Luftflottenkommando 3 / Luftwaffenkommando West

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Luftflottenkommando 3 / Luftwaffenkommando West 
Geschichte des Bestandsbildners Als territoriale Kommandobehörden wurden am 1. April 1934, getarnt als Höhere Luftämter, die Luftkreiskommandos geschaffen mit einem Befehlshaber im Luftkreis, später Kommandierender General und Befehlshaber im Luftkreis an der Spitze. Luftkreiskommando I (Königsberg): Ostpreußen Luftkreiskommando II (Berlin): Pommern, Brandenburg Luftkreiskommando III (Dresden): Sachsen, Thüringen, Schlesien Luftkreiskommando IV (Münster): Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Hannover, Westfalen, nördliches Rheinland, Oldenburg, Mecklenburg Luftkreiskommando V (München): Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Nassau, südliches Rheinland, Hessen Luftkreiskommando VI (See): Kiel Geplante Einteilung des Reichsgebietes in Luftkreise, Stand: Febr. 1934: RL 2-III/1750 Im April 1935 wurden den Luftkreisen die im Zuständigkeitsbereich liegenden fliegenden Verbände sowie die Flakeinheiten unterstellt. Dazu wurden Höhere Fliegerkommandeure bzw. Höhere Flakkommandeure errichtet. Die wenige Fliegereinheiten im Luftkreis I unterstanden dem Befehlshaber im Luftkreis direkt. Im Oktober 1937 erhielten die Luftkreiskommandos arabische Nummern. Durch Einschiebung des Luftkreises 7 waren die territorialen Zuständigkeitsbereiche geändert worden. Sie umfassten jetzt, mit Ausnahme des Luftkreises 1, mehrere mit den Wehrkreisen territorial identische Luftgaue: Luftkreis 1 (Königsberg): Wehrkreis I Luftkreis 2 (Berlin): Luftgaue II, III Luftkreis 3 (Dresden): Luftgaue IV, VIII, IX Luftkreis 4 (Münster): Luftgaue VI, XII Luftkreis 5 (München): Luftgaue V, VII, XIII Luftkreis 6 (See) (Kiel) Luftkreis 7 (Braunschweig): Luftgaue X, XI Anfang 1938 wurden die Luftkreise (unter Fortfall von 3 und 4) in Luftwaffengruppenkommandos umbenannt. Aus den Höheren Fliegerkommandeuren wurden Fliegerdivisionen gebildet. Die Höheren Flakkommandeure wurden aufgelöst, da die Zuständigkeit an die Luftgaukommandos überging. Durch die Änderung der Luftgaugrenzen trat im Juli 1938 eine Neugliederung in Kraft: Luftwaffengruppenkommando 1 (Berlin): Luftgaue III (Berlin), IV (Dresden), VIII (Breslau) Luftwaffengruppenkommando 2 (Braunschweig): Luftgaue VI (Münster), XI (Hannover) Luftwaffengruppenkommando 3 (München): Luftgaue VII (München), XII (Wiesbaden), XIII (Nürnberg) Dazu kamen die selbständigen Stäbe: Luftwaffenkommando Ostpreußen: Luftgau I (Königsberg) Luftwaffenkommando Österreich, später Ostmark: Luftgau XVII (Wien) (gebildet aus dem Kommandierenden General der Luftwaffe in Österreich) Luftwaffenkommando See in Kiel Anfang 1939 wurden die Luftwaffenkommandos 1 bis 3 in Luftflottenkommandos 1 bis 3 umbenannt. Das Luftwaffenkommando Ostmark wurde in Luftflottenkommando 4 umbenannt. Gleichzeitig wurde der Luftgau VIII (Breslau) der Luftflotte 4 unterstellt und das Luftwaffenkommando Ostpreußen der Luftflotte 1 zugeteilt. Territoriale Zuständigkeit der Luftflotten, Luftgaue und Flughafenbereiche, Stand 1. Mai 1939: RL 2-III/1749 Das Luftflottenkommando 3 war bei Mobilmachung zur Verteidigung des Reiches im Südwesten eingesetzt. Ab Mai 1940 nahm es am Frankreichfeldzug teil. Der Zuständigkeitsbereich beim Luftangriff auf England lag im Bereich westlich der Somme. Im Juni 1941 übernahm die Luftflotte 3 den Bereich der nach Osten verlegt Luftflotte 2 und war damit für die Führung der Luftwaffenkräfte im Westen zuständig (Frankreich, Belgien, Holland). Im September 1944 erfolgte die Umbenennung in Luftwaffenkommando West. Es übernahm die gesamte Verteidigung im Südwesten. Ab ca. März 1945 erfolgte die Unterstellung unter Luftflotte 6. 
Luftflottenkommando 3 / Luftwaffenkommando West 

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