Prüfungsstelle Bekleidungsindustrie
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Prüfungsstelle Bekleidungsindustrie
Geschichte des Bestandsbildners
Die Prüfungsstellen waren als öffentlich-rechtliche Einrichtungen unmittelbar dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt. Zuständig für sie waren die Referate 1 - 8 der Abteilung V des Reichswirtschaftsministeriums. Ihre Entstehung verdanken sie einem ministerialen Erlass vom 18. Juni 1935. Bemerkenswert erscheint, dass kein Gesetz und keine Verordnung unmittelbar auf die Prüfungsstellen Bezug nimmt; allenfalls werden sie in größeren Gesetzes werken erwähnt, leiten aber ansonsten ihre Tätigkeit aus einfachen Erlassen her. Standort einer Prüfungsstelle war jeweils der Sitz einer Wirtschaftsgruppe der Reichsgruppe Industrie, deren Geschäftsführer in der Regel auch Leiter der entsprechenden Prüfungsstelle war. In größeren Fachbereichen, so im Maschinenbau und in der Elektroindustrie, entstanden zahlreiche Vorprüfstellen, vergleichbar den Fachgruppen und Fachuntergruppen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (OGW). Deren Sitz war häufig außerhalb Berlins, während die Prüfungsstellen durchweg in der Reichshauptstadt anzutreffen waren. Die enge räumliche Verknüpfung einerseits sowie die Personalunion von Geschäftsführer einer Wirtschaftsgruppe und Leiter einer Prüfungsstelle andererseits lassen die funktionelle Einheit beider rechtlich getrennten Institutionen erkennen, die im Verlauf des Krieges zu einer Realunion werden sollte, Die Funktion der Prüfungsstelle als Brückenschlag vom Reichswirtschaftsministerium zum Produzenten ergibt sich aus ihrer Tätigkeit und Zielsetzung.
Das Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland (RGBl. I 1939, S. 645 ff) führte zu einer Aufgabenerweiterung und -verlagerung in den Prüfungsstellen. Die im Auftrag des Reichswirtschaftsmininisteriums vom Statistischen Reichsamt durchgeführten Erhebungen veranlassten die Prüfungsstellen, sich ebenfalls mit der statistischen Auswertung von Außenhandelszahlen zu befassen und ihr Material dem Statistischen Reichsamt zur Verfügung zu stellen. Innerhalb ihres Fachbereichs führten sei statistische Erhebungen auch in eigener Regie durch. War die Aufgabenstellung der Prüfungsstellen in den ersten Jahren ihres Bestehens noch relativ klar abgegrenzt, so verwischten die kriegswirtschaftlichen Produktionsbedingungen sowie die Priorität der Rüstungswirtschaft ihre Kompetenzen.
Die Gauwirtschaftskammerverordnung vom 20. April 1943 (RGBl. I, S. 189) und der Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 25. Nov. 1942 (RWMBl. S. 636) , welcher die Einführung sogenannter Lenkungsbereiche vorsah, führten zu einer durchgreifenden Neuordnung der Bewirtschaftungsmethoden und kontingentierungsverfahren. Die Schaffung einheitlicher Lenkungsbereiche bedeutete in der Praxis die Zusammenlegung der bisher von den Reichsstellen, Prüfungsstellen und Wirtschaftgruppen getrennt ausgeübten Vollmachten. Die Führung eines Lenkungsbereichs lag in den Händen eines Reichsbeauftragten. Die Prüfungsstellen wurden dem entsprechenden Reichsbeauftragten unterstellt und ihre Zuständigkeit der der Reichsstelle des gleichen Lenkungsbereichs angepasst.
Nach Schaffung des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion im Sept. 1943 (RGBl. I S. 529) erfuhr der Wirtschaftsdirigismus eine weitere Straffung. Es entstanden die sogenannten Hauptausschüsse und -ringe, denen Speer das alleinverantwortliche Anordnungsrecht für Herstellung und Typisierung übertrug. Die Tätigkeit der Prüfungsstellen war damit de facto zum Erliegen gebracht, wenngleich sie noch bis Kriegsende Verwaltungs-, Beratungs- und Informationstätigkeiten ausübten.
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