. . "Rüstungsinspektion XVIII (Salzburg)"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nAm 1. April 1935 trat die Neuorganisation der Wehrwirtschaft in Kraft, die mit Befehl Nr. 400/34 g. K. W Wi (Ib) des Reichswehrministers vom 19. Dezember 1934 angeordnet worden war. Sie schuf als koordinierende Mittelinstanzen auf Wehrkreisebene die Wehrwirtschaftsinspektionen (Wi In) sowie die diesen unterstellten Wehrwirtschaftsstellen (W WiSt).\n\nDer Wehrwirtschaftsinspekteur war Bevollmächtigter des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht für seinen Bezirk in allen Angelegenheiten der Wehrwirtschaft. Er leitete die der Wehrmacht zufallenden Aufgaben der gesamten Wehrwirtschaft und vertrat ihre Belange gegenüber allen militärischen und zivilen Dienststellen sowie gegenüber der Wirtschaft innerhalb seines Bezirkes. Er unterstand dem Chef Wehrmachtamt (Chef WA) bzw. Chef Wehrwirtschaftsstab (Chef W Stb) in allen persönlichen und allen der einheitlichen Leitung durch das Reichskriegsministerium unterliegenden wehrwirtschaftlichen Angelegenheiten. In rüstungswirtschaftlichen Angelegenheiten hingegen war er den Oberbefehlshabern der Wehrmachtteile unterstellt. Dies betraf insbesondere die Unterbringung des Fertigungsplans der Wehrmacht in der Industrie, die Vorbereitung und Durchführung der Mobilmachung der den Wehrmachtteilen zur Federführung zugewiesenen Rüstungsbetriebe sowie die Mitwirkung bei der laufenden Fertigung. Darüber hinaus konnten die Wehrwirtschaftsinspektionen von den Waffen- und Beschaffungsämtern der Wehrmachtteile (Heereswaffenamt, Heeresverwaltungsamt, Technisches Amt des Reichsluftfahrtministeriums, Allgemeines Marineamt) bei der Durchführung von Beschaffungen im Frieden und im Kriege herangezogen werden. (vgl. RW 19/843 und RW 19/858).\n\nAm 22. November 1939 wurden die Wehrwirtschaftsinspektionen (W In) in Rüstungsinspektionen (Rü In) umbenannt (s. RW 22/1). Ihre räumliche Zuständigkeit entsprach zunächst der Wehrkreiseinteilung, wurde 1942/43 durch Teilungen und Grenzänderungen jedoch der Gaueinteilung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) angeglichen.\n\nEinen starken Eingriff in die bisherige Organisation der Rüstungswirtschaft bedeutete der „Erlass des Führers zur einheitlichen Steuerung der Rüstungswirtschaft“ vom 7. Mai 1942 (vgl. RW 19/511). Das bisherige Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt wurde mit Wirkung vom 1. Juni 1942 aufgegliedert in\n\nDie Rüstungsinspektionen im Reichsgebiet, dem Protektorat Böhmen und Mähren sowie im Generalgouvernement wurden umgewandelt in je eine Rüstungsinspektion (Rü In) und eine Wehrwirtschaftsinspektion (Wi In). Während die Rüstungsinspekteure mit ihren Dienststellen dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition (Chef des Rüstungsamtes) unterstanden, waren die Wehrwirtschaftsinspekteure mit ihren Dienststellen dem Oberkommando der Wehrmacht (Chef des Wehrwirtschaftsamtes) nachgeordnet. In allen territorialen Wehrmachtfragen waren sowohl die Rüstungs- als auch die Wehrwirtschaftsinspektionen dem jeweiligen örtlichen Wehrkreisbefehlshaber unterstellt.\n\nGeleitet wurden die beiden Dienststellen durch die bisherigen Rüstungsinspekteure, die in Personalunion auch die Funktion der Wehrwirtschaftsinspekteure wahr nahmen. Die in den Bereich des Reichministers für Bewaffnung und Munition überführten Dienststellen der Wehrmacht behielten ihre Eigenschaft als Wehrmachtdienststellen bei. Sämtliche Angehörige dieser Dienststellen galten nur als zum Reichsminister für Bewaffnung und Munition kommandiert, verblieben also mit allen Rechten und Pflichten Angehörige der Wehrmacht. Die Bearbeitung der Haushaltsangelegenheiten und Personalien der Angehörigen der Rüstungsinspektionen und der Wehrwirtschaftsinspektionen erfolgte deshalb auch durch eine gemeinsame Personal- und Haushaltsgruppe der Rüstungs- und der Wehrwirtschaftsinspektion als Wehrmachtangelegenheit.\n\nZur Betreuung und Durchführung ihrer Rüstungsaufgaben mussten sich die Beschaffungsstellen der Wehrmachtteile jetzt allein der Rüstungsdienststellen des Reichsministers für Bewaffnung und Munition bedienen. Die nicht zur Rüstungswirtschaft gehörigen militärischen Aufgaben der bisherigen Rüstungsdienststellen wurden hingegen durch die nachgeordneten Stellen des Wehrwirtschaftsamtes im Oberkommando der Wehrmacht durchgeführt. Zu diesen Aufgaben der Wehrwirtschaftsinspektionen zählten insbesondere\n\nMit dem 31. Januar 1943 wurden die Wehrwirtschaftsinspektionen im Reich, im Protektorat Böhmen und Mähren und im Generalgouvernement aufgelöst (Chef OKW, Az. 1e24WFSt/Wi Amt Z I/II Nr. 5282/43 vom 31.1.1943, Abschrift in RW 20-1/13). Gleichzeitig wurden die bisher den Wehrwirtschaftsinspektionen zugewiesenen Aufgaben auf die ab 1. Februar 1943 eingerichteten Wehrwirtschaftsoffiziere der Wehrkreiskommandos übertragen (Chef OKW, Az. 1d1o WFSt/Wi Amt Z I/II Nr. 5602/43 vom 30.1.1943, Abschrift in: RW 20-1/13).\n\nDie Wehrwirtschaftsoffiziere des Wehrkreiskommandos (Wwi O WK Kdo) waren nachgeordnete Dienststellen des Oberkommandos der Wehrmacht für den Bereich des Wehrkreises bzw. für das Generalgouvernement und für das Protektorat Böhmen und Mähren. Nach seinen Weisungen nahmen sie die wehrwirtschaftlichen Belange der Wehrmacht wahr, soweit es sich dabei nicht um territorial zu bearbeitende wehrwirtschaftliche Angelegenheiten - in denen sie dem Chef des Generalstabes des Wehrkreiskommandos unterstellt waren - handelte.\n\nDie Wwi O WK Kdo waren gehalten, ihre Aufgaben in engster Zusammenarbeit mit den Rüstungsdienststellen des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion sowie mit den zuständigen örtlichen Dienststellen der Wehrmacht, des Staates, der Partei und der Wirtschaft durchzuführen (vgl. RW 20-1/13)."@deu . "Rüstungsinspektion XVIII (Salzburg)"@deu . .