General der Pioniere und Festungen im OKH
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General der Pioniere und Festungen im OKH
Geschichte des Bestandsbildners
Die Dienststelle des Generals der Pioniere und Festungen wurde im Jahre 1939 geschaffen. In einer Weisung des Oberbefehlshabers des Heeres vom 27. September 1939 (Verfügung Nr. 150/39 g.Kdos.) ist die Zuordnung in der Kriegsspitzengliederung des Heeres vermerkt, u.a. heißt es: Der Inspekteur der Festungen tritt als"General der Pioniere und Festungen (GendPiuFest) beim Obd" zur 1. Staffel des Gen.d.H.
Seine Aufgaben ergaben sich aus der Dienstanweisung vom 27. September 1939: 1. Der General der Pioniere und Festungen beim Ob d H ist dessen Berater in allen Fragen seiner Waffe sowie auf dem Gebiet der Landesbefestigung. Er ist dem Chef des Generalstabes unterstellt 2. Seine Aufgaben sind: a) Vorschläge für die technische Ausgestaltung der Landesbefestigung und für den personellen und materiellen Kräfteeinsatz hierzu; b) Bearbeitung der pionier-technischen Fragen im Kampf um Befestigungen; c) Auswertung von Kriegserfahrung für Ausbildung, Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung der Pioniere und Bautruppen und für den Ausbau der Landesbefestigung; Aufstellung der sich daraus ergebenden Forderungen für die Weiterentwicklung in Verbindung mit den zu ständigen Abteilungen des Generalstabes des Heeres; d) Betreuung der Heeres-Pionierverbände. 3. Er kann vom Ob d H mit der Prüfung des Stellungsausbaus und mit der Durchführung besondere Aufgaben auf dem Gebiete der Landesbefestigung beauftragt werden. Für den Ausbau der Landesbefestigung gelten für ihn die im Frieden erlassenen Bestimmungen sinngemäß. 4. Er macht, soweit erforderlich, Vorschläge für die Offizierstellenbesetzung. Die Dienstanweisung regelte auch die personelle Stärke der Dienststelle von 26 Personen. Durch eine Verfügung des Oberkommandos des Heeres, GenStdH/Org.Abt. (1. St.) (II) Nr. 1985/39 geh. vom 2. Januar 1940 wurden die vorher genannte Verfügung aufgehoben und neue Stärken sowie Befehlsbefugnisse und Dienstanweisung für die Waffengenerale beim Ob d H festgelegt (siehe AHM 1940, Nr. 51, S. 22f.). Sie erweiterten wesentlich die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Waffengenerale. Neben der Hauptaufgabe, Auswertung der Kriegserfahrungen für Kampfführung, Ausbildung, Gliederung, Bewaffnung usw. hatten sie nun das Recht bei der Lehrtruppe ihrer Waffe Versuche durchzuführen, an Versuchen des WaA teilzunehmen, soweit es ihre Waffe berührte und die Betreuung der Heerestruppen zu organisieren. Zum besonderen Arbeitsgebiet des GendPiuFest gehörte die Erarbeitung von Vorschlägen für den Einsatz der Heerespioniere, die - Bearbeitung und Unterhaltung unterschiedlichster Arten von Brücken im Operations- und Heimatgebiet sowie die Einreichung von Vorschlägen für die technische Ausgestaltung der Landesverteidigung und für den personellen und materiellen Kräfteeinsatz hierzu. Um Felderfahrungen für die Ausbildung des Ersatzheeres schnell umzusetzen, wurden mit einer Verfügung des GenStH Org.Abt. (II), Nr. 3471/42 geh vom 5. April 1942 die Pflichten der Waffengenerale, darunter auch die des GendPiuFest erneut überarbeitet und folgende Veränderungen befohlen: 1. Die Waffengenerale sind berechtigt, dem Dienst an den Schulen und Lehrtruppen sowie an Uffz.Schulen ihrer Waffe beizuwohnen. Sie sind gehalten, ihre Wahrnehmungen dem Chef des Allgemeinen Heeresamtes (AHA) bzw. dem Inspekteur des Erziehungs- und Bildungswesens zur Kenntnis zu bringen; 2. Die Waffenabteilungen im AHA sind gehalten, bei ihrer Mitwirkung in Fragen der Offz.Stellenbesetzung ihrer Waffe vor Vortrag beim Chef des AHA bzw. vor Abgabe von Vorschlägen an das Heerespersonalamt die Waffengenerale zu beteiligen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Mitwirkung der Waffenabteilungen des AHA bei der Offz.Stellenbesetzung der Waffenschulen und Lehrtruppen; 3. Die Waffenabteilungen sowie die Abteilungen der Amtsgruppe Prüfwesen im Waffenamt unterrichten die Waffengenerale laufend über die wesentlichen Fragen ihres Arbeitsgebietes, insbesondere über die von ihnen bearbeiteten Fragen der Entwicklung, Organisation und Ausbildung; 4. Die Waffengenerale stehen auf Anforderung dem Chef H.Rüst.u.BdE bzw. dem Chef des AHA zum Vortrag über Fragen ihrer Waffe sowie gegebenenfalls für Sonderaufgaben zur Verfügung. Nach einer Geschäftsverteilung aus dem Jahr 1942 war der GendPiuFest wie folgt organisiert: 1. Chef: GendPiuFest 2. Chefgruppe mit den Organisationseinheiten: IIa Pioniere; IIb Festungspionierkorps; IIc Bautruppen zgl. Adjutant des GendPiuFest; Unterstab und Registratur; 3. Abteilung Pioniere mit den Organisationseinheiten: I Einsatz; II. Organisation und Straßenbau; III Gerät; IV Ausbildung; 4. Abteilung Landesbefestigung mit den Organisationseinheiten: L I Grundlegende Fragen; L II O Osten und Südosten; L II N Norwegen und Dänemark; L II W Westen; L III Technik; L IV Nachschub (der Abteilung Landesbefestigung angegliedert war ferner der Stabsoffizier der Artillerie und der Beauftragte der Organisation Todt). Eine erneute Umbildung der Waffengenerale wurde im November 1944 mit der Verfügung des Chefs des Generalstabes des Heeres vorgenommen (siehe dazu RH 11 I/1). Danach wurde der GendPiuFest beim Chef des GenStdH zum GendPiuFest im OKH umgebildet. Aufgaben, Befugnisse und Unterstellungsverhältnisse wurden neu festgelegt. Die Waffengenerale wurden danach gebildet aus den Waffengeneralen beim Chef GenStdH, den Waffenabteilungen (Inspektionen des AHA) und dem bisherigen Inspekteur der betreffenden Waffe. Ein Vorschlag für die endgültige Gliederung war durch die Waffengenerale dem GenStdH/Org.Abt. und dem Chef H Rüst u BdE/AHA vorzulegen. Nach Vorlage eines Vorschlags (Az. GendPiuFest Nr. 2782/44 g.Kdos. vom 28.11.1944) über die Organisation der Dienststelle des GendPiuFest trat dieser erst am 25. Februar 1945 in Kraft. Die Dienststelle hatte nun folgendes Aussehen: GendPiuFest mit dem Chef des Stabes mit: Chefgruppe, Personalabteilung, Abteilung Pioniere, Abteilung Landesbefestigung, Pionier-Ausbildungsabteilung und OT-Verbindungsführer sowie der Inspektion der Pionier, der Inspektion der Festungen, der Inspektion der Bau-Pioniere und dem General z.b.V. Weitere Veränderungen wurden zwar noch befohlen konnten aber nicht mehr umgesetzt werden.
General der Pioniere und Festungen im OKH