Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe / Oberkommando der Luftwaffe

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Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe / Oberkommando der Luftwaffe 
Geschichte des Bestandsbildners Aus dem am 2. Februar 1933 aus der Luftfahrtabteilung des Reichsverkehrsministeriums und der Luftschutzabteilung des Reichsministeriums des Innern errichteten Reichskommissariat für die Luftfahrt unter Reichskommissar Hermann Göring entstand am 27. April 1933 das Reichsluftfahrtministerium (RLM). In dieses wurde am 15. Mai 1933 das am 1. April 1933 durch Zusammenlegung der bisher in der Heeres- und Marineleitung getrennt wirkenden Fliegerführungsstäbe und fliegertechnischen Dienststellen des Reichsheeres und der Reichsmarine errichtete Luftschutzamt eingegliedert. Das Reichsluftfahrtministerium fasste die zwei Bereiche zivile Luftfahrt und militärische Luftwaffe unter einheitlicher Führung zusammen. Ihm oblag der zunächst getarnte Aufbau der Luftwaffe mit allen bisher von der Heeres- und Marineleitung wahrgenommen Aufgaben der Führung, Organisation, Ausbildung und später des Einsatzes der Luftwaffe. Vom 15. Mai bis 31. August 1933 bestand das Reichsluftfahrtministerium aus zwei Ministerialabteilungen: dem militärischen Luftschutzamt und dem aus dem Staatssekretär beim Reichskommissar für die Luftfahrt hervorgegangenen Staatssekretär für die Luftfahrt, dem das Allgemeine Luftamt unterstand. Das Luftschutzamt gliederte sich in eine Allgemeine, eine Luftschutz (Flugabwehr)-, eine Fliegerbodenorganisations-, eine Fliegerausbildungs- und eine Personalabteilung. Das Allgemeine Luftamt bestand aus einer Allgemeinen Abteilung, die im wesentlichen das ehemalige Reichskommissariat für die Luftfahrt umfasste, einer Abteilung Fliegertechnik, einer Verwaltungsabteilung und einer Abteilung, die die Belange des zivilen Luftschutzes wahrzunehmen hatte. Am 1. September 1933 wurde das Luftschutzamt in Luftkommandoamt umbenannt, der gesamte Komplex Flugabwehr herausgenommen und zunächst als Inspektion des Luftschutzes wieder der Heeresleitung unterstellt; die Personalabteilung wurde zum selbständigen Luftwaffenpersonalamt erhoben. Das Allgemeine Luftamt verlor die Abteilung Fliegertechnik, die als Technisches Amt verselbständigt wurde. Als neue Abteilungen entstanden zwischen 1933 und 1936 das Luftwaffenverwaltungsamt, die Zentralabteilung, die Inspektion der Schulen - die am 1. April 1935 unter der Bezeichnung Kommando der Schulen verselbständigt wurde und 1937 als Inspektion der Fliegerschulen wieder dem Luftkommandoamt unterstellt wurde -, die Inspektion der Flakartillerie und des Luftschutzes, die Inspektion für Flugsicherheit und Gerät und das Nachschubamt. Im Juli 1937 folgte die Einrichtung der Dienststelle General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber des Heeres und im Dezember desselben Jahres die Bildung des Ministeramts in unmittelbarer Unterstellung unter den Minister, der ab 1. Juni 1935 die Doppelbezeichnung Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe (RdL und ObdL) führte. Sein - zunächst - ständiger Vertreter war der Staatssekretär für Luftfahrt, dem in dieser Eigenschaft alle Ämter des Ministeriums unterstanden. Nach der im Frühjahr 1937 erfolgten Neugliederung der Spitzenorganisation der Luftwaffe, die den Generalstabschef gleichberechtigt neben den Staatssekretär stellte, vertrat der Staatssekretär den Minister nur noch bei dessen Ausfall oder längerer Abwesenheit. Sein Geschäftsbereich umfasste alle Dienststellen und Einrichtungen des RLM mit Ausnahme des Generalstabs und der dem Minister unmittelbar unterstellten Einrichtungen. Am 1. Februar 1938 wurde er zum Staatssekretär der Luftfahrt und Generalinspekteur der Luftwaffe umbenannt. In der vorausgegangenen Neugliederung des Ministeriums im Januar 1938 waren die Zentralabteilung, das Allgemeine Luftamt, das Luftwaffenverwaltungsamt und das Nachschubamt dem neu errichteten Chef der Luftwehr und die Inspektionen dem Generalinspekteur der Luftwaffe unterstellt worden. Die Angleichung der Friedenskommandostruktur an die Kriegsspitzengliederung im Februar 1939 führte zur Bildung der Dienststellen des Generals der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Kriegsmarine und des Chefs des Ausbildungswesens der Luftwaffe im RLM. Dem Minister unterstanden unmittelbar der Staatssekretär, der Generalstabschef, der Chef des Ministeramtes, der neu ernannte Kommandeur der Luftkriegsakademie sowie der Präsident der für die Bearbeitung von Sonderfragen zur Prüfung und Begutachtung neugebildeten Luftwaffenkommission. Die materielle Rüstung wurde mit dem Technischen Amt, dem Nachschubamt und der Amtsgruppe Industrie und Wirtschaft unter dem Generalluftzeugmeister zusammengefasst, die personelle Rüstung mit dem Luftwaffenpersonalamt, dem Luftwaffenverwaltungsamt und dem Allgemeinen Luftamt unter dem Chef der Luftwehr, der zugleich Vertreter des Staatssekretärs wurde. Das Luftwaffenpersonalamt wurde im Juli desselben Jahres wieder aus der Unterstellung unter den Chef der Luftwehr herausgenommen. Die zahlreichen Veränderungen in der Kriegsspitzengliederung während der Jahre 1940-1943 ließen die Gliederung im Großen weitgehend unberührt. Am 5. Februar 1944 wurde der Bereich des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe in die Dienststellen Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftfahrt aufgeteilt und der Chef des Generalstabs mit dem Chef des Luftwaffenpersonalamts und dem Staatssekretär hinsichtlich ihrer Befugnis zur Vertretung des Ministers und Oberbefehlshabers gleichgestellt. Im Juli 1944 wurde die Dienststelle Staatssekretär der Luftfahrt aufgelöst. Ihre Aufgaben gingen auf den Chef der Luftwehr über. Der Generalinspekteur der Luftwaffe bestand als selbständige Dienststelle weiter. 
Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe / Oberkommando der Luftwaffe 

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