. . "Verbände und Einheiten des Volkssturms"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nObwohl das Wehrgesetz vom 21.5.1935 (§ 6) dem Reichskriegsminister die Ermächtigung erteilt hatte,\"im Kriege und in besonderen Notständen den Landsturm aufzurufen, d.h. die Jahrgänge im Alter von über 45 Lebensjahren, und der Oberbefehlshaber West am 30.9.1944 angeordnet hatte, dass\"in jedem Ort auf deutschem Boden, der in die Kampfhandlungen einbezogen wird, sämtliche wehrfähigen Männer, gleich welchen Alters, dem örtlichen militärischen Führe\" unterstehen sollten, bestimmte der am 20. 10. 1944 veröffentlichte\"Erlass des Führers über die Bildung des Deutschen Volkssturms vom 25.9.1944, dass die Aufstellung und Führung des Volkssturms Sache der Gauleiter der NSDAP sei, während der Reichsführer-SS als Befehlshaber des Ersatzheeres für die militärische Organisation, die Ausbildung, Bewaffnung und Ausrüstung verantwortlich sei und die Führung im Kampfeinsatz übernehmen sollte. Zum Volkssturm wurden noch nicht einberufene Jugendliche über 16 Jahre sowie nicht mehr wehrpflichtige oder vom Wehrdienst befreite Männer herangezogen. Der Volkssturm war ,organisatorisch gesehen, also eine Angelegenheit der Partei, obwohl der Einsatz, wie es nicht anders sein konnte, im Heeresverband stattfand und in einigen Fällen Volkssturm-Einheiten geschlossen in das Heer übernommen wurden. Hierfür stehen beispielsweise die aus den Volkssturm-Bataillonen 4412 und 400 gebildeten Pionier-Bataillone 1060 und 1066 bei der 160. Infanterie-Division in Dänemark."@deu . "Verbände und Einheiten des Volkssturms"@deu . .