Reichsstelle für den Außenhandel
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Reichsstelle für den Außenhandel
Geschichte des Bestandsbildners
Durch Verfügung vom 07. Sept. 1929 fassten Auswärtiges Amt und Reichswirtschaftsministerium die Zentralstelle für den wirtschaftlichen Auslandsnachrichtendienst, das Zollbüro im Reichswirtschaftsministerium und die Deutsche Wirtschaftsdienst GmbH für die ihnen zugewiesenen Aufgaben auf dem Gebiet der Außenhandelsförderung mit sofortiger Wirkung unter dem gemeinsamen Namen Zentralstelle für den Außenhandel (ZFA) zusammen.
Die ZFA gliederte sich wie folgt:
- Nachrichtendienst
- Handelsauskunftsdienst
- Zolldienst.
Die rechtliche Grundlage war im Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels vom 18. Okt. 1933 verankert.
Die bisherige ZFA hatte sich in der Praxis bewährt und firmierte nunmehr, gesetzlich anerkannt, als Reichsstelle für den Außenhandel (RFA), die ein gemeinsames Referat des Auswärtigen Amts und des Reichswirtschaftsministeriums war. Sie war weisungsbefugt gegenüber den unter ihrer Aufsicht stehenden regionalen (zuletzt 22) Außenhandelsstellen.
Im Zuge der Neuorganisation der gewerblichen Wirtschaft wurden die bisherigen Außenstellen aufgelöst bzw. in die Gauwirtschaftskammern eingegliedert. Ihre Tätigkeit wurde nunmehr wahrgenommen durch bei den Gauwirtschaftskammern errichteten Abteilungen für die Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland (Außenwirtschaftsabteilungen).
Die RFA bestand bis zum Zusammenbruch im Jahre 1945.
Reichsstelle für den Außenhandel