Rüstungskommando Saarbrücken
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Rüstungskommando Saarbrücken
Geschichte des Bestandsbildners
Am 1. April 1935 trat die mit"Der Reichswehrminister Nr. 400/34 g.K. WWi (Ib) vom 19.12.3" befohlene Neuorganisation der Wehrwirtschaft in Kraft. Sie schuf als koordinierende Mittelinstanzen auf Wehrkreisebene die Wehrwirtschaftsinspektionen (Wi In) sowie die diesen unterstellten Wehrwirtschaftsstellen (WWiSt).
Die Wehrwirtschaftsstelle war für ihren Bereich ausführende Dienststelle des Wehrwirtschaftsinspekteurs. Nach seinen Weisungen nahm sie allgemeine sowie wehrwirtschaftliche Sonderaufgaben in ihrem Bezirk wahr. Diese bestanden insbesondere aus der Mobilmachung der Rüstungsbetriebe (Belegungs- und Fertigungsvorschläge, Bedarfsanweisung an Arbeitskräften sowie Produktions- und Betriebsmitteln, Aufsicht über Werkluftschutz- und Werksicherheitsdienstmaßnahmen) , der Mitwirkung bei der laufenden Fertigung und Beschaffung der Wehrmachtteile sowie der Verwaltung der von der Wehrwirtschaftsinspektion zugewiesenen Haushaltsmittel.
Am 22. November 1939 wurden die Wehrwirtschaftsstellen in Rüstungskommandos (RüKdo) umbenannt.
Mit Führererlaß vom 7. Mai 1942 wurde die Neuorganisation der Rüstungswirtschaft befohlen. Durch sie wurden die bisherigen Rüstungsinspektionen umgewandelt in eine dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition (ab Sept. 1942 Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion) unterstellte Rüstungsinspektion sowie eine dem Wehrwirtschaftsamt (Wi Amt) des Oberkommandos der Wehrmacht unterstellte Wehrwirtschaftsinspektion. Geleitet wurden beide Dienststellen jeweils durch den bisherigen Rüstungsinspekteur, der in Personalunion auch die Stellung des Wehrwirtschaftsinspekteurs wahrnahm.
Das in den Bereich der (neuen) Rüstungsinspektionen überführte Personal wurde zwar dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition unterstellt, behielt im übrigen aber seine Zugehörigkeit zur Wehrmacht bei. Letzteres galt selbstverständlich auch für das bei den Wehrwirtschaftsinspektionen verwendete Personal.
Die Rüstungskommandos blieben als Rüstungsdienststellen bestehen und als Außenstelle des Reichsministers für Bewaffnung und Munition den (neuen) Rüstungsinspektionen nachgeordnet. Außerdem standen sie dem Wehrwirtschaftsinspekteur für die Bearbeitung wehrwirtschaftlicher und rein militärischer Angelegenheiten zur Verfügung.
Als ab 1.2.1943 die Neuorganisation der Wehrwirtschaft im Reich, im Protektorat Böhmen und Mähren sowie im Generalgouvernement in Kraft trat, wurden die bisher den Wehrwirtschaftsinspektionen zugewiesene Aufgaben bei den Rüstungsinspektionen und bei den Wehrkreiskommandos durch die vom Oberkommando der Wehrmacht dort eingesetzten Wehrwirtschaftsoffiziere wahrgenommen, bei den Rüstungskommandos durch diese selbst unter Verantwortung des Rüstungskommandeurs nach den fachlichen Weisungen der bei den vorgesetzten Rüstungsinspektionen eingesetzten Wehrwirtschaftsoffiziere.
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