Reichswehrministerium / Reichskriegsministerium

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Reichswehrministerium / Reichskriegsministerium 
Geschichte des Bestandsbildners Reichswehrministerium in der Weimarer Republik Im Rahmen der Weimarer Reichsverfassung und des Wehrgesetzes von 1919 wurde der Reichswehrminister als ministerieller Ressortchef der Wehrverwaltung eingesetzt. Gleichzeitig übte der Reichswehrminister den Oberbefehl über alle Teile der Reichswehr (d.h. Reichsheer und Reichsmarine) aus, welche ihm durch den Reichspräsidenten als obersten Befehlshaber übertragen worden war. Durch diese Konstruktion befand sich der Reichswehrminister in einem besonderen Verhältnis zum Reichspräsidenten: Einerseits war der Minister in der militärischen Kommandostruktur dem Reichspräsidenten direkt unterstellt, andererseits war er als Teil des Regierungskabinetts somit verantwortlich. Er hatte dadurch die militärischen Anordnungen des Reichspräsidenten zu überprüfen und gegenzuzeichnen und dafür die politische Verantwortung zu übernehmen. Erster Reichswehrminister  der Weimarer Republik war der Sozialdemokrat Gustav Noske (13. Februar 1919 bis 26. März 1920). Ihm folgten im Amt,  Dr. Otto Geßler von der Deutschen Demokratischen Partei (27. März 1920 bis 14. Januar 1928), Generalleutnant a.D. Wilhelm Groener (19. Januar 1928 bis 30. Mai 1932) sowie Kurt von Schleicher (2. Juni 1932 bis 29. Januar 1933). Dem Reichswehrminister direkt unterstellt waren die Adjutantur, die Haushaltsabteilungen von Heer und Marine, die Rechtsabteilung, die Wehrmacht-Abteilung (ab 1926) und die Abwehrabteilung (ab 1928). Diese Abteilungen wurden im März 1929 im neueingerichteten Ministeramt zusammengefasst. Chef des Ministeramts wurde Kurt von Schleicher, zuvor Chef der Wehrmacht-Abteilung. Nach der Ernennung Schleichers zum Reichswehrminister im Juni 1932 übernahm Oberst Generalmajor ( ab 1.Oktober 1932) Ferdinand von Bredow das Ministeramt. Dem Reichswehrminister nachgeordnet waren der Chef der Heeresleitung (siehe Bestand RH 1) und der Chef der Marineleitung (siehe Bestand RM 6). Die Heeresleitung hatte unter Generaloberst Seeckt (Chef der Heeresleitung von 1920 bis 1926, siehe auch Bestand N 247) zeitweilig entscheidenden Einfluss auf die eigentlich dem Reichswehrminister zustehende militärische Kommandogewalt. Reichswehr- bzw. Reichskriegsministerium im NS-Staat Bei der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler setzte Reichspräsident Paul von Hindenburg den General der Infanterie (später Generalfeldmarschall) Werner von Blomberg als neuen Reichswehrminister ein, der bis Februar 1938 amtierte. Durch das Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 wurde das Reichswehrministerium in Reichskriegsministerium umbenannt, die neue Bezeichnung des Reichswehrministers lautete Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht. Der der NSDAP zugewandte Generalmajor (später Generalfeldmarschall) Walter von Reichenau wurde zum  Chef des Ministeramts ernannt. Im August 1935 folgte ihm Generalmajor (später Generalfeldmarschall)  Wilhelm Keitel. Das Ministeramt wurde 1934 in Wehrmachtamt umbenannt und in den folgenden Jahren mit dem Fernziel einer zentralisierten Wehrmachtführung kontinuierlich ausgebaut. Durch Erlass vom 4. Februar 1938 übernahm Hitler direkt den Oberbefehl über die Wehrmacht. Es wurde kein Reichskriegsminister mehr ernannt. Aus dem Wehrmachtamt ging das Hitler als militärischer Stab direkt unterstellte Oberkommando der Wehrmacht (siehe Bestand RW 2) hervor. Die Verwaltungsaufgaben des Reichskriegsministeriums gingen so auf das Oberkommando der Wehrmacht über. Die Oberbefehlshaber des Heeres und der Kriegsmarine erhielten Ministerränge, wie ihn der Reichminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe bereits bei seiner Ernennung 1936 besessen hatte. Damit war die Institution des Reichskriegsministeriums faktisch erloschen. 
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