Dienststellen und Einheiten der Ordnungstruppen, der Geheimen Feldpolizei, der Betreuungs- und Streifendienste des Heeres
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Dienststellen und Einheiten der Ordnungstruppen, der Geheimen Feldpolizei, der Betreuungs- und Streifendienste des Heeres
Geschichte des Bestandsbildners
Dieser Abschnitt ist zum größten Teil wörtlich zitiert aus der Publikation von Georg Tessin: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939-1945. Bd 1, Osnabrück 1979., S. 293-296.
Generale z.b.V.
Am 1. Februar 1941 wurde die Dienststelle des General z.b.V. beim OKH eingerichtet, die federführend für die gesamte Wehrmacht alle im Wehrmacht-Reiseverkehr erforderlichen Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Disziplin und die Betreuungseinrichtungen bearbeitete (siehe Heeresmitteilungen HM Nr. 45/1941). Der General z.b.V. beim OKH war ab Juli 1942 mit der Disziplinarstrafgewalt eines Divisionskommandeurs gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften des Heeres sowie des Heeresgefolges ausgestattet. Die in das Feldheer überführten Überwachungs- und Betreuungseinheiten wurden mit Befehl vom 30. September 1943 den Oberkommandos der Heeresgruppen (außer Heeresgruppe E) und dem Armeeoberkommando Norwegen unmittelbar unterstellt. Die truppendienstliche Betreuung dieser Heerestruppen überwachte der General z.b.V., der laut Dienstanweisung vom 6. November 1943 (siehe RH 2/1110) dem Oberbefehlshaber seiner Kommandobehörde unmittelbar unterstand und an seine Weisungen gebunden war. Er übte die Dienstaufsicht über die Kommandeure der Frontleitstellen in Überwachungs- und Betreuungsangelegenheiten aus und hatte den Einsatz der ihm unterstellten Einheiten im Benehmen mit dem General des Transportwesens zu steuern sowie die Zusammenarbeit sämtlicher für die Überwachung eingesetzten Stäbe und Kräfte zu koordinieren. Neben der Erfassung und Weiterleitung von Versprengten zu ihren Truppenteilen oblag ihm auch die Überprüfung von Dienststellen, Kommandos und Truppeneinheiten hinsichtlich ihrer Aufenthaltsberechtigung in größeren Städten. Auf Anweisung des Oberbefehlshabers konnte er unmittelbar örtlich eingreifen und war daher mit den Disziplinarbefugnissen eines Divisonskommandeurs versehen (siehe RH 48/197). Die dem OKH unmittelbar unterstehenden Überwachungs- und Betreuungseinheiten blieben dem General z.b.V. beim OKH unterstellt. Dieser war für die grundlegenden Einsatzbefehle sowie die grundsätzlichen fachlichen Anordnungen bezüglich Ausbildung, Gliederung und Ausrüstung für den Überwachungs- und Betreuungsdienst verantwortlich. Mit Befehl vom 30. September 1943 wurde er als Waffengeneral der Überwachungs- und Betreuungstruppen beim OKH eingesetzt und ihm in dieser Eigenschaft die Dienstaufsicht über die Frontleitstellen des Feldheeres übertragen. Zur Durchführung seiner Aufgaben wurde die Dienststelle General z.b.V. IV (Außenstelle) beim Chef des Generalstabes des Heeres (Gen.St.d.H.) eingerichtet und ihm unterstellt. Sie war zugleich Verbindungsstelle zur Heerwesen-Abteilung und den anderen Dienststellen des Hauptquartiers. Am 1. März 1944 wurde gemäß Erlass Hitlers vom 20. Januar 1944 (Heeresmitteilungen HM Nr. 262/1944) der Wehrmachtstreifendienst mit Beteiligung der Wehrmachtteile und der Waffen-SS gebildet und der Chef des Wehrmachtstreifendienstes (Chef d. W. Str. D.) dem Chef OKW unmittelbar unterstellt. Die Aufgaben des Wehrmachtstreifendienstes waren die"Aufrechterhaltung der Manneszuch" außerhalb der Truppe, die Überwachung des Wehrmacht-Reiseverkehrs einschließlich Bahnhofswachdienst, Fahndung in Zusammenarbeit mit der Polizei und die Betreuung außerhalb der Truppe im Reichsgebiet (einschließlich Böhmen-Mähren und Generalgouvernement), in den besetzten Gebieten, in Italien, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Finnland, Slowakei, Kroatien und Dänemark. Gegenüber den Generalen z.b.V. bei den Heeresgruppen und den ihn unterstellten Einheiten sowie gegenüber den Streifendiensten der Armeeoberkommandos und der Wehrkreise hatte der Chef d. W. Str. D. die Stellung eines Inspekteurs inne. Die Ernennung der Generale z.b.V. konnte nur mit seinem Einverständnis erfolgen (siehe Dienstanweisung in RW 4/457). Am 15. Februar 1945 wurde auf Befehl des Chefs des OKW die Dienststelle des Chefs der Wehrmacht-Ordnungstruppen mit den Befugnissen eines Armeeoberbefehlshabers neugebildet. Er unterstand dem Chef des OKW unmittelbar und bündelte nun den Oberbefehl über den Wehrmachtstreifendienst, die Feldgendarmerie und die Generale z.b.V.
Kommandeure der Streifendienste und für Urlaubsüberwachung
Bei den Wehrkreiskommandos wurden am 1. Februar 1941 die Stellen des Kommandeurs des Streifendienstes geschaffen, die dem General z.b.V. IV im OKH unterstanden. Ihnen unterstellt waren die Bahnhofswach- und Zugwach-Abteilungen und -Kompanien. Die Gruppen Heeres-Streifendienst z.b.V. beim Feldheer wurden am 1. März 1944 in Gruppen Wehrmacht-Streifendienst umbenannt. Die Kommandeure für Urlaubsüberwachung wurden seit Januar 1942 aufgestellt. Unterstellt waren ihnen außer den Wehrmacht-Streifengruppen die Wehrmacht-Streifen-Kommandeure bei den Heeresgruppen, die zunächst als Kommandeure des Heeres-Streifendienstes für den Reiseverkehr aufgestellt worden waren (Nord- und Mittelrussland; in Südrussland bei den Heeresgruppen Don/Süd und A). Nicht im Osten eingesetzt waren Mitte/Reich in Berlin, Skandinavien/Norwegen in Oslo, Südost in Marburg/Drau, Süd/Südwest in Verona und West.
Entlausungs-Kompanien und Heeres-Betreuungs-Abteilungen
Zu den Heeres-Betreuungs-Abteilungen zählen auch die Entlausungseinheiten. Am 1. November 1941 waren sie als Entlausungsanstalten aufgestellt worden, wurden mit Befehl vom 21. Januar 1942 in Entlausungskompanien und schließlich am 13. Juli 1942 in Heeres-Betreuungs-Kompanien umbenannt (siehe RH 48/66). Die Heeres-Betreuungs-Abteilungen und -Kompanien mit den Nummern 1-17, 51-72 (E), 101-106 (mot.) und 201-210 (B) unterstanden dem General z.b.V. IV im OKH.
Frontsammel- und Frontleitstellen
Die ersten Frontsammelstellen wurden am 13. November 1939 bei den Armeen, die ersten Frontleitstellen 1940 bei den Militärbefehlshabern aufgestellt. Die ersteren wurden mit den Großbuchstaben A-O, die letzteren zunächst nach ihrem Einsatzort und ab dem 1. August 1941 ebenfalls mit Buchstaben (P ff.) bezeichnet und dann durchnummeriert, wobei die letzte Ziffer auf den aufstellenden Wehrkreis hinwies (z. B.: 6, 16, 26, 36, 46, 86 im WK VI). Seit dem 1. Januar 1943 wurden auch die bisherigen Frontsammelstellen in Frontleitstellen umbenannt. Auf Grund des"Frontnachweiser", der alle Einheiten enthielt, wurden Transporte oder Urlauber auch bei Truppenverschiebungen dem Hauptquartier ihrer Armee, den Einschiffungshäfen (für Norwegen und Finnland) oder den sonst zuständigen Sammelplätzen zugeführt. Außer ihrer Nummer führten die Frontleitstellen auch Decknamen, die auf den Einsatzraum hindeuteten (z. B. Otto, Oswald usw. für den Osten; Nora, Nansen ff. für den Norden; Willi, Wolfram ff. für den Westen; Sigrid, Sascha ff. für den Süden). Aufgabe der Frontleitstellen war es vor allem, für Verpflegung und Unterkunft der durchreisenden Soldaten Sorge zu tragen und diese ihrem jeweiligen Bestimmungsort zuzuführen.
Wach-Bataillone
Die Wach-Bataillone gehörten als Ordnungstruppen zusammen mit der Feldgendarmerie zu den Versorgungstruppen des Feldheeres (Allgemeine Heeresmitteilungen AHM Nr. 842/42). Da sie ersatzmäßig aus Landesschützen bestanden und später zum Teil in Sicherungs-Bataillone umgebildet wurden, sind sie unter den Landesschützen-Bataillonen mit aufgeführt. Sie gehörten aber in der Nummernfolge nicht zu den Landesschützen- oder Sicherungs-Bataillonen, sondern führten zunächst Nummern wie die Armeetruppen (über 500) oder wie die Heerestruppen (über 600).
Die bei Mobilmachung aufgestellten Wach-Bataillone 502, 508, 521, 522, 531, 532, 541, 542, 551, 552, 561, 562, 571, 572, 581, 582, 591 und 592 waren also Armeetruppen und gehörten zu je zwei den"Armeepakete" Ostpreußen, W (= Wien), B (= Berlin), D (= Dresden), S (= Stuttgart), M (= Münster), N (= Nürnberg), L (= ?; im Wehrkreis VI aufgestellt) und K (= Kassel) an. Die erste Zuteilung der"Paket" zu den Armeen änderte sich jedoch schon bald nach dem Polenfeldzug mit der Verlegung der Armeen nach dem Westen im Oktober 1939. Die Wach-Bataillone 601-604, 608, 609, 615 und 617 waren Heerestruppen. - Das Wach-Bataillon 631 für das OKH wurde 1939 I./Infanterie-Regiment"Großdeutschlan"; 1943 wurden aber zwei Wach-Kompanien 631 durch den Kommandanten des Hauptquartiers OKH wieder gebildet und 1945 eine Wach-Kompanie 700. Zu diesen 27 Wach-Bataillonen kamen 1939 die vier Radfahr-Wach-Bataillone 613, 614, 619 und 620 hinzu. Anfang 1940 wurden fünf Bataillone in Polen (521, 532, 572, 601 und 608) zur Bildung der 9. Welle der Infanterie-Divisionen verwandt. - Das Wach-Bataillon 592 wurde Infanterie-Lehr-Bataillon der 1. Armee. Neuaufgestellt wurden 1940 die zwölf Wach-Bataillone 647-655 und 659-661. Sie wurden aber schon nach kurzer Zeit in Landesschützen-Bataillone umgewandelt. Die Nummer wechselte (414-416, 987-989, 636-638 und 972-974). Im Herbst entstanden aus den Festungs-Infanterie-Regimentern A-D die Wach-Bataillone 701-708 und aus der wieder aufgelösten 9. Welle die Bataillone 720-721. Anschließend wurden einige Bau-Bataillone in Wach-Bataillone umgewandelt: 43, 45, 47-50, 58, 143, 150 und 326, ein Jahr später auch 122. Sie behielten die Nummer, die sie als Bau-Bataillon geführt hatten. Von diesen jetzt 46 Wach-Bataillonen waren neun Radfahr-Bataillone. 1942 wurden aus vier von ihnen (613, 614, 619 und 620) die Sicherungs-Regimenter 3 und 4 formiert, aus neun Bataillonen (502, 701, 703-708 und 722) die Sicherungs-Bataillone 205, 791, 793-798 und 722. 1943 bildeten die Wach-Bataillone 531, 609, 615 und 721 die Sicherungs-Bataillone 315, 946, 493 und 889, das Radfahr-Wach-Bataillon 45 das Sicherungs-Bataillon 407, die Radfahr-Wach-Bataillone 48, 50, 143 und 326 die Radfahr-Sicherungs-Bataillone 755, 852, 757 und 226. Die restlichen 24 Wach-Bataillone wurden gleichzeitig in Nachschub-Bataillone umgewandelt.
Feldgendarmerie und Verkehrs-Regelungs-Abteilungen
Die Feldgendarmerie war eine aus Gendarmen und aktiven Unteroffizieren gebildete Truppe für militärpolizeiliche Aufgaben. Die Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Feldgendarmerie waren gemäß Verfügung des OKH/Generalstab des Heeres/Generalquartiermeister vom 3. Dezember 1939 Soldaten. Zur Feldgendarmerie gehörten auch die am 26. Oktober 1939 aufgestellten Verkehrs-Regelungs-Bataillone (zu je 2 Kompanien), die aber 1942 in Russland aufgelöst und in Feldgendarmerie-Abteilungen umgegliedert wurden. Bei Mobilmachung erhielt jede Armee eine Abteilung. Sie waren mit Hilfe der Ordnungspolizei zu je drei Kompanien aufgestellt worden. Außerdem war jedem Korps und jeder Division ein Feldgendarmerie-Trupp und den Feldkommandanturen eine Feldgendarmerie-Gruppe zugeteilt. Auch für die Fallschirm-Korps und Fallschirm-Divisionen stellte das Heer Feldgendarmerie-Trupps ab. Die Trupps zwischen 501 und 1151 (mit nur geringen Lücken) zählten zu den Heerestruppen. In Böhmen und Mähren waren dann noch 1901-1903, 2901-2903 und 3901-3903 aufgestellt worden. Die Feldgendarmen trugen Ringkragen. Zu den Aufgaben der Feldgendarmerie gehörten die Verkehrsregelung, die Überwachung der Disziplin der Feldtruppen sowie des Verhaltens der Wehrmachtangehörigen gegenüber der Zivilbevölkerung, die Fahndung nach Wehrmachtangehörigen, die Verhinderung von Sabotageakten, Erkundungen und die Erledigung von Aufträgen zuständiger Dienststellen (siehe RH 36/237).
Feldjäger
Am 25. Dezember 1943 wurde aus Wehrmacht-Streifendienst und ausgezeichneten Soldaten des Feldheeres das Feldjägerkorps aufgestellt und direkt dem OKW unterstellt. Die Befehlshaber der Feldjäger-Kommandos hatten den Rang eines Kommandierenden Generals. Die ihnen unterstellten Bataillone bestanden aus fünf Kompanien zu 30 Offizieren und 90 Unteroffizieren. Die Aufstockung auf Regimenter und Bataillone bedeutete offenbar keine Vermehrung, sondern nur eine Umbenennung, die durch die hohe Zahl der Offiziere bedingt war. Die Feldjäger-Abteilungen wurden als besonders hart durchgreifende und daher mit weitreichenden Vollmachten ausgestattete spezielle Ordnungstruppe eingesetzt, als in Folge der sich abzeichnenden Niederlage die Disziplin immer schwieriger aufrecht zu erhalten war (siehe ZA 1/1250). Mit Erlass des Chef OKW/Wehrmachtführungsstab vom 7. September 1944 hatten sie"auf Befehl Hitlers und in unmittelbarer Unterstellung unter den Chef des OKW im rückwärtigen Gebiet kurzfristig und vollständig, notfalls mit rücksichtslosen Mitteln bis zum sofortigen Waffengebrauch, die militärische Zucht und Ordnung in jeder Lage aufrechtzuerhalten" (siehe : Absolon, Rudolf: Die Wehrmacht im Dritten Reich. Bd. 6: 19. Dezember 1941 - 9. Mai 1945, in: Schriften des Bundesarchivs 16/VI, Boppard am Rhein 1995, S. 826)
Geheime Feldpolizei
Die Geheime Feldpolizei gehörte nicht zu den Ordnungstruppen; sie unterstand dem OKW/Amt Ausland/Abwehr. An ihrer Spitze stand der Heerespolizeichef, der im Oktober 1939 Feldpolizeichef der Wehrmacht wurde. Eine Gruppe Geheime Feldpolizei wurde bei Kriegsbeginn jeder Armee zugeteilt. Sie bestand aus einem Feldpolizei-Direktor, acht Feldpolizei-Kommissaren, zweiundzwanzig Feldpolizei-Sekretären und achtzehn Unteroffizieren und Mannschaften. Bei den Heeresgruppen waren Leitende Feldpolizei-Direktoren eingesetzt. In Frankreich wurde die Geheime Feldpolizei am 15. November 1942 in die Sicherheitspolizei (Sipo) und den Sicherheitsdienst (SD) überführt. Bei den Fronttruppen und in den anderen besetzten Gebieten blieb sie bestehen, bis am 30. September 1944 auch sie, wie vorher schon die Dienststellen und Einheiten Abwehr, dem Reichssicherheitshauptamt des Reichsführers-SS (RSHA) unterstellt wurde.
Dienststellen und Einheiten der Ordnungstruppen, der Geheimen Feldpolizei, der Betreuungs- und Streifendienste des Heeres