Deutsche Gesandtschaft Kaunas
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Deutsche Gesandtschaft Kaunas
Regelung des Missionswesens und Einteilung der diplomatischen Vertretungen aufgrund des auf dem Wiener Kongreß beschlossenen Reglements vom 19. März 1815, ergänzt durch das sogenannte Aachener Protokoll vom 21. Nov. 1818 in Botschaften, Gesandtschaften, Ministerresidenturen und Geschäftsträger je nach Bedeutung des Partnerstaates und nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit; 1870 Übernahme des preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Auslandsmissionen durch den Norddeutschen Bund, 1871 durch das Deutschen Reich; bis 1918 Funktion und Zuständigkeit als Reichs- und preußische Behörden.
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