Wehrbezirkskommandos mit Wehrmeldeämtern der Wehrmacht
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Wehrbezirkskommandos mit Wehrmeldeämtern der Wehrmacht
Geschichte des Bestandsbildners
Die Wehrbezirkskommandos unterstanden den Wehrersatzinspektionen. Der Kommandeur des Wehrbezirks leitete nach den Weisungen des Wehrersatzinspekteurs das personelle Wehrersatzwesen im Einvernehmen mit der zuständigen Kreispolizeibehörde und unter Beteiligung des zuständigen Leiters des Reicharbeitsdienst-Meldeamtes. Der Wehrbezirkskommandeur hatte die Disziplinarstrafgewalt eines Regimentskommandeurs und hatte auch für die Erziehung der Offiziere des Beurlaubtenstandes zu sorgen, war in Ehrenangelegenheiten für Leutnante und Hauptleute des Beurlaubtenstandes Kommandeur im Sinne der Vorschrift"Wahrung der Ehr". Das für die im Ausland lebenden Deutschen verantwortliche Wehrbezirkskommando Ausland (Dienstsitz Berlin) war als nachgeordnete Dienststelle des OKH dem Allgemeinen Heeresamt direkt unterstellt.
Den Wehrbezirkskommandos waren die Wehrmeldeämter nachgeordnet. Der Leiter des Meldeamtes (in der Regel ein Stabsoffizier oder Hauptmann) stellte nach den Vorgaben des Wehrbezirkskommandeurs und im Zusammenwirken mit den zuständigen Polizeistellen den personellen Ersatz- und Ergänzungsbedarf sicher. Er hatte die Disziplinarstrafgewalt eines nichtselbständigen Bataillonskommandeurs. Ihm oblag die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Personalkarteien und das Anlegen von Wehrstammbüchern.
Wehrbezirkskommandos mit Wehrmeldeämtern der Wehrmacht