Marinestation der Nordsee der Reichsmarine und Kriegsmarine

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Marinestation der Nordsee der Reichsmarine und Kriegsmarine 
Geschichte des Bestandsbildners Nach dem Übergang von der Kaiserlichen Marine zur Reichsmarine mit den Beschränkungen des Versailler Vertrages erhielten 1919 die Chefs der Marinestationen zunächst die Stellung von Befehlshabern der Land- und Seestreitkräfte ihrer Stationsbereiche. Nach den organisatorischen Bestimmungen von 1925 unterstanden den Stationskommandos unmittelbar nur die Schiffsstammdivisionen, die Kommandanturen und Streitkräfte zur Küstenverteidigung, die zugeteilten Schiffsverbände und das Küstennachrichtenwesen im Bereich der jeweiligen Station. Die Unterstellung unter die Station betraf truppendienstliche und administrative Angelegenheiten. Das betraf die Intendantur, die Seelsorge, das Sanitätsamt mit den unterstellten Lazaretten, die Marinenachrichten- und Marinefunkstellen, die Fachschulen, die Marinedepots und -Versorgungseinrichtungen und alle sonstigen Marineanlagen im Bereich der Station. Der Stationschef der Marinestation hatte Befehlsbefugnisse über alle sich in seinem Bereich dauernd oder vorübergehend aufhaltenden Marinebehörden und Marineteile einschließlich zugeteilter Schiffe, die keinem anderen Befehlsverband angehörten und leitete die Mobilmachungsvorbereitungen und die Durchführung der Mobilisierung für seinen Stationsbereich. Der Chef der Marinestation der Nordsee erhielt im Juni 1935 die Dienstbezeichnung Kommandierender Admiral; im Februar 1943 wurde das Stationskommando in Marineoberkommando Nordsee (M.O.K. Nord) umbenannt, der Kommandierende Admiral wurde Oberbefehlshaber. Im Laufe des Zweiten Weltkrieges erweiterte sich der ursprüngliche Befehlsbereich, die deutsche Nordseeküste: Mit dem Unternehmen"Weserübun" trat die dänische Westküste zum Befehlsbereich, während die Ostküste und der Marinebefehlshaber Dänemark der Marinestation der Ostsee unterstanden. Als im Mai 1940 Holland und Belgien besetzt wurden, traten Holland und die Scheldemündung zum Befehlsbereich der Marinestation. Von Februar bis Juni 1943 traten mit der Umgliederung zum Marineoberkommando verschiedene Organisationsänderungen in Kraft: Im Februar 1943 die wurde Marineoberbaudirektion als Teil des M.O.K. aufgestellt; sie umfaßte die bisher zur Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven gehörenden Ressorts V (Hafenbau) und VII (Strombau) und die bisher zur Marineintendantur Wilhelmshaven gehörende Gruppe 4 (Hochbau). Der Oberbaudirektion unterstanden die Marineoberbauämter in Wilhelmshaven, Hamburg und Berlin mit den Bauämtern in Rotterdam, Emden, Bremen, Wesermünde, Cuxhaven, Husum und Esbjerg. Mit der Übernahme des Marinebauwesens durch die Organisation Todt ab Oktober 1944 wickelte die Marineoberbaudirektion nur noch die Geschäfte ab. Im März 1943 wurde die Admiralstabsabteilung in Führungsstab und Oberquartiermeisterstab geteilt. Der Führungsstab verlegte am 24. März 1943 in die Befehlsstelle Nord, der Oberquartiermeisterstab verblieb in Wilhelmshaven. Der verbliebene Rest der Marineintendantur Wilhelmshaven wurde am 15. Juni 1943 als Oberverwaltungsstab Teil des M.O.K. Nordsee. Aufgaben der Marinestationen: - Verantwortliche Leitung und Überwachung aller auf die Mobilmachung der Streitkräfte und Streitmittel ihres Bereiches abzielenden Aufgaben. - Leitung des aktiven und des passiven Küstenschutzes ihres Bereiches. - Leitung der Ausbildung und des Dienstbetriebes der unterstellten Marineteile und Behörden an Bord und an Land. - Regelung des Mannschaftsersatzes und Leitung der Personalwirtschaft und -verwendung der Marineteile des Stationsbereiches nach Maßgabe der vom Ob.d.M. festgesetzten Personalstärken und Grundsätze. - Leitung des militärischen Nachrichtendienstes, Ausgestaltung und Erhaltung des Nachrichtennetzes nach Planungen des O.K.M.. - Verwaltung und Verwendung des zugeteilten Haushaltsfonds. - Bereitstellung und Belegung von Kasernen und Unterkünften in Zusammenarbeit mit der Marineintendantur des Stationsbereichs. - Regelung des Hafenpolizeidienstes im jeweiligen Reichskriegshafen. - Überwachung der Abwicklung außer Dienst gestellter Schiffe und Schiffsverbände der Marine. Regelung und Leitung des Verkehrs zwischen den militärischen Dienststellen und den Organen der Regierung, Zivilverwaltung, kommunalen Behörden, der NSDAP und deren Gliederungen; Vertretung der militärischen Belange. - Pflege der Beziehungen zur örtlichen Schiffahrt und Fischerei über die Kriegsmarinedienststellen. Im Kriege traten als wichtigste Aufgaben hinzu: - Leitung des engeren Küstenschutzes und der Küstenverteidigung innerhalb des Befehlsbereiches. - Leitung des militärischen Überwachungs- und Nachrichtendienstes innerhalb des Stationsbereiches, in den Strom- und Flussläufen und Küstengewässern. - Leitung und Überwachung der Bereitstellung der zur Verteidigung erforderlichen Kampfmittel und Streitkräfte. Der Marinestation der Nordsee oblag ferner die Durchführung des Fischereischutzes in der Nordsee im Einvernehmen mit dem Flottenkommando und nach den vom O.K.M. erlassenen Richtlinien. Der Kommandierende Admiral leitete die Bearbeitung der Personalangelegenheiten aller zur Station gehörigen Offiziere und war verantwortlich für deren zweckmäßige Verwendung und Bildung. Ihm waren besondere Disziplinar-, Straf- und Urlaubsbefugnisse übertragen. Er war Gerichtsherr II. Instanz. Er hatte das Besichtigungsrecht auch bei den nur administrativ/truppendienstlich unterstellten Behörden und deren Schiffen. Er besaß besondere territoriale Befehlsbefugnisse bei öffentlichen Notständen oder bei Seenotfällen und gegenüber Kommandanten und Seebefehlshabern und er konnte unterstellte Marineteile, Schiffe und Marinebehörden zu gemeinsamen Festungs- und Küstenübungen befehlen. 
Marinestation der Nordsee der Reichsmarine und Kriegsmarine 

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