Arbeitsstab Leeb / Heeresgruppenkommando z.b.V.

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Arbeitsstab Leeb / Heeresgruppenkommando z.b.V. 
Gemäß Verfügung OKH/Az.: 21nGZ (II) GenstdH/Nr.512/38g vom 7.4.1938 (vgl. RH 19-XVI/3) wurde Generaloberst Ritter von Leeb durch den Oberbefehlshaber des Heeres ab 11.4.1938 mit der Lösung eines Sonderauftrages betraut. Mit der Wahrnehmung der dem"Arbeitsstab Lee" (engster Stab des AOK 12) entsteheden Arbeiten wurde das Generalkommando VII. Armeekorps beauftragt. Weisungen in dieser Hinsicht konnten diesem der GO Ritter von Leeb erteilen. Seit dem 1.10.1938 trug der"Arbeitsstab Lee" die Bezeichnung"Heeresgruppenkommando z.b.V" (Siehe RH 19-XVI/28). Gemäß Verfügung Gemeralkommando VII Armeekorps vom 22.10.1938 (siehe RH 19-XVI/4) hatte das HGrKdo z.b.V. am 21.10.1938 nach München zurückzukehren. Der Stab wurde aufgelöst, die Abwicklungsarbeiten übernahm das Generalkommando VII. Armeekorps. 
Arbeitsstab Leeb / Heeresgruppenkommando z.b.V. 

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