Katholischer Feldbischof der Wehrmacht
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Katholischer Feldbischof der Wehrmacht
Geschichte des Bestandsbildners
Eine Dienstordnung für die katholische Militärseelsorge kam in der Reichswehr nicht zustande. Eine vertragliche Regelung erfolgte für die katholische Seite mit dem Reichskonkordat 1933; dessen Artikel 27 regelte die katholische militärische Seelsorge. Mit dem Kriegsbeginn erschienen einige besondere Regelungen, so z. B. das"Merkblatt über Feldseelsorg" (1942 Neuregelung), die"Dienstanweisung für die Kriegspfarrer beim Feldhee" sowie ein Erlass des RLM und OdL und eine Anordnung des OdM betreffend die Marineseelsorge.
An der Spitze der Militärkirchen stand der Feldprobst (ab 1934 Feldbischof). Katholischer Feldbischof war Franz Justus Rarkowski (1938-1945). In seiner dienstrechtlichen Stellung war der Feldbischof in militärkirchlichen Angelegenheiten ausführendes Organ des Reichkriegsministeriums, ab 1938 des Oberkommandos der Wehrmacht und Vorgesetzter der Militärpfarrer, des Verwaltungssekretärs, der Miltärküster und der Feldprobstei. Er bereiste Standorte, erließ allgemeine militärkirchliche Verfügungen, hielt Militärpfarrerversammlungen ab und führte Militärpfarrer in ihr Amt als Reichsbeamte ein, versetzte oder beurlaubte sie.
Die Tätigkeit der Militärgeistlichen im Frieden umfasste u.a. den Gottesdienst mit Predigt, Gelegenheit zur Beichte und Kommunion, die Seelsorge in den Lazaretten und Gefängnissen, Abendvorträge in den Kasernen, Bibelstunden und die Verwaltung der Garnisonskirchen. Als Militärgeistliche dienten die Heeresoberpfarrer und Heerespfarrer sowie Standortpfarrer im Hauptamt und Standortpfarrer im Nebenamt. Sie gehörten zur Gruppe der Wehrmachtbeamten mit allgemeinem Offiziersrang und trugen Dienstkleidung. Mit Ausbruch des Kriegs traten die Bestimmungen bezüglich der Feldseelsorge in Kraft, nach denen den einzelnen Divisionen (hier Abteilung IV d) und Feldlazaretten sogenannte Feldgeistliche zugeordnet wurden. Im Bedarfsfall wurden außerdem sogenannte Kriegspfarrer bestellt, d. h. außerplanmäßige Feldgeistliche mit dem Rechtsstatus eines Angehörigen der Wehrmacht und Beamten auf Kriegsdauer. Mit fortschreitender Kriegsdauer wurde aufgrund des Mangels an Wehrmacht- bzw. Feldgeistlichen auch ins Feld gezogene Geistliche (sog. Priestersoldaten) zur Mithilfe in der Seelsorge herangezogen. Im Unterschied zur Marine und zum Heer gab es bei der Luftwaffe keine ordentlichen Planstellen für Militärgeistliche.
Die Militärseelsorge hatte nicht nur unter der Kirchenpolitik der NS-Führung (Hitlers, Goebbels, Rosenbergs und, während des Krieges, vor allem Bormanns) zu leiden, sondern auch darunter, dass sich die Haltung des Offizierskorps gegenüber der Soldatenseelsorge zunehmend wandelte. Je größer die Wehrmacht wurde, je mehr jüngere, nationalsozialistisch geprägte Offiziere hinzukamen, desto ungünstiger wurde damals das Klima für die Arbeit und das Wirken der Militärseelsorge.
Katholischer Feldbischof der Wehrmacht