. . "Wehrmachtfürsorgestellen und Wehrmachtversorgungsstellen"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nBeim Aufbau der Wehrmacht seit 1935 wollte man ideelle Fürsorge und materielle Versorgung wieder in einer Hand vereinigen und nach einheitlichen Grundsätzen ausrichten. Man glaubte zunächst, die Fürsorge für die ausgeschiedenen Soldaten und ihre Versorgung am wirksamsten in der Wehrersatzorganisation durchführen zu können. Die Versorgung für die ehemaligen Angehörigen der Reichswehr und der Wehrmacht wurde darum am 1. Oktober 1935 von den Dienststellen des Reichsarbeitsministeriums (Versorgungsämter usw.) auf militärische Dienststellen (Wehrbezirkskommandos usw.) übergeleitet.Am 1. Juni 1938 wurde dann das gesamte Versorgungs- und Fürsorgewesen auch in der Mittelinstanz territorial einheitlich zusammengefasst und von den Wehrersatzdienststellen getrennt. Die bei den Wehrkreisen bereits bestehenden Fürsorge- und Versorgungsabteilungen übernahmen von den Marinestations- und den Luftkreiskommandos deren entsprechenden Aufgaben und trugen nunmehr den Namen Wehrkreisfürsorge- und Versorgungsabteilungen. Gegliedert waren die Fürsorge- und Versorgungsabteilungen in je drei Referate, besetzt waren sie mit Offizieren und Beamten aller drei Wehrmachtteile. An ihrer Spitze stand ein Oberst oder Kapitän zur See als Wehrkreisfürsorge- und Versorgungsleiter, zugleich war er Kommandeur der Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsdienststellen im Wehrkreis. Referatsleiter waren Oberstleutnante oder Fregattenkapitäne. Aus den Versorgungsabteilungen bei den Wehrbezirkskommandos wurden Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsämter. Sie unterstanden den Wehrkreiskommandos und wurden, wie bisher schon, mit Offizieren und Beamten aller drei Wehrmachtteile besetzt. Die aus den Referaten Fürsorge und Versorgung bestehenden Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsämter leitete ein Oberstleutnant oder Major bzw. Fregattenkapitän oder Korvettenkapitän, die Ämter am Standort eines Wehrkreiskommandos ein Oberst oder Oberstleutnant bzw. Kapitän z.S. oder Fregattenkapitän. Verbindlich geregelt wurde das Fürsorge- und Versorgungswesen für den Bereich des Heeres in den H.Dv. 185 bis 187, für die Marine in den M.Dv. Nr. 533, 186 und 527 sowie für die Luftwaffe in den L.Dv. 403 und 87. Mit dem 1. April 1944 übernahm der Reichsarbeitsminister die Fürsorge und Versorgung für alle ehemaligen Soldaten der alten Armee sowie für die Nichtberufssoldaten und ihre Hinterbliebenen. Die Wehrmachtdienststellen wurden auf die Fürsorge und Versorgung der Berufssoldaten der Wehrmacht und ihrer Hinterbliebenen beschränkt."@deu . "Wehrmachtfürsorgestellen und Wehrmachtversorgungsstellen"@deu . .