßt. Dabei unterstanden sie dem Befehl des VO VStb.
Mit dem Vorrücken der deutschen Truppen in Polen schieden sukzessive Teile des Armeegebietes aus dem Operationsgebiet des Heeres aus und wurden in wehrwirtschaftlicher Hinsicht von den VO WStb auf neu eingerichtete Wehrwirtschaftsstellen übertragen.
Am 8. September 1939 erließ der"Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmach" Richtlinien für die Einrichtung einer Militärverwaltung im besetzten Ostgebiet. Auf dieser Grundlage wurde vom Oberkommando des Heeres/Generalstab des Heeres/Generalquartiermeister (Qu. 2) mit Befehl vom 10. September 1939 im Militärbezirk Danzig-Westpreußen ab 14. September 1939 eine Militärverwaltung eingerichtet. Der Bezirk umfasste die Gebiete der ehemals Freien Stadt Danzig sowie der polnischen Wojewodschaft Pommerellen ohne die früher zur Provinz Posen gehörigen Teile. In ihm wurde in Nachfolge zum Verbindungsoffizier der 4. Armee bereits seit dem 5. September 1939 die Wehrwirtschaftsstelle z.b.V. Königsberg mit Sitz in Danzig eingesetzt.
Südostpreußen wurde in wehrwirtschaftlicher Hinsicht vom VO WStb des Armeeoberkommandos 3 betreut. Die Übergabe des Gebiets an die Wehrwirtschaftsinspektion I (Königsberg) erfolgte erst im Oktober/November 1939 und wurde am 27. November 1939 abgeschlossen.
Bei der Eingliederung des ostoberschlesischen Gebietes in die Verwaltung Oberschlesiens wurde mit Befehl OKW/ WStb W Rü Ia Nr. 5277/39g vom 11. September 1939 folgende wehrwirtschaftliche Organisation verfügt: das ostoberschlesische Industriegebiet wurde dem Bereich der Wehrwirtschaftsinspektion VIII (Breslau) / Wehrwirtschaftsstelle Gleiwitz (WWiSt Gleiwitz) zugeordnet. Hierzu wurde der Bereich dieser WWiSt um die bis zum Jahre 1918 deutschen Gebiete Oberschlesiens sowie um den Stadtkreis Sosnowice und den Landkreis Bendzin erweitert. Gleichzeitig richtete die WWiSt Gleiwitz ein ihr unterstelltes vorgeschobenes Kommando in Kattowitz ein.
Das Teschener Industriegebiet wurde nach seinem Ausscheiden aus dem Armeegebiet der 14. Armee der WWiSt Troppau zugeteilt. Deren Zuständigkeit für das zum Protektorat Böhmen und Mähren gehörige Mährisch-Ostrauer Gebiet wurde davon nicht berührt.
Im Bereich der späteren Wehrwirtschaftsstelle Posen war kein VO WStb eingesetzt, da der Verlauf der Operationen dieses Gebiet unberührt gelassen hatte und es kampflos besetzt werden konnte. Die WWiSt Posen (hervorgegangen aus WWiSt z.b.V. Dresden) wurde schließlich gleichzeitig mit der Schaffung des Militärbefehlshabers Posen ab 11. September 1939 eingerichtet. Der Militärbezirk umfasste das Gebiet der Wojewodschaft Posen sowie die bis 1918 zur Provinz Posen gehörigen Teile der Wojewodschaft Pommerellen.
Die Wehrwirtschaftsstelle Krakau wurde auf Befehl des OKW/Az. llb WStb W Rü Ia Nr. 552/39g vom 13. September 1939 errichtet. Sie ging hervor aus der Lehrwirtschaftsstelle z.b.V. Wien, die am 21. September 1939 in Krakau eintraf und für den Militärbezirk Krakau (Wojewodschaft Krakau) zuständig war. Für ihre Tätigkeit übernahm sie bis Mitte Oktober 1939 die Arbeitsunterlagen (Betriebserkundungen u. a.) des Verbindungsoffiziers des AOK 14, während die vom Verbindungsoffizier des AOK 10 erarbeiteten Aufzeichnungen - obwohl sie zum Teil in den späteren Zuständigkeitsbereich der WWiSt Krakau fielen - an die WWiSt Lodz übergeben wurden.
Die Wehrwirtschaftsstelle Lodz, die aus der WWiSt z.b.V. Nürnberg hervorging, wurde auf Befehl OKW/Az. llb 16 WStb W Rü Ia Nr. 5667/39g vom 17. September 1939 eingerichtet. Sie übernahm in der Zeit vom 21. bis 24. September 1939 die Erkundungsberichte des Verbindungsoffiziers des AOK 3 und wurde von diesem eingearbeitet. Die Übergabe erfolgte dann am 6. Oktober 1939.
Mit dem 3. Oktober 1939 übernahm der Oberbefehlshaber Ost (Oberost) - bisher Heeresgruppenkommando Süd - den Befehl über das gesamte von deutschen Truppen besetzte Gebiet Polens, über Danzig, die Provinz Ostpreußen und die zum Operationsgebiet gehörenden Teile Schlesiens und Mährens. Zur Wahrnehmung rüstungswirtschaftlicher Belange in den ehemaligen polnischen Gebieten (ohne die an Oberschlesien angegliederten Teile) und im Gebiet der Stadt Danzig wurde gleichzeitig die Wehrwirtschaftsinspektion Oberost (WiIn Oberost) mit vorläufigem Sitz in Lodz eingerichtet (Arbeitsaufnahme: l2.l0.1939). Sie war dem Oberbefehlshaber Ost unterstellt, erhielt rüstungswirtschaftliche Weisungen jedoch von OKW/WStb. Die WWiSt Danzig, Posen, Krakau und Lodz waren jetzt unter Aufhebung ihrer unmittelbaren Unterstellung unter OKW/WStb in allen Fragen der Rüstungswirtschaft der WiIn Oberost nachgeordnet.
Am 25. Oktober 1939 endete die Militärverwaltung im Generalgouvernement und die vollziehende Gewalt wurde auf den Generalgouverneur übergeleitet, während die militärische Führung beim Oberbefehlshaber Ost verblieb. Zu seinem Befehlsbereich gehörten ab 26. Oktober 1939 das Generalgouvernement und die Provinz Ostpreußen. Gleichzeitig schieden auch die Gebiete, die gemäß Führererlass vom 8. Oktober 1939 über die Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete zum Reich traten, aus dem Bereich der WiIn Oberost aus und die Unterstellung der WWiSt Danzig und Posen sowie das Weisungsrecht der WIn Oberost betr. Südostpreußen wurde ab 26. Oktober 1939 aufgehoben. Für die Reichsgaue Westpreußen und Posen wurden die Wehrkreiskommandos XX und XXI sowie die WiIn XX (Danzig) und WiIn XXI (Posen) eingerichtet; gleichzeitig die WWiSt Danzig und Posen aufgelöst.
Der Arbeitsbereich der WiIn Oberost war nach der Neuorganisation der Verwaltung der ehemaligen polnischen Gebiete beschränkt auf das Generalgouvernement mit den Distrikten Krakau, Lublin, Warschau und Radom. Dienstsitz der Wirtschaftsinspektion wurde Ende November 1939 Krakau. Ihr unterstellt waren die WWiSt. Warschau, hervorgegangen aus der WWiSt z.b.V. Berlin (Distrikt Warschau), die WWiSt Radom, hervorgegangen aus der WWiSt Krakau (Distrikte Radom und Lublin) und die WWiSt Krakau (Distrikt Krakau), deren Gebiet jedoch zunächst von der WiIn Oberost unmittelbar bearbeitet wurde. Das Gebiet der WWiSt Lodz wurde aufgeteilt auf die WIn XXI (Posen) und die WWiSt Warschau.
Am 22. November 1939 wurde die Wehrwirtschaftsinspektion Oberost in Rüstungsinspektion Oberost (RüIn Oberost) umbenannt, die unterstellten Wehrwirtschaftsstellen hießen fortan Kommandos des Rüstungsbereichs (RüKdo).
Bis Mitte des Jahres 1940 war der Aufbau der Rüstungsorganisation im Generalgouvernement abgeschlossen. Am 15.August 1940 befahl OKW/WiRüAmt die sofortige Umbenennung de"RüIn Oberos" in"RüIn im Generalgouvernemen", da bereits vorher die Bezeichnung"Oberbefehlshaber Os" durch"Militärbefehlshaber im Generalgouvernemen" ersetzt worden war.
Weitere Veränderungen für die Rüstungsorganisation des Generalgouvernements ergaben sich durch den Beginn des Krieges gegen die UdSSR im Juni 1941. Bereits mit Wirkung vom 9.Juni1941 wurde auf Befehl des OKW/WiRüAmt das RüKdo Radom zur Verwendung im Osteinsatz aufgelöst. Sein Zuständigkeitsbereich wurde aufgeteilt auf die Rüstungskommandos Warschau und Krakau. Um das RüKdo Warschau zu entlasten, mußte mit Wirkung vom 15. November 1941 für dieses RüKdo die Außenstelle Radom eingerichtet werden. Diese wurde im Verlaufe des Monats Juli 1942 schließlich wieder zum RüKdo Radom erhoben. Als Bezirk wurde ihr der Distrikt Radom zugewiesen.
Nach der Besetzung Galiziens und der Eingliederung Ostgaliziens entsprechend den Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg als"Distrikt Galizie" in das Generalgouvernement zum 1.August 1941 wurde das bisherige Wirtschaftskommando Lemberg umgewandelt in das RüKdo Lemberg und dem Rüstungsinspekteur im Generalgouvernement unterstellt.
Am 1. September 1942 wurde der"Militärbefehlshaber im Generalgouvernemen" in"Wehrkreisbefehlshaber im Generalgouvernemen" umbenannt und seine Dienststelle in ein Wehrkreiskommando umgewandelt. Das Generalgouvernement galt demnach als Heimatkriegsgebiet. Die fortan für das Reichsgebiet ergangenen Erlasse betr. Organisation von Wehrwirtschaft und Rüstung galten nunmehr auch für das Generalgouvernement.
Auf Grund des"Führer-Erlasse" vom 7. Mai 1942 wurden die Rüstungsinspektionen im Reichsgebiet, dem Protektorat Böhmen und Mähren sowie im Generalgouvernement aufgeteilt auf eine Rüstungsinspektion (RüIn) und eine Wehrwirtschaftsinspektion (WiIn). Während die Rüstungsinspekteure und Rüstungskommandeure mit ihren Dienststellen dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition (Chef des Rüstungsamtes) unterstellt wurden, verblieben die Wehrwirtschaftsinspekteure mit ihren Dienststellen im nachgeordneten Bereich des Oberkommandos der Wehrmacht (Chef des Wehrwirtschaftsamtes). Entsprechend ihrer organisatorischen Zuordnung zum nachgeordneten Bereich des Rüstungsamtes oblag den Rüstungsinspekteuren und -kommandeuren die Wahrnehmung von Rüstungsaufgaben, während sich die Wehrwirtschaftsinspekteure auf die Wahrnehmung militärischer Aufgaben (militärische Sicherung der Betriebe, Versorgung der Truppe mit Energie, militärische Vertretung des Reichsleistungsgesetzes und ähnliches) zu beschränken hatten. Dies galt auch für das Generalgouvernement.
Mit dem 31. Januar 1943 wurden die Wehrwirtschaftsinspektionen im Reich, im Protektorat Böhmen und Mähren sowie im Generalgouvernement schließlich aufgelöst. Die ihnen zugewiesenen Aufgaben wurden ab l. Februar 1943 wie folgt wahrgenommen: bei den Rüstungskommandos durch diese unter Verantwortung des Rüstungskommandeurs, aber nach den fachlichen Weisungen der bei den vorgesetzten Rüstungsinspektionen eingesetzten Wehrwirtschaftsoffiziere, bei den Rüstungsinspektionen und bei den Wehrkreiskommandos durch die vom Oberkommando der Wehrmacht dort eingesetzten Wehrwirtschaftsoffiziere.
Rüstungsdienststellen im Generalgouvernement