. . "Sammlung NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nNach Vereinheitlichung der Gerichtsorganisation und des Verfahrensrechts der Länder zum 1. Januar 1877 Verselbständigung der Rechtsabteilung des Reichskanzleramtes als Reichsju‧stizamt (seit 1919 Reichsjustizministerium); 22. Oktober 1934 Vereinigung mit dem preußischen Justizministerium; 1934/35 Übernahme der Landesjustizverwaltungen\n\nEinrichtung eines Büros am 12. Februar 1919 zur Bearbeitung der dem Reichspräsidenten durch die Verfassung zugewiesenen Aufgaben als Staatsoberhaupt, zugleich amtliche Verbindungsstelle zwischen dem Reichspräsidenten und den Reichs- und Staatsbehörden; durch Gesetz über das Staatsoberhaupt vom 1. August 1934 Übergang der Befugnisse des Reichspräsidenten auf den\"Reichskanzler und Führe\" Adolf Hitler; Beibehaltung des Büros des Reichspräsidenten und Umbenennung durch Verordnung vom 4. Sept. 1934 in Präsidialkanzlei.\n\nOrganisation\n\nBeginnend mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wurden im Dritten Reich durch eine Reihe von Rechtsverordnungen die Einstellung in den Staatsdienst und die staatliche Approbation von dem Nachweis der\"arische\" Abstammung abhängig gemacht. Zur Begutachtung und Ergänzung der Nachweise musste eine zentrale staatliche Stelle geschaffen werden.\n\nAm 18. April 1933 wurde die Stelle des Sachverständigen für Rasseforschung beim Reichsministerium des Innern eingerichtet. Als Sachverständiger für Rasseforschung wurde der bisherige Leiter der NS-Auskunft bei der Reichsleitung der NSDAP, Dr. Achim Gercke, bestellt (vgl. Ministerialblatt für die Preußische innere Verwaltung 1933, S. 359). Seit dem 15. Oktober 1934 befand sich auch die Leitung des neu gegründeten Amtes für Sippenforschung der NSDAP, das aus der NS-Auskunft bei der Reichsleitung der NSDAP hervorgegangen war, in der Hand des Sachverständigen für Rasseforschung.\n\nDie Dienststelle des Sachverständigen für Rasseforschung wurde am 5. März 1935 in Reichsstelle für Sippenforschung (RfS) umbenannt und blieb weiterhin der Dienstaufsicht des Geschäftsbereichs der Abt. I des Reichsministeriums des Innern unterstellt. Anstelle des zurückgetretenen Dr. Gercke wurde am 18. März 1935 Dr. Kurt Mayer ernannt. Dr. Mayer war 1933 zum Rasse- und Siedlungshauptamt-SS nach Berlin gekommen und dort Hauptabteilungschef und Sachbearbeiter für Rassefragen (R 1509/1007). Am 1. April 1935 wurde er auch Reichsamtsleiter des Amtes für Sippenforschung der NSDAP. Die Ernennung Dr. Mayers zum Direktor der RfS hatte weitreichende Personalveränderungen zur Folge. Die Dr. Gercke nahestehenden Personen wurden vorläufig beurlaubt und später aus dem Dienst entfernt\n\n(R 1509/1007).\n\nNach dem Geschäftsverteilungsplan der RfS vom 1. Mai 1936 war die Dienststelle zunächst in 7 Abteilungen gegliedert. Als 8. Abteilung war das Amt für Sippenforschung der NSDAP angegliedert (R 1509/1008). Kurz darauf erfolgte eine grundlegende Änderung der Organisation. Die RfS hatte nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. Oktober 1936 nur noch 5 Abteilungen (R 1509/1007):\n\nZentralabteilung: Personal- und Verwaltungsangelegenheiten\n\nI. Abteilung: Abstammungsnachweis\n\nII. Abteilung: Urkundliche Abstammungsprüfung\n\nIII. Abteilung: Schriftdenkmalschutz\n\nIV. Abteilung: Archiv\n\nDieser Geschäftsverteilungsplan wurde im Wesentlichen beibehalten. Die einzigen größeren Änderungen, neben der Umbenennung einzelner Aufgabengebiete, waren die Zusammenlegung der Abteilungen I und II am 2. Oktober 1939 (R 1509/1020) und die Einrichtung einer Zahlstelle für die zahlreichen Einnahmen an Gebühren für Gutachten (R 2301/6706).\n\nMit der Okkupation Österreichs war die Einrichtung einer Zweigstelle in Wien verbunden. Sie wurde mit Wirkung vom 1. Juni 1938 beim\"Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reic\" unter Leitung von Dr. Schultze-Naumburg eingerichtet und nahm im gesamten Gebiet der\"Ostmar\" die gleichen Aufgaben wie die Reichsstelle wahr. Alle Grundsatz-, Personal- und Haushaltsfragen wurden von der Dienststelle in Berlin entschieden. Die Auflösung der Zweigstelle Wien erfolgte am 31. Mai 1940 aufgrund des Erlasses Adolf Hitlers vom 28. August 1939 über die\"Vereinfachung der Verwaltun\".\n\nDie RfS wurde am 12. November 1940 in Reichssippenamt (RSA) umbenannt, ohne dass es zu wesentlichen Änderungen in der Geschäftsverteilung bzw. zu Personalveränderungen kam. Leiter des RSA blieb bis Kriegsende Dr. Mayer.\n\nAufgaben\n\nDie ursprüngliche Aufgabe der Dienststelle war die Prüfung von Abstammungsnachweisen auf Antrag von Behörden und Parteidienststellen. Es wurden aber auch auf Antrag von Privatpersonen Bescheinigungen über die rassische Einordnung ausgestellt. Die Nachprüfung geschah in der Regel aufgrund der vorgelegten Urkunden und Dokumente. Falls nach Abschluss der Abstammungsprüfung noch Zweifel an der Abstammung bestanden, konnte von der RfS bzw. dem RSA eine erb- und rassenkundliche Untersuchung bei einem anthropologischen Institut veranlasst werden (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1937, S. 1425). Die Entscheidungen der RfS hießen zunächst\"Gutachte\". Mit dem Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 21. September 1936 wurde die Bezeichnung\"Abstammungsbeschei\" festgelegt (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1936, S. 1276). Abstammungsbescheide galten als vollgültige Abstammungsnachweise. Sie konnten aufgrund von ermittelten Urkunden aufgehoben oder geändert werden. Gegen einen Abstammungsbescheid war eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Reichsminister des Innern möglich. Durch Aufhebung zahlreicher negativer Abstammungsbescheide durch das Reichsministerium des Innern kam es zu Divergenzen zwischen der RfS und dem vorgesetzten Ministerium (R 1509/1021). Wegen der starken Überlastung der RfS verfügte der Reichs- und Preußische Minister des Innern in einem Runderlass vom 6. Juli 1936, dass von der RfS nur dann ein Gutachten einzuholen sei, wenn nach Ausschöpfung aller Prüfungsmöglichkeiten noch immer begründete Zweifel an der Abstammung beständen. Notwendige Gutachten bei Einbürgerungsverfahren sollten etwa nur dann angefordert werden, wenn eine Weiterverfolgung des Antrags überhaupt in Frage kam (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 936, S. 951).\n\nNeben der Abstammungsprüfung gehörten nach einer Aufstellung vom Oktober 1940 noch folgende Aufgaben in die Zuständigkeit der Behörde (R 1509/1011):\n\n· Sippenkundlicher Schriftdenkmalschutz:\n\nDazu gehörte die Erfassung und Sicherstellung aller für die Familienforschung wichtigen Quellen. Besonderer Wert wurde dabei auf die Kirchenbücher gelegt, deren Verfilmung und Verkartung entweder von\n\nder Dienststelle selbst durchgeführt oder von ihr unterstützt wurden. Der RfS bzw. dem RSA wurden Filme der aufgenommenen Kirchenbücher zur Verfügung gestellt, die zunächst im Filmarchiv der\n\nDienststelle (Berlin, Oranienburger Str. 28) eingelagert und 1943/44 in den Berlepsch-Schacht des Kalibergwerks bei Staßfurt ausgelagert wurden (R 1509/1596).\n\n· Förderung der\"deutschen Sippenkund\" und Zusammenarbeit mit dem Reichs-verband der Sippenforscher und Heraldiker;\n\n· Verwaltung und Aufbewahrung jüdischer sippenkundlicher Quellen:\n\n· Die Dienststellen der Sicherheitspolizei und des SD, die staatlichen Dienststellen und die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland wurden angewiesen, jüdische Personenstandsregister und Archivalien,\n\n· die sich in ihrem Besitz befanden, an die RfS bzw. das RSA bzw. die dem RSA unterstellte Zentralstelle für jüdische Personenstandsregister zur Auswertung und Aufbewahrung zu übergeben. Mit der\n\n· Einziehung und Auswertung der jüdischen Register konnte das RSA auch Gausippenämter beauftragen.\n\n· Führung der amtlichen Juden- und Mischlingskartei;\n\n· Vorbereitung der staatlichen Sippenamtsverwaltung sowie Aufsicht über die Sippenkanzleien und die zumeist erst Anfang der 40er Jahre errichteten staatlichen Gau- bzw. Landessippenämter.\n\nDie Diensträume der RfS befanden sich ursprünglich in Berlin NW 7, Schiffbauerdamm 26. Spätestens ab August 1943 waren Teile der Dienststelle auch im Archivgebäude des RSA in Berlin N 4, Oranienburger Str. 28, untergebracht. Auslagerungsstellen für Unterlagen und Filme des RSA waren Stollen des Salzbergwerks Staßfurt und das Schloss Rathsfeld (R 1509/1046; 1611a).\n\nKurzversion: Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Ge­stapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheits­haupt­amtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner), geführten Reichssi­cher­heits­hauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Per­sonal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Be­kämp­fung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminal­poli­zei­amt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Aus­wer­tung.\n\n \n\n Die Zentralbehörden der Staatssicherheitspolizei und des SD 1932-1945\n\n(von Heinz Boberach, mit Ergänzungen von Botho Brachmann und Sabine Dumschat)\n\n \n\nDas Preußische Landeskriminalpolizeiamt\n\n \n\nIn der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte es in Preußen erste Ansätze gegeben, die Bekämpfung der politischen Kriminalität zu zentralisieren. Entsprechende Aufgaben waren dem Polizeipräsidium Berlin übertragen worden. Die Zunahme der schweren Kriminalität führte dazu, auch zu ihrer Verfolgung zentrale Einrichtungen zu schaffen. Nach der Revolution von 1918 wurde als Politische Polizei für Preußen die Abteilung I A des Polizeipräsidiums Berlin eingerichtet. Durch Ministerialerlass vom 20. Mai 1925 (Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung, S. 569) entstand das Preußische Landeskriminalpolizeiamt, das organisatorisch und personell mit dem Polizeipräsidium Berlin verbunden war. Es hatte die Aufgabe, Nachrichten über besonders wichtige Straftaten aus ganz Preußen zu sammeln, verfügte über technische Einrichtungen für Ermittlungen, nahm zentrale erkennungsdienstliche Funktionen wahr und koordinierte die Tätigkeit der unterstellten 32 Landeskriminalpolizeistellen. Die Abteilung I A, später I, des Polizeipräsidiums war zugleich Bestandteil des Landeskriminalamtes. Im November 1931 erhielt sie die Funktion einer Nachrichtenzentrale zur Bekämpfung der Zersetzung von Reichswehr und Schutzpolizei für das ganze Reich. Im Dezember 1932 bestanden neben einem Generaliendezernat H und mehreren Inspektionen für den Außendienst die Fachdezernate 1 (Pressesachen, Vereinsrecht, Waffenrecht), 2 (Kommunistische Partei Deutschlands) mit fünf Teildezernaten 2 a) bis 2 e), 3 (Parteien und Organisationen von Sozialdemokratischer Partei Deutschlands bis Deutschnationaler Volkspartei, Gewerkschaften), 4 (NSDAP und Rechtsradikalismus) und 5 (Abwehr von Landesverrat und Spionage).\n\n \n\nDie Anfänge des Sicherheitsdienstes (SD) der SS\n\n \n\nUm Informationen für die Auseinandersetzung mit ihren politischen Gegnern zu gewinnen, aber auch um oppositionelle Strömungen und Agenten der politischen Polizei in den eigenen Reihen zu ermitteln, baute die NSDAP ab 1930 einen eigenen Nachrichtendienst auf. Wie in den Stäben des Heeres ein als I c bezeichneter Generalstabsoffizier für die Sammlung von Nachrichten über den Feind zuständig war, wurde bei der Obersten SA-Führung eine Unterabteilung I c-Nachrichtendienst eingerichtet. Der Reichsführer-SS Heinrich Himmler, der dem Obersten SA-Führer unterstellt war, schuf in seinem Stab in München eine entsprechende Stelle und übertrug sie am 10. August 1931 dem ehemaligen Oberleutnant zur See Reinhard Heydrich. Er veranlasste, dass bei allen Gliederungen der SS Mitarbeiter beauftragt wurden, Nachrichten über gegnerische Organisationen, die „Angriffstätigkeit, Spitzel- und Zersetzungsarbeit, insbesondere unserer marxistischen Gegner“ zu erfassen und auch die politische Haltung von Mitgliedern der NSDAP und ihrer Gliederungen zu überwachen. Das Ergebnis der Meldungen wurde zu zentralen Berichten verarbeitet. Nach dem Verbot von SA und SS im April 1932 führte der I c-Dienst die Bezeichnung PID (Presse-Informationsdienst) der SS. Heydrich, nunmehr SS-Standartenführer, und Himmler konzipierten den SD als umfassenden Geheimdienst der NSDAP nach ausländischen Vorbildern. Geführt von hauptamtlichen SS-Angehörigen, sollten ehrenamtliche Vertrauensleute die Parteileitung über Ziele, Methoden und Pläne der Gegner des Nationalsozialismus unterrichten (Beispiele für die Berichterstattung in R 58/508). Für Ende 1932 wird die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter Heydrichs in der Zentrale und bei den SS-Gruppen und -Standarten im Reich auf etwa 40 geschätzt.\n\n \n\nDas Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa)\n\n \n\nUnmittelbar nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 traf Hermann Göring, dem die Wahrnehmung der Geschäfte  des preußischen Innenministers übertragen war, erste Maßnahmen, die preußische Politische Polizei gegen alle Gegner des Nationalsozialismus einzusetzen. Zunächst wurde eine Sonderabteilung „zur Bekämpfung des Kommunismus“ gebildet, aber bereits drei Tage vor dem Reichstagsbrand kündigte ein Erlass (24. Februar 1933) die Errichtung eines selbständigen Landeskriminalpolizeiamtes für die politische Polizei an (vgl. R 58/239). Beamte dieser politischen Polizei, aus der die Anhänger der Republik bereits nach Beseitigung der demokratischen Regierung Preußens durch Papen am 20. Juli 1932 entfernt worden waren, wirkten zusammen mit NS-Sympathisanten in der übrigen Kriminalpolizei und „Hilfspolizisten“ aus SA und SS bei der Unterdrückung der Arbeiterparteien mit. Die Voraussetzungen hierfür boten ihnen die Verordnungen des Reichspräsidenten vom 28. Februar (Reichsgesetzblatt I, S. 83) „gegen Verrat am deutschen Volke und hochverräterischer Umtriebe“ und zum Schutze von „Volk und Staat“ („Reichstagsbrandverordnung“). Vom 3. März an waren sie alle von den Bestimmungen der Polizeiverwaltungsgesetze über Verhaftungen und Haussuchungen befreit. Im April/Mai 1933 verließen die rund 250 Mitarbeiter der preußischen politischen Polizei (Abteilung I A) unter ihrem Chef Rudolf Diels das Berliner Polizeipräsidium und bezogen in der Nähe des Regierungsviertels das Gebäude der ehemaligen Kunstgewerbeschule in der Prinz-Albrecht-Straße 8. Per Gesetz vom 26. April 1933 (1. Gestapo-Gesetz; GS, S. 122) wurde das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) errichtet. Diese neue  Landespolizeibehörde unterstand dem preußischen Innenminister. Erstmalig war hier von der „Geheimen Staatspolizei“ die Rede, welche fortan einen selbständigen Zweig der inneren Verwaltung bildete. Dem Geheimen Staatspolizeiamt unterstanden Staatspolizeistellen, die in allen preußischen Regierungsbezirken eingerichtet wurden. Sie waren aus den politischen Abteilungen bei den Polizeiverwaltungen hervorgegangen. Als Landespolizeibehörde dem Preußischen Minister des Innern unterstellt, sollte sich das Geheime Staatspolizeiamt „der Erforschung und Bekämpfung aller staatsgefährlichen politischen Bestrebungen im gesamten preußischen Staatsgebiet“ widmen. Damit nahm es „Aufgaben der politischen Polizei neben den oder an Stelle der ordentlichen Polizeibehörden“ wahr. Das Gesetz über die Geheime Staatspolizei vom 30. November 1933 (2. Gestapo-Gesetz;  GS, S. 413) setzte einen Inspekteur der Geheimen Staatspolizei (Rudolf Diels) zur „laufenden Wahrnehmung der Geschäfte“ und Leitung des Geheimen Staatspolizeiamts ein. Dieser war unmittelbar dem preußischen Ministerpräsidenten (seit dem 11. April Hermann Göring), d.h. nicht mehr dem Innenministerium, unterstellt. Die Gestapo wurde damit zu einer selbständigen Polizeisonderbehörde.\n\n \n\nWer als Gegner des Nationalsozialismus galt und damit Opfer der Verfolgung durch die Gestapo wurde, zeigt bereits der Geschäftsverteilungsplan vom 19. Juni 1933 (R 58/840). Neben Dezernaten für Generalien, Pressepolizei, Verhängung von „Schutzhaft“ und für Angelegenheiten der Wirtschaft und nationaler Minderheiten nennt er folgende Aufgabengebiete:\n\n \n\nDezernat III: Internationaler Bolschewismus, allgemeine Kommunistensachen\n\nDezernat IV: Deutschnationale Volkspartei einschließlich aller Nebenorganisationen und rechtsoppositionellen Bewegungen\n\nDezernat V: SPD einschließlich aller sozialdemokratischen Nebenorganisationen\n\nDezernat VII: Zentrumspartei einschließlich aller Nebenorganisationen, Kulturbolschewismus\n\nDezernat VIII: Landesverrat, Verrat von militärischen Geheimnissen, Wirtschaftsspionage, Zersetzung in Reichswehr, Schutzpolizei und Wehrverbänden\n\nDezernat IX: Ausschreitungen, Attentate, Ausländer, Emigranten, Juden, Freimaurer\n\n \n\nMit diesen Zuständigkeiten blieb das Geheime Staatspolizeiamt nicht lange auf Preußen beschränkt. Gleichzeitig mit dem Aufbau der Gestapo durch Hermann Göring hatten Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich die bayerische politische Polizei eingerichtet und personell mit SS und SD verbunden. Zugleich hatten sie in Dachau das erste auf Dauer bestimmte Konzentrationslager geschaffen. Als Politischer Polizeikommandeur Bayerns (seit dem 1. April 1933) und Polizeipräsident von München (seit dem 9. März 1933) gelang es dem Reichsführer-SS Heinrich Himmler im Winter 1933/34, die politischen Polizeien der Länder – außer in Preußen und Schaumburg-Lippe –, die meist nach preußischem Vorbild als Geheime Staatspolizei bezeichnet wurden, unter seine Kontrolle zu bringen. Zum Leiter der Münchener und bayerischen politischen Polizei machte er Reinhard Heydrich (9. März 1933). In den Auseinandersetzungen um die SA, die schließlich zum so genannten Röhm-Putsch führten, verbündete sich Heinrich Himmler mit Hermann Göring, der ihm dafür die preußische Gestapo auslieferte. Am 20. April 1934 ernannte der preußische Ministerpräsident Hermann Göring Heinrich Himmler zum Inspekteur der preußischen Geheimen Staatspolizei, zwei Tage später (22. April) wurde Reinhard Heydrich Chef des preußischen Geheimen Staatspolizeiamts. Himmler und Heydrich wechselten nach Berlin. Noch im selben Jahr wurde dem Geheimen Staatspolizeiamt die Funktion eines „Zentralbüros des Politischen Polizeikommandeurs der Länder“ übertragen, das die Arbeit der politischen Polizeien der Länder koordinierte und über das Himmler und Heydrich Weisungen erteilen konnten. Am 30. Juni 1934 wurden Himmler die Konzentrationslager unterstellt. Als ihre Mitarbeiter benutzten Himmler und Heydrich die jeweiligen Dezernenten des Geheimen Staatspolizeiamts. Daran änderte auch das preußische Gestapo-Gesetz vom 10. Februar 1936 (3. Gestapo-Gesetz; GS, S. 21) nichts, durch das an die Stelle des Inspekteurs der Stellvertretende Chef der Gestapo trat und das noch einmal deutlich machte, dass dieser – Heinrich Himmler – nur ein Organ Hermann Görings, des Chefs der Gestapo, sein sollte. Im Paragraph 1 dieses Gesetzes war die Aufgabe formuliert, deren Erfüllung das Geheime Staatspolizeiamt gewährleisten sollte: „alle staatsgefährlichen Bestrebungen im gesamten Staatsgebiet zu erforschen und zu bekämpfen, das Ergebnis der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten, die Staatsregierung zu unterrichten und die übrigen Behörden über für sie wichtige Feststellungen auf dem Laufenden zu halten und mit Anregungen zu versehen“. Die Gestapo war unter anderem zur Beschränkung der persönlichen Freiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, zu Eingriffen in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis befugt. Sie unterlag nicht mehr der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, konnte fortan selbst bestimmen, was ihre Aufgaben waren und wer als „staatsgefährlich“ anzusehen war, und war nun mit reichsweiter Exekutivgewalt ausgestattet. Damit schuf sich das NS-Regime das Werkzeug, das unter dem Schein legalen Vorgehens jedes Verbrechen staatlich sanktionieren konnte. Zur Kontrolle der Reichsgrenze wurden besondere Grenzkommissariate eingerichtet.\n\n \n\nAm 17. Juni 1936 konnte Heinrich Himmler die völlige Führung der deutschen Polizei an sich reißen und Hermann Göring auf diesem Gebiet ausschalten. Als Reichsführer-SS und „Chef der Deutschen Polizei“ \"RFFSuChdDtPol\") im Reichsministerium des Innern bildete Himmler das Hauptamt Sicherheitspolizei unter der Leitung von Reinhard Heydrich – mit Politischer und Kriminalpolizei - und das Hauptamt Ordnungspolizei unter der Leitung des Generals der Polizei Kurt Daluege, dem Schutzpolizei, Gendarmerie, Gemeindepolizei, Technische Nothilfe und Feuerschutzpolizei unterstellt wurden. Die Gestapo konnte jederzeit auf andere Polizeidienststellen zurückgreifen. Damit war ein weiterer gewichtiger Schritt in Richtung Zentralisierung und „Verreichlichung“ der Polizeiverwaltung getan.\n\n \n\nMit dem Erlass des “Reichsführers der SS und Chefs der Deutschen Polizei“ vom 28. August 1936 wurde angeordnet, dass die politische Polizei künftig eine einheitliche Bezeichnung zu führen habe. Die leitenden Dienststellen der Staatspolizei in den größeren Ländern und preußischen Provinzen erhielten die Bezeichnung „Staatspolizeileitstelle“. Alle anderen Dienststellen der Staatspolizei führten die Bezeichnung\"Staatspolizeistelle\" (= Stapostellen). Auch sie unterstanden unmittelbar dem Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin, der zuständigen Staatspolizeileitstelle und ebenfalls mehr theoretisch der Weisungsbefugnis des zuständigen preußischen Regierungspräsidenten bzw. der entsprechenden Behörde in den außerpreußischen Ländern. Der Leiter der Staatspolizeistelle war in Preußen zugleich der politische Referent des Regierungspräsidenten. Die Staatspolizeistellen richteten nach Bedarf Außendienststellen, Grenzpolizeikommissariate und Grenzpolizeiposten ein, die aber nur detachierte Bestandteile der Staatspolizeistelle und keine selbständigen Behörden waren. Die Dienststellen der Staatspolizei sandten Tagesmeldungen, Monatsberichte, Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresberichte an das Geheime Staatspolizeiamt. Staatspolizeistellen gab es nur in Deutschland, Österreich und der Tschechoslowakei. In den anderen von Deutschland besetzten Gebieten wurden die Aufgaben vom Sicherheitsdienst und von anderen Dienststellen für das Geheime Staatspolizeiamt bzw. später das Reichssicherheitshauptamt erledigt.\n\n \n\nDie Zentralbehörden der Sicherheitspolizei waren nach den Erlassen vom 20. September 1936 das Hauptamt Sicherheitspolizei mit den Ämtern Politische Polizei, Verwaltung und Recht, Kriminalpolizei sowie das Geheime Staatspolizeiamt und das Preußische Landes- (später Reichs-) Kriminalpolizeiamt. Das Geheime Staatspolizeiamt bildete sowohl die oberste Landesbehörde der Preußischen Geheimen Staatspolizei als auch die fachliche Zentralbehörde der Politischen Polizei der außerpreußischen Länder. In der Regel wurde der Leiter einer Staatspolizeileitstelle der größeren Länder und in den preußischen Provinzen als Inspekteur der Sicherheitspolizei eingesetzt, um die Verbindung mit anderen Staatsbehörden, der Wehrmacht und der NSDAP zu wahren und die Durchführung der Anordnungen des Chefs der Sicherheitspolizei zu kontrollieren. Er unterstand unmittelbar dem Letzteren, war aber auch zugleich der politische Referent des Oberpräsidenten in den preußischen Provinzen.\n\n \n\nAuf der Kreis- und Ortsebene waren die Kreis- und Ortspolizeibehörden verpflichtet, den Ersuchen der Staatspolizeistellen Folge zu leisten. Ähnliche organisatorische Regelungen erfolgten für die Kriminalpolizei. Zusammenfassend lässt sich die Entwicklung der Geheimen Staatspolizei bis 1939 wie folgt skizzieren: \n\n \n\nAb dem 26. April 1933                                                   \n\nIn Preußen: Geheime Staatspolizei       \n\nIn den Ländern: Politische Staatspolizei\n\n \n\nAb dem 8. März 1934\n\nGeheime Staatspolizei und Staatspolizeiämter\n\nReichszentralbehörde: Geheimes Staatspolizeiamt Berlin\n\n \n\nAb dem 17. Juni 1936\n\nHauptamt Sicherheitspolizei\n\nDeutsche Sicherheitspolizei: Geheime Staatspolizei und Kriminalpolizei\n\nDeutsche Ordnungspolizei: Schutzpolizei, Gendarmerie und Gemeinde-Polizei\n\n \n\nDas Sicherheitshauptamt der SS\n\n \n\nAuch nach der Übernahme polizeilicher Funktionen durch Himmler, Heydrich und andere SS-Angehörige blieb der SD als Nachrichtendienst der NSDAP bestehen. Im November 1933 wurde seine Spitze aus dem Stab des Reichsführers-SS gelöst und als selbständiges Sicherheitsamt des Reichsführers-SS etabliert. Heydrich, nunmehr SS-Brigadeführer, behielt die Leitung und verband so in seiner Person die Einrichtungen von Partei und Staat, die zur Ermittlung und Verfolgung aller Gegner des Nationalsozialismus bestimmt waren. Seit Juni 1934 war der SD der alleinige Nachrichtendienst der NSDAP. Mit Heydrich zog das Amt 1934 nach Berlin um und wurde am 1. Januar 1935 zum Sicherheits- oder SD-Hauptamt erhoben. Ihm nachgeordnet waren SD-Oberabschnitte (ab September 1939 SD-Leitabschnitte) am Sitz einer Staatspolizeileitstelle, SD-Unterabschnitte (später SD-Abschnitte) am Sitz einer Staatspolizeistelle und SD-Außenstellen.\n\n \n\nEs konnte nicht ausbleiben, dass zwischen SD und Gestapo Kompetenzkonflikte entstanden. Bereits im Juli 1934 ergingen erste Richtlinien, nach denen der SD Gegner nachrichtendienstlich zu ermitteln und zu erforschen hatte, während alle Exekutivmaßnahmen der Gestapo vorbehalten waren. Diese Aufteilung der Arbeitsbereiche wurde 1937 erneut sanktioniert. Eine derartige Trennung von Nachrichtendienst und Polizei hatte es auch in der Weimarer Republik gegeben, als die Behörde des Reichskommissars für Überwachung der öffentlichen Ordnung und später die Nachrichtensammelstelle im Reichsministerium des Innern gegen den demokratischen Staat gebildete Bestrebungen beobachtet hatten.\n\n \n\nHeydrichs SD beschränkte sich jedoch nicht auf den – in seiner Terminologie – Gegnernachrichtendienst, sondern versuchte auch, die Volksstimmung auf den verschiedenen „Lebensgebieten“ zu erforschen und politische Nachrichten aus dem Ausland zu beschaffen. Im ganzen Reichsgebiet waren in SD-Oberabschnitten und –Abschnitten auf der Ebene der Regierungsbezirke hauptamtliche SS-Angehörige damit beschäftigt, Informationen von Außenstellen und Vertrauensleuten zu sammeln und zu verarbeiten, die im SD-Hauptamt zentral ausgewertet wurden. Der Geschäftsverteilungsplan von Anfang 1937 (R 58/840) lässt das erkennen. Im Amt II, Inland, befassten sich drei Abteilungen mit den „Gegnern“:\n\nII 111, Kommunismus/Marxismus\n\nII 112, Judentum, Freimaurer\n\nII 113, Politische Kirchen\n\n \n\nFür die „lebensgebietliche Auswertung“ waren drei weitere, vielfach gegliederte Hauptabteilungen tätig:\n\nII 221, Volkstum\n\nII 222, Kultur (inklusive Recht und Verwaltung)\n\nII 223, Wirtschaft\n\n \n\nDas für den Auslandsnachrichtendienst zuständige Amt III gliederte sich einerseits in Länderreferate, andererseits in Referate für die „außenpolitische Abwehr“ von Freimaurern, Judentum, politischen Kirchen, Kommunismus/Marxismus, Liberalismus, Legitimismus/Rechtsbewegung.\n\n \n\nAm 1. Juli 1937 wurde eine erneute Anordnung Heydrichs betreffend „die Zusammenarbeit des Sicherheitsdienstes und der Geheimen Staatspolizei“ nötig. Sie nahm dem SD jede Ermittlungstätigkeit in Einzelfällen und setzte das Schwergewicht seiner Tätigkeit im Inland auf die wissenschaftliche Erforschung gegnerischer Bestrebungen und die Meinungsforschung auf den „Lebensgebieten“. Dass es bis 1939 freilich immer noch Überschneidungen in der Tätigkeit gab, zeigen die parallelen Akten von Geheimem Staatspolizeiamt und SD-Hauptamt über die Überwachung von Reisen der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“. Gestärkt wurde die Stellung des SD dadurch, dass 1938 das Amt Information der Deutschen Arbeitsfront, das die Stimmung in der Arbeiterschaft erforscht hatte, aufgelöst und dem SD-Hauptamt angegliedert wurde (vgl. R 58/578 und 242). Schließlich verpflichtete ein Runderlass des Reichsinnenministeriums vom 11. November 1938 alle Behörden der allgemeinen und inneren Verwaltung dazu, dem SD Auskunft zu erteilen. Mit der Anordnung des Stellvertreters des Führers Nr. 201/38 vom 14. Dezember wurde bestätigt, dass keine andere Parteidienststelle nachrichtendienstliche Unterlagen zu beschaffen oder auszuwerten habe.\n\n \n\nDas Reichskriminalpolizeiamt\n\n \n\nVon der Zentralisierung der Polizei durch Himmler und Heydrich blieb auch das Preußische Landeskriminalpolizeiamt (LKPA) unter Arthur Nebe nicht unberührt. Es übernahm in steigendem Maß Funktionen für das gesamte Reichsgebiet. Seit dem 20. September 1936 übernahm es reichsweit die Leitung der Länderkriminalpolizeien. Am 16. Juli 1937 wurde es in Reichskriminalpolizeiamt umbenannt. Ihm waren 64 regionale Dienststellen unterstellt. Seine Aufgaben ergeben sich aus  Organisationsplänen der Jahre 1937/38 und in der Fortschreibung der Jahre 1939/40. Danach bestanden folgende Arbeitsbereiche:\n\n \n\nI A/A 1 Verwaltung, Personal, vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Organisation, Grundsätze\n\n \n\nI B Organisation, Grundsatzangelegenheiten, Auslandsbeziehungen, Verkehr mit der Öffentlichkeit\n\n \n\nI C/B 3 Archiv, Bücherei, Kriminologie, Kriminalrassenkunde, Wissenschaftsangelegenheiten, Strafrecht, Statistik\n\n \n\nI D/A 3 Weibliche Kriminalpolizei, Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, Jugendschutzlager Moringen\n\n \n\nI E/A 2 Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland, Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission\n\n \n\nI W Wirtschaftsstelle\n\n \n\nB 1 Grundsätze der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, Vorbeugungshaft, Zentralkartei\n\n \n\nB 2 Vorbeugende Maßnahmen gegen Asoziale, Prostituierte, „Zigeuner“\n\n \n\nII A/C 1/C 3 Reichszentralen zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen, von Homosexualität und Abtreibungen, von Rauschgiftvergehen sowie Reichszentrale für Vermisste und unbekannte Tote\n\n \n\nII B/C 1/C 2 Reichszentralen zur Bekämpfung der reisenden und gewerbsmäßigen Betrüger und Fälscher, des Glücks- und Falschspiels, von Geld- und Wertpapierfälschungen und des „Zigeunerunwesens“\n\n \n\nII C/C 3 Reichszentralen zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate, des internationalen Mädchenhandels, der Zuhälter, Kuppler und Erpresser, der Sittlichkeitsverbrechen, der internationalen und interlokalen Taschendiebe und der reisenden und gewerbsmäßigen Einbrecher, zur Bekämpfung von Rauschgiftvergehen\n\n \n\nIII A/D 1 Reichserkennungsdienstzentrale, Fingerabdrucksammlung, Daktyloskopie, Personenfeststellungszentrale, Verbrecherlichtbildkartei, Spurensicherung\n\n \n\nIII B/D 2 Reichshandschriftensammlung, kriminalpolizeiliche Personenaktensammlung und -kartei, Merkmalskartei, Zentrale Fahndungskartei, Redaktion des Deutschen Fahndungsbuches, Aufenthaltsermittlungen\n\n \n\nKriminaltechnisches Institut der Sicherheitspolizei (KTI), u.a. Schusswaffenerkennungsdienst, Spurensicherung\n\n \n\nF 1 Sonderausbildung und Weiterbildung, Diensthundewesen, Beschwerden, Belobigungen\n\n \n\nF 2 Wirtschafts- und Kassenangelegenheiten\n\n \n\nF 3 Ausrüstung und Raumbedarf der Kriminalpolizei\n\n \n\nDie Reichszentrale zur Bekämpfung von Rauschgiftvergehen war zur einheitlichen und wirksameren Bekämpfung des unerlaubten Verkehrs mit Rauschgiften errichtet worden. Ihr nachgeordnet waren „Nachrichtensammelstellen für Rauschgiftvergehen“ bei den Kriminalpolizeileitstellen. Ihnen hatten die Ortspolizeibehörden über die Kriminalpolizeistellen alle Vergehen gegen das Opiumgesetz zu melden, insbesondere gewerbs- und gewohnheitsmäßige Täter, die zwecks Beschaffung oder Vertriebs von Betäubungsmitteln häufig Reisen unternahmen, lebhaften Briefwechsel führten, mit auswärtigen Bezugsquellen in Verbindung standen, in Apotheken einbrachen, Rezepte stahlen oder fälschten. Gemeldet wurden auch Süchtige, für die eine Unterbringung in Heil-, Pflege- oder Entziehungsanstalten in Betracht kam. Zu den häufigsten Betäubungsmitteln zählten Kokain, Morphium, Opium und Haschisch.\n\n \n\nEine Beratungsstelle für Kriminalschrifttum schulte Kriminalschriftsteller darin, Aktenmaterial des Amts V in der Weise literarisch zu verwerten, „daß deren literarische Erzeugnisse den Aufgaben der neuen deutschen Kriminalpolizei und deren Organisation sowie der Kriminalpolitik der Staatsführung entsprechen“. „Den minderwertigen Kriminalroman“ wollte man „ausmerzen“. Die Zusammenarbeit mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda bei dieser Aufgabe verrät, dass es sich dabei vornehmlich um eine propagandistische Angelegenheit handelte. „Beratende Mitwirkung“ behielt man sich auch bei der Herstellung von Kriminalfilmen vor.\n\n \n\nDas Hauptamt Sicherheitspolizei\n\n \n\nBereits vor der Errichtung des Reichskriminalpolizeiamtes war die gesamte Kriminalpolizei wie auch die uniformierte Ordnungspolizei, d.h. Schutzpolizei und Gendarmerie, unter die Kontrolle Himmlers und der SS gekommen. Am 17. Juni 1936 erging der Erlass des Führers und Reichskanzlers (Reichsgesetzblatt I, S. 487), durch den „zur einheitlichen Zusammenfassung der polizeilichen Aufgaben im Reich“ das Amt eines Chefs der Deutschen Polizei geschaffen und Himmler übertragen wurde. Er führte fortan die Dienstbezeichnung: „Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“. Damit waren – wie beim Reichsjugendführer, Reichsarbeitsführer, Reichsbauernführer – ein Staatsamt und ein Parteiamt institutionell vereinigt. Die Einbindung in das Reichsinnenministerium, die Unterstellung Himmlers unter den Innenminister Frick, hatte nur formale Bedeutung, zumal der neue Chef der Polizei für Angelegenheiten seines Geschäftsbereiches Kabinettsrang erhielt.\n\n \n\nNeun Tage nach seiner Ernennung, am 26. Juni 1936, berief Himmler den Chef des SD-Hauptamtes und Leiter des Geheimen Staatspolizeiamts, SS-Gruppenführer Heydrich, zugleich zum Chef der Sicherheitspolizei und unterstellte ihm damit auch die Kriminalpolizei. Sicherheitspolizei (Sipo) diente seitdem als Oberbegriff für Gestapo und Kriminalpolizei. Als Behörde wurde das Hauptamt Sicherheitspolizei errichtet, aber diese Dienststelle gab es nur auf dem Papier. Heydrich bediente sich nämlich des Personals des Geheimen Staatspolizeiamts und des Preußischen bzw. Reichskriminalpolizeiamtes, um zentrale Angelegenheiten der Sicherheitspolizei zu bearbeiten. Abteilungsleiter und Referenten dieser beiden Ämter firmierten dann als Hauptamt Sicherheitspolizei oder unter dem Kopf „Der Chef der Sicherheitspolizei“, im Verkehr mit Ministerien auch „Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei“. Dabei wurden im Amt „Verwaltung und Recht“ vor allem Beamte der entsprechenden Abteilungen des Geheimen Staatspolizeiamts tätig, das mit dem Amt „Politische Polizei“ ebenso identisch war wie das Amt Kriminalpolizei mit dem Reichskriminalpolizeiamt. Die Gruppe II A, „Kommunismus und andere marxistische Gruppen“, des Geheimen Staatspolizeiamts etwa führte als Teil des Hauptamtes Sicherheitspolizei die Referatsbezeichnung PP II A (vgl. Geschäftsverteilungspläne in R 58/840).\n\n \n\nFür den Bereich der Gestapo war damit der Zustand legalisiert, der mit der Errichtung des Zentralbüros des Politischen Polizeikommandeurs der Länder bereits seit 1934 bestanden hatte. Die Bayerische Politische Polizei und die Geheimen Staatspolizeien der anderen Länder waren nun auch formal Bestandteile einer Reichspolizei. Als zusätzliche Einrichtung wurde am 22. Dezember 1936 das Devisenfahndungsamt geschaffen. Ab Mai 1937 wurde die Grenzpolizei als besonderer Zweig der Gestapo aufgebaut. Drei Grenzinspektionen führten fortan Passkontrollen und Fahndungen an den Reichsgrenzen durch.\n\n \n\nGründung und organisatorische Entwicklung des Reichssicherheitshauptamts (RSHA)\n\n \n\nAm 27. September 1939 erging der Erlass Heinrich Himmlers über die „Zusammenfassung der zentralen Ämter der Sicherheitspolizei und des SD“ zum Reichssicherheitshauptamt, der am 1. Oktober wirksam wurde. Heydrich vereinigte nunmehr die von ihm in Personalunion geführten Ämter in Realunion als Chef der Sicherheitspolizei und des SD. In der neuen Behörde verschmolzen somit Sicherheitsdienst (SD) und Sicherheitspolizei, d.h. die staatlichen Dienststellen Geheimes Staatspolizeiamt und Reichskriminalpolizeiamt, die in bestimmten Funktionen diese Bezeichnungen weiter führten, mit den weiter von der NSDAP finanzierten Ämtern des SD-Hauptamtes. Das Reichssicherheitshauptamt war somit zugleich Ministerialbehörde und Hauptamt der SS.\n\n \n\nBeamte und SS-Führer, die in einem Angestelltenverhältnis zur NSDAP standen, arbeiteten in derselben Behörde, viele noch in den verschiedenen Ämtern, die die Funktionen ihrer Vorgänger fortführten. Zunehmend kamen aber auch SD-Angehörige in staatliche Ämter und Beamte in SD-Ämter. Die bekanntesten Beispiele sind Adolf Eichmann, der seine Laufbahn im SD-Hauptamt begann und ohne Änderung seines Rechtsstatus‘ als SS-Obersturmbannführer im ehemaligen Geheimen Staatspolizeiamt beendete, und Walter Schellenberg, der ursprünglich zum Geheimen Staatspolizeiamt gehörte und 1943 als SS-Oberführer mit dem gleichzeitigen viel niedrigeren Beamtenrang eines Oberregierungsrates das ehemalige SD-Amt für den Auslandsnachrichtendienst leitete. Die Unterschiede wurden freilich dadurch verwischt, dass die Gestapo- und Kriminalbeamten in der Regel in die SS aufgenommen worden waren und „Angleichungsdienstgrade“ erhalten hatten, die sie neben ihrer Amtsbezeichnung führten, z.B. SS-Sturmbannführer und Regierungs- und Kriminalrat (Runderlass des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 23. Juni 1938; s.  Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, S. 1089). Sie galten innerhalb der SS, da sie nicht in den Einheiten der Allgemeinen SS Dienst taten, als Angehörige der Sonderformation SD, was durch die „SD-Raute“ auf ihrer Uniform zum Ausdruck kam und dazu beigetragen haben dürfte, dass vor allem bei der Wehrmacht vielfach kurz vom „SD“ gesprochen wurde, auch wenn es sich um eine Einrichtung der Geheimen Staatspolizei oder der Kriminalpolizei handelte.\n\n \n\nDas Reichssicherheitshauptamt bestand zunächst aus sechs Ämtern, von denen nur Amt I, „Verwaltung und Recht“, Teile des Geheimen Staatspolizeiamts und des SD-Hauptamts aufgenommen hatte, während die übrigen Ämter mit alten Organisationseinheiten identisch waren. Amt IV umfasste die Fachreferate des Geheimen Staatspolizeiamts, Amt V war das Reichskriminalpolizeiamt. Spätestens im Frühjahr 1941 wurden sieben Ämter gebildet (Geschäftsverteilungsplan vom 1. März 1941 s. R 58/840):\n\nAmt I Personalangelegenheiten\n\nAmt II Organisation, Verwaltung und Recht\n\nAmt III SD-Inlandsnachrichtendienst: Deutsche Lebensgebiete (hatte die Funktionen der alten Hauptabteilungen II 221 – II 223 des SD-Hauptamts)\n\nAmt IV Geheimes Staatspolizeiamt: Gegner-Erforschung und -Bekämpfung (unverändert)\n\nAmt V Reichskriminalpolizeiamt: Verbrechensbekämpfung (unverändert)\n\nAmt VI SD-Auslandsnachrichtendienst\n\nAmt VII SD: Weltanschauliche Forschung und Auswertung (nahm die restlichen früheren Funktionen des SD-Hauptamtes wahr, soweit sie nicht auf das Geheime Staatspolizeiamt übergegangen waren).\n\n \n\nAußerhalb der Ämter oder lose mit ihnen verbunden bestanden einige andere Dienststellen mit zentraler Zuständigkeit. Dabei handelte es sich um Einrichtungen zur Ausbildung und Fortbildung von Angehörigen der Sicherheitspolizei und des SD, darunter die bereits 1937 (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, S. 567) errichtete Reichsführerschule der Sicherheitspolizei und des SD in der Schloßstraße 1 in Berlin-Charlottenburg, die Reichsführerschule der Sicherheitspolizei und des SD in Bernau, die Sicherheitspolizeischule in Fürstenberg und die Grenzpolizeischule in Pretzsch (Elbe). Eine zusätzliche Reichsführerschule der Sicherheitspolizei und des SD gab es in Prag. Seit 1939 (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, S. 556) gab es das Kriminaltechnische Institut der Sicherheitspolizei, das auch als Amtsgruppe V D firmierte. Eine gewisse Sonderstellung hatte auch das von Amt VII in Berlin in der Emser Straße 12-13 in einem ehemaligen Logenhaus eingerichtete Museum, das vor allem bei Freimaurern und Juden beschlagnahmte Gegenstände und Unterlagen verwahrte. Im Laufe der nächsten Jahre traten weitere Dienststellen hinzu: die unmittelbar dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD unterstellte Attachégruppe als Zentrale für die bei Auslandsvertretungen in verbündeten Staaten eingesetzten zehn Polizeiattachés oder Polizeiverbindungsführer und speziell der bei ihnen tätigen Beauftragten der Sicherheitspolizei und Berater für Judenfragen; das Kriminalbiologische Institut und das Kriminalmedizinische Zentralinstitut (Erlasse vom 21.12.1941 und 28.9.1943); das Wannsee-Institut, das Politik und Wirtschaft der Sowjetunion erforschte und zu dem Ende des Jahres 1943 andere, bisher beim Reichsinnenministerium ressortierende, auslandswissenschaftliche Forschungseinrichtungen kamen (vgl. die Akten der Amtsgruppe VI G, Reichsstiftung für Länderkunde). Das Havel-Institut schließlich sorgte für die Funk- und Fernschreibverbindungen, die Chiffrierung und Entschlüsselung von Nachrichten. Nur zeitweise hatte es die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien, dann in Prag unter der Aufsicht Eichmanns gegeben, und kein Geschäftsverteilungsplan führt das „Ghetto Theresienstadt“ und die Vernichtungslager Sobibór, Beɫżec, Kulmhof/Chelmno und Treblinka auf, die anders als die dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt nachgeordneten Konzentrationslager unmittelbar dem Reichssicherheitshauptamt unterstanden.\n\n \n\nWeitgespannt war das Netz der nachgeordneten regionalen und lokalen Dienststellen und Einrichtungen, die ihre Befehle vom Reichssicherheitshauptamt erhielten (vgl. die Anschriftenlisten in R 58/415 und 423). Zu den 1943 bestehenden 70 Staatspolizeistellen und 66 Kriminalpolizeistellen, von denen einige als Leitstellen Koordinierungsaufgaben erfüllten, und den 57 SD-Abschnitten, Hauptaußenstellen und -Leitabschnitten mit ihren Außenstellen waren bereits 1936 Inspekteure der Sicherheitspolizei, seit 1939 der Sicherheitspolizei und des SD als Mittelinstanz auf der Ebene der Länder, Provinzen und Reichsgaue getreten. Im Jahr 1943 betrug ihre Zahl 17.\n\n \n\nIn den von deutschen Truppen besetzten und eroberten Gebieten gab es mobile und stationäre Einsatzgruppen und Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD, die seit 1941 durch Großbuchstaben in der Bezeichnung unterschieden wurden: von A im Baltikum bis H in der Slowakei. Im besetzten Gebiet unter Zivilverwaltung, zum Teil auch in den Gebieten unter Militärverwaltung, waren die Funktionen des Reichssicherheitshauptamts bei mehr als einem Dutzend Befehlshabern der Sicherheitspolizei und des SD zusammengefasst, denen jeweils regional zuständige Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD unterstanden. Wie in der Zentrale, doch anders als im nachgeordneten Bereich im Reich arbeiteten dort Gestapobeamte, Kriminalpolizisten und SD-Leute in einer Dienststelle zusammen und trugen Uniform und Rangabzeichen der Waffen-SS mit SD-Raute.\n\n \n\nIn allen Konzentrationslagern waren Politische Abteilungen eingerichtet, die aus Gestapobeamten bestanden und unabhängig von der Lagerverwaltung über das Schicksal der Häftlinge entschieden. Schließlich waren Umwanderer- (UWZ) und Einwandererzentralstellen (EWZ) – gleichfalls mit Sicherheitspolizei und SD-Personal besetzt – damit befasst, Polen aus dem Warthegau zu vertreiben und die volksdeutschen Umsiedler aus dem Baltikum, Russland und Südosteuropa „sicherheitspolizeilich zu überprüfen“.\n\n \n\nBis zum Kriegsende gab es auch noch Veränderungen innerhalb des Reichssicherheitshauptamts, das nach Reinhard Heydrichs Ermordung (4. Juni 1942) - und einer Interimsverwaltung durch Heinrich Himmler persönlich - seit dem 30. Januar 1943 unter der Leiter von SS-Obergruppenführer Dr. Ernst Kaltenbrunner stand. Nachdem Himmler zum Reichsinnenminister ernannt worden war, übertrug er mit Erlass vom 7. September 1943 „zur polizeilichen Sicherung der Volksordnung“ Aufgaben vom Reichsinnenministerium auf das Reichssicherheitshauptamt. Gleichzeitig musste das Hauptamt Ordnungspolizei seine Zuständigkeiten unter anderem für das Meldewesen, für allgemeines Polizeirecht und für die Gemeindekriminalpolizei dorthin abgeben. Insbesondere Amt III scheint nach der Einstellung der umfassenden Berichterstattung über die Stimmung in den „Lebensgebieten“ im Sommer 1944 dafür vorgesehen gewesen zu sein, Grundsatzfragen der Rechts- und Wirtschaftspolitik in Konkurrenz zu den Reichsministerien zu bearbeiten. Um Personal für alle diese Aufgaben zu gewinnen und Kräfte zu ersetzen, die zum Wehrdienst oder zum Einsatz in besetzten Gebieten abgegeben worden waren, hatte das Reichssicherheitshauptamt nicht nur wie alle Reichsbehörden die Möglichkeit, Männer und Frauen aus der Privatwirtschaft zum so genannten langfristigen Notdienst zu verpflichten, sondern konnte auch zur Waffen-SS einberufen oder Angehörige der Waffen-SS abkommandieren. Diese Männer waren organisatorisch in der Stabskompanie der Waffen-SS beim Reichssicherheitshauptamt zusammengefasst.\n\n \n\nEine letzte Machterweiterung des Reichssicherheitshauptamts brachte das Jahr 1944. Nach dem Sturz von Admiral Canaris als Leiter des militärischen Auslandsnachrichtendienstes, des Amtes Ausland/Abwehr im Oberkommando der Wehrmacht, im Februar 1944 erwirkten Kaltenbrunner und Schellenberg, der Chef des politischen Auslandsnachrichtendienstes im Amt VI, eine Weisung Hitlers, einen „einheitlichen geheimen Meldedienst“ unter Führung des Reichsführers-SS zu schaffen. Im Mai wurde vor allem aus den Abteilungen I „Geheimer Meldedienst“ und II „Sabotage und Zersetzung“, des Amtes Ausland/Abwehr das Militärische Amt (Amt Mil) des Reichssicherheitshauptamts gebildet. Offiziere und Soldaten wurden dorthin abkommandiert, behielten aber ihren Status. Gleichzeitig kamen die regionalen Abwehrstellen und Auslandsbriefprüfstellen unter die Kontrolle von Gestapo und SD. Amtschef wurde ein bisheriger Abteilungsleiter der Abwehr, Oberst Hansen. Nach dessen Verhaftung im Zusammenhang mit dem Attentat vom 20. Juli 1944 wurde das Amt Mil in Personalunion vom Amtschef VI geführt. Es gab sechs Abteilungen (Mil A – Mil G), an deren Spitzen drei SS-Führer und zwei Offiziere (jeweils einer für zwei Abteilungen) standen.\n\n \n\nIm Laufe des Jahres 1944 wurden schließlich noch aus den Ämtern I und II das „Sanitätswesen“ und die „Nachrichtentechnik“ herausgelöst und dafür die Ämter San und N eingerichtet. Im nachgeordneten Bereich wurden 1944 der Zollgrenzschutz und der daraus hervorgegangene Verstärkte Grenzaufsichtsdienst von der Reichsfinanzverwaltung in die Zuständigkeit des Reichssicherheitshauptamts überführt.\n\nHexen-Sonderkommando:\n\nDie Aufgabe des 1935 auf Veranlassung von Heinrich Himmler beim Sicherheitsdienst eingerichteten Hexen-Sonderkommandos war die Erfassung und Auswertung von Quellen zu Hexenprozessen in der Frühen Neuzeit vornehmlich im deutschsprachign Raum. Nachdem der Sicherheitsdienst 1939 im Reichssicherheitshauptamt aufgegangen war, wurde für das Sonderkommando im Amt II, ab 1941 dann im Amt VII, Archivamt, eine besondere Dienststelle eingerichtet. Im Frühjahr 1944 wurden die Arbeiten eingestellt.\n\n1931 Einrichtung des Rasseamts SS beim Reichsführer SS; 1933 Umbenennung in Rasse- und Siedlungshauptamt SS, nach Umstrukturierung ab 1935 zuständig für die Planung der Ras‧sen- und Siedlungspolitik; 1941/42 Erweiterung der Zuständigkeiten durch die Unterstel‧lung des Hauptfürsorge- und Versorgungsamts SS und der Sammelstelle für Verluste der SS\n\n1921 aus der\"Turn- und Sportabteilung der NSDA\" hervorgegangen, Verbot 1923; Neu‧gründung 1925, Errichtung der Obersten SA-Führung in München mit dem Chef des Stabs 1926 als zentrale Leitung, zuständig für die vor- und nachmilitärische Ausbildung der Mitglie‧der der NSDAP\n\n \n\nLangtext:\n\n \n\nDie Sturmabteilung der NSDAP entstand 1920 aus einem Saalschutz für die Durchführung von Demonstrationen und Versammlungen der NSDAP. 1921 offiziell als\"Turn- und Sportabteilun\" bezeichnet, wuchs sie zahlenmäßig schnell an.\n\n \n\nNach der Neugründung der NSDAP im Jahr 1925 wurde die SA mit dem Erstarken der NS-Bewegung und deren forcierter Propagandaarbeit zielstrebig ausgebaut. Die Oberste SA-Führung (OSAF), der sieben SA-Obergruppen unterstanden, wurde 1926 etabliert. Ihr Sitz befand sich bis 1945 in München.\n\n \n\n1927 wurden zusätzlich Musikzüge formiert und 1929/1930 das Sanitätswesen organisiert. Seit 1928 wurde ein eigenes Beiblatt des Völkischen Beobachters,\"Der SA-Man\", herausgegeben. Adolf Hitler ernannte sich 1930 zum Obersten SA-Führer. Die tatsächliche Leitung lag beim Chef des Stabes der SA. Dieses Amt bekleideten 1930-1934 Ernst Röhm, 1934-1943 Viktor Lutze und 1943-1945 Wilhelm Schepmann.\n\n \n\nDie SA strebte in Zusammenarbeit mit der Reichswehr das Ziel an, für die militärische Ausbildung der Jugend zuständig zu sein. Das zu diesem Zweck gegründete Reichskuratorium für Jugendertüchtigung (13. September 1931) musste jedoch 1933 aufgelöst und als Amt Ausbildungswesen wieder eingerichtet werden.\n\n \n\nNach der Machtergreifung erhielt die SA durch die Übernahme der aufgelösten Wehrverbände, hier v.a. des\"Stahlhelm. Bund der Frontsoldate\", einen enormen quantitativen Zuwachs. Politische Aufwertung erfuhr sie durch die Übertragung polizeilicher Funktionen, die ihre Mitglieder als Hilfspolizisten zur Verfolgung der politischen Gegner seit Februar bis etwa Dezember 1933 nutzten. Auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung verfügte die Organisation über ca. 2,9 Millionen Mitglieder.\n\n \n\nNach der politischen Ausschaltung der SA und der Ermordung ihrer wichtigsten Führer im Zusammenhang mit den Ereignissen des 30. Juni 1934 \"Röhm-Putsc\") wurde die Organisation erneut verändert. Das Ministeramt, die Stabswache und das Presseamt wurden aufgelöst und die SA-Motorstürme dem schon seit 1931 selbständigen Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) zugeordnet.\n\n \n\nDie Einrichtung und verstärkte Tätigkeit des Sondergerichts der OSAF und des Disziplinargerichts sorgte für die Disziplinierung renitenter Mitglieder und die drastische Dezimierung der Mitgliederzahl von 1,6 Millionen SA-Angehöriger im Oktober 1935 auf 1,2 Millionen im April 1938.\n\n \n\nNach ihrer politischen Ausschaltung reduzierte sich die Tätigkeit der SA im Wesentlichen auf die sportliche und vormilitärische Ausbildung der Jugend, auf die Organisation von Großveranstaltungen und Sammlungsaktionen sowie auf Aufräumungsarbeiten nach Luftangriffen während des Krieges. Hervorzuheben ist allerdings die aktive Beteiligung der SA an der brutalen Verfolgung jüdischer Bürger v.a. anlässlich der Pogrome um den 9. November 1938. Auch die Aufstellung der SA-Standarte Feldherrnhalle, die mit mehreren Tausend Angehörigen zum Kriegseinsatz kam, zählt zu den Ausnahmeerscheinung in den Aktivitäten dieser Organisation.\n\n \n\n \n\n1935 als zentrales Führungsorgan der Allgemeinen und der Waffen-SS errichtet, nach Heraus‧lösung einiger seiner Ämter - SS-Personalamt (1939), SS-Führungsamt (1940), Inspektionen (1940) - nur noch zuständig für die weltanschauliche Schulung und für das Ersatzwesen von SS und Polizei, vor allem ausländische Freiwillige betreffend\n\n1940 Ausgliederung des SS-Führungsamtes aus dem SS-Hauptamt und Aufbau zum eigen‧ständigen Hauptamt als Kommandostelle für die Waffen-SS und als zentrale Instanz für die vor- und nachmilitärische Ausbildung der Allgemeinen SS\n\nDie Entwicklung der für die Personalverwaltung innerhalb der Reichsführung der SS zuständigen Organisationseinheiten ist eng mit dem allgemeinen Anwachsen und institutionellen Ausbau des bürokratischen Apparates der SS seit der Ernennung Heinrich Himmlers zum Reichsführer SS Anfang 1929 verknüpft. Bereits die für 1931 nachzuweisende Gliederung der Reichsführung SS führte die Abteilung bzw. Referate II a - Personalabteilung, Stellenbesetzung - und II b - Stärkenachweise - auf, die auch in das 1932 entstandene SS-Amt übernommen wurden. Unter wechselnden Bezeichnungen - z.B. (Abt.) II, II (P), (Abt.) P I, P II sowie mit den Untergliederungen P 1 und P 2 bzw. II P 1 und II P 2 - ist diese Organisationseinheit des SS-Amtes nachweisbar, bis mit der Umwandlung des SS-Amtes in das SS-Hauptamt Anfang 1935 die Bezeichnung\"SS-Personalam\" eingeführt wurde. Da das SS-Personalamt dem Chef des SS-Hauptamtes unterstand und bis zu den einschneidenden Umgliederungen des SS-Hauptamtes in den Kriegsjahren als Organisationseinheit des SS-Hauptamtes bestehen blieb, sind dessen Überlieferungsreste Teile des Bundesarchiv-Bestandes NS 31 (SS-Hauptamt).\n\nNeben der dem SS-Amt eingegliederten Personalabteilung entwickelte sich ab Frühjahr 1934 ein direkt dem Reichsführer SS zugeordnetes\"Personalrefera\" - zunächst mitunter auch als\"Personalabteilung (II\" bezeichnet-, das von einem - unter dieser Bezeichnung ab Dezember 1934 nachweisbaren -\"Personalreferenten beim Reichsführer-S\" geleitet wurde. Diese Dienststelle, die im Gegensatz zu dem im SS-Hauptamt verbliebenen\"SS-Personalam\" als eigentlicher Vorläufer der SS-Personalkanzlei und damit des SS-Personalhauptamtes anzusehen ist, war zunächst Teil des\"Stabes Reichsführer-S\", also jener eigenen Geschäftsstelle des Reichsführers-SS, die sich Himmler - neben den verschiedenen Hauptämtern und Ämtern der Reichsführung -\"zur Lenkung des Apparates und zur Aufsicht über ihm direkt unterstellte Institutionen und außerhalb der Ämter verbleibende Aufgaben [...] geschaffen hatt\", und für die - nachweislich mit Befehl vom 9.2.1934 - die Dienstbezeichnung\"Der Reichsführer-S\" festgelegt war.\n\nEtwa gleichzeitig mit der Einführung der Bezeichnung\"SS-Personalam\" im SS-Hauptamt vollzog sich im Januar 1935 die Umbenennung des\"Personalreferate\" im Stab des Reichsführers-SS - im Briefkopf häufig als\"Der Reichsführer SS - P.St. 2 oder I\" firmierend - in\"Der Reichsführer SS - SS-Personalkanzle\". Es folgte damit eine deutliche institutionelle Trennung von dem SS-Personalamt im SS-Hauptamt, nach dem bis dahin von den entsprechenden Organisationseinheiten - II, II (P), II P 1 ff. - verfasste Schreiben, Erlasse, Anordnungen und dergleichen sowohl unter der Behördenfirma\"Der Reichsführer SS - Der Chef des SS-Amte\" als auch direkt mit dem eine unmittelbare Unterstellung kennzeichnenden Briefkopf\"Der Reichsführer S\" herausgegangen waren. Die Dienstbezeichnung des Leiters der SS-Personalkanzlei lautete allerdings noch bis zum Spätherbst 1936 unverändert\"Der Personalreferent beim Reichsführer S\", ehe es dann\"Der Chef der SS-Personalkanzle\" hieß. Dieser blieb stets dem Reichsführer-SS unmittelbar unterstellt.\n\nDie SS-Personalkanzlei wurde also nicht Teil des 1936 aus der Chefadjutantur des\"alte\" Stabes Reichsführer-SS entstandenen - später zum Hauptamt erhobenen - Persönlichen Stabs Reichsführer-SS. Wenngleich Himmlers\"Befehl über die Neuordnung der Befehlsverhältnisse in der Gesamt S\" bei der Gliederung der Dienststelle\"Der Reichsführer-S\" die SS-Personalkanzlei nicht als eigene Dienststelle aufführte, die genaue Position der Personalkanzlei im Gesamtgefüge der Reichsführung zwischen 1936 und 1939, bis zur Erhebung zum SS-Personalhauptamt, also noch nicht abschließend nachweisbar ist, so ist doch eine direkte Zuordnung zur\"Reichsführung S\", jedenfalls eine unmittelbare Unterstellung unter den Reichsführer-SS, als sicher anzunehmen.\n\nEs entsprach Himmlers Führungsprinzip der Spaltung von Kompetenzen einerseits und der Verknüpfung institutionell aufgeteilter Kompetenzen durch Personalunionen andererseits, dass die Chefs einzelner Ämter des SS-Hauptamtes zugleich Funktionen in korrespondierenden Organisationseinheiten im Stab bzw. der Dienststelle des Reichsführers-SS wahrnahmen. Dies galt für das Gerichtsamt (III), für das Verwaltungsamt (IV) und das Sanitätsamt (V) im SS-Hauptamt, denen im Stab des Reichsführers-SS die Dienststellen des SS-Gerichts, des Verwaltungschefs-SS und Reichskassenwalters sowie des Reichsarztes-SS entsprachen. Dies galt auch für das SS-Personalamt im SS-Hauptamt und die SS-Personalkanzlei in der Dienststelle\"Der Reichsführer-S\": Chef beider Organisationseinheiten war Walter Schmitt - zuvor neben SS-Oberführer Aumeier, Chef der Abteilung II P, bereits in führender Position in der Personalabteilung des SS-Amtes tätig - der vom SS-Sturmführer (20. April 1933) in rascher Folge die Leiter der SS-Ränge erklomm und bereits am 30. Januar 1937 zum SS-Gruppenführer befördert wurde.\n\nAls Chef der Personalkanzlei unterstand Schmitt Himmler unmittelbar und war Vorgesetzter sowohl des von ihm selbst geleiteten SS-Personalamtes als auch der Personalämter der übrigen beiden damals bestehenden Hauptämter der Reichsführung SS, des Rasse-und Siedlungshauptamtes und des SD-Hauptamtes. Mit Befehl des Reichsführers-SS vom 1. Juni 1939 wurde die SS-Personalkanzlei zum SS-Personalhauptamt erhoben, das bis Kriegsende Bestand hatte.\n\nAls Chef des SS-Personalhauptamtes fungierte der am 20. April 1942 noch zum SS-Obergruppenführer beförderte Schmitt bis Oktober 1942. Sein Nachfolger wurde SS-Brigadeführer Maximilian von Herff, der als ehemaliger Darmstädter Regimentskamerad des Chefs des Persönlichen Stabs Reichsführer-SS, Karl Wolff, von diesem in die SS geholt worden war. Herff zeichnete bereits im August 1942 in Schmitts Vertretung, wurde dann im November 1942 mit der Führung der Geschäfte des Hauptamtschefs beauftragt und ist im Dezember 1942 dann auch formal als Chef des SS-Personalhauptamtes nachzuweisen. Er wurde am 20. April 1944 zum SS-Obergruppenführer befördert und leitete das SS-Personalhauptamt bis Kriegsende. Über die Gründe der Ablösung Schmitts, dessen Dienststelle in den Dienstalterslisten der SS 1943/44 als Persönlicher Stab Reichsführer-SS bezeichnet wird, geben die vorhandenen Unterlagen keine Auskunft.\n\nDer Dienstsitz der SS-Personalkanzlei bzw. des SS-Personalhauptamtes befand sich bis Ende Oktober 1942 in der Berliner Prinz-Albrecht-Straße 9, dem ehemaligen Hotel Vier Jahreszeiten, das 1934 Sitz des SS-Hauptamtes und des (später: Persönlichen) Stabes Reichsführer-SS wurde und neben dem Geheimen Staatspolizeiamt (ab 1939: Reichssicherheitshauptamt, Amt IV) mit dem Sitz in der Prinz-Albrecht-Straße 8 lag. Nach Oktober 1942 verlegte das SS-Personalhauptamt seinen Dienstsitz in die Wilmersdorfer Straße 98/99 in Berlin-Charlottenburg. Gegen Kriegsende wurden einige Organisationseinheiten nach Ausweichstellen in Radlow bei Berlin, Müncheberg, Storkow/Burg sowie in Gera und Umgebung (Sanatorium Tannenfeld) und Weimar verlegt.\n\nDas Verhältnis des sich als maßgebliche Instanz für die Personalangelegenheiten sämtlicher SS-Führer und für die Stellenbesetzung der Allgemeinen SS verstehenden SS-Personalhauptamtes zu den Personalämtern und den Personalabteilungen der anderen Hauptämter des Reichsführers-SS wurde von Himmler in den Ausführungsbestimmungen zu seinem SS-Befehl vom 1. Juni 1939 über die Aufstellung von Hauptämtern ebenso präzise wie einengend umschrieben. Danach unterstanden die Personalämter bzw. Personalabteilungen der Hauptämter der SS formal den jeweiligen Hauptamtschefs, diesen war lediglich\"enge Zusammenarbeit mit dem SS-Personalhauptam\" aufgegeben. Die Beförderungen bis zum Hauptsturmführer (ausschließlich der aus den SS-Junker-Schulen hervorgegangenen Führer) sowie die Besetzung der Etatstellen bis einschließlich Führer von Sturmbannen, auch in den Stäben bis zum Dienstgrad eines Sturmbannführers, gehörten - mit Ausnahme der vom Reichsführer-SS unmittelbar getroffen Bestimmungen - zu den Befugnissen der Hauptamtschefs der Hauptämter.\n\nDie Bearbeitung der Beförderungspapiere der von den Hauptämtern zu befördernden Führer oblag den Personalämtern. Diese hatten die Papiere mit den Stellungnahmen der Hauptamtschefs dem SS-Personalhauptamt einzureichen; die Beförderungsurkunden erstellte das SS-Personalhauptamt. Die Besetzung der Etatstellen war dem SS-Personalhauptamt von Fall zu Fall mitzuteilen; eine Sonderregelung gab es aus Geheimhaltungsgründen mit dem SD-Hauptamt, das im Herbst 1939 im neu errichteten Reichssicherheitshauptamt aufging. Die Bestätigung der Führer in ihren Dienststellungen war nur vom SS-Personalhauptamt auszufertigen. Es folgten Regelungen über den gesamten Schriftverkehr aller Dienststellen; er sollte über die zuständigen Hauptämter gehen, die dafür zu sorgen hatten, dass die Personalvorgänge mit den Stellungnahmen der Hauptamtschefs kurzfristig an das SS-Personalhauptamt weitergegeben wurden, sofern die Angelegenheit nicht in eigener Zuständigkeit im Hauptamt selbst erledigt werden konnte.\n\nSchließlich war dem Chef des SS-Personalhauptamtes aufgegeben, die Chefs der übrigen Hauptämter bei Vorgängen aus deren Bereichen zu unterrichten. Diese die Machtbefugnisse des Chefs des SS-Personalhauptamts deutlich einengenden Bestimmungen wurden im Laufe des Krieges weitgehend zugunsten des Chefs des SS-Personalhauptamtes modifiziert.\n\nMit Befehl vom 9. Dezember 1942 räumte Himmler unter Aufhebung aller entgegenstehenden Anordnungen aus den Ausführungsbestimmungen vom 1. Juni 1939\"für die Kriegsdaue\" dem SS-Personalhauptamt\"im Rahmen von dessen Aufgaben für die Gesamt-S\" die alleinige Zuständigkeit ein für\n\na) alle Beförderungen und Ernennungen von Führerdienstgraden,\n\nb) alle Versetzungen (Versetzungskommandos) von SS-Führern,\n\nc) Bestätigungen aller Stellenbesetzungen von Führerplanstellen.\n\nEbenfalls\"auf Dauer des Kriege\" wurde der Chef des SS-Personalhauptamtes ermächtigt, bei den Stellenbesetzungen kriegsnotwendige Erleichterungen zu gewähren. Schließlich verbat sich Himmler unmittelbare Vorlagen von Beförderungs-, Ernennungs, Versetzungs- und Besetzungsanträgen und verwies auf den alleinigen Dienstweg über das SS-Personalhauptamt.\n\nAm 1. Oktober 1944 erteilte Himmler dann im Zuge einer\"straffen Zusammenfassung auf dem Gebiete der Personalpoliti\" dem Chef des SS-Personalhauptamts innerhalb des fachlichen Arbeitsbereichs des SS-Personalhauptamts\"unmittelbares Weisungsrecht an alle Chefs der Personalämter, Personalabteilungen, Personalsachbearbeiter und II a\" Dieses Weisungsrecht umfasste\n\na)\"die einheitliche Leitung und Ausrichtung in allen grundsätzlichen Fragen der personalpolitischen Lenkung des Führerkorps,\n\nb) die Bearbeitung der Fragen der Beförderungen und Ernennungen innerhalb der Gesamtbreite der SS,\n\nc) die fachliche Führung, Ausbildung und Ausrichtung der gesamten Personalsachbearbeite\".\n\nFür den Bereich der Stellenbesetzung kündigte Himmler eine endgültige Regelung nach Kriegsende an und schloss mit dem Wunsch, dass\"dieses Weisungsrecht des Chefs des SS-Personalhauptamtes von allen beteiligten Hauptamtschefs, Höheren SS- und Polizeiführern nicht nur dienstlich unterstützt, sondern darüber hinaus zur Grundlage einer engen Zusammenarbeit zwischen dem SS-Personalhauptamt und allen Personalfragen bearbeitenden Stellen gemach\" werde.\n\nEine letzte bedeutende Kompetenzerweiterung erfuhr das SS-Personalhauptamt noch in den letzten Kriegsmonaten mit Befehl des Reichsführers-SS vom 10. Februar 1945. Nach Bestätigung der Verantwortlichkeit des Chefs des SS-Personalhauptamtes für\"eine einheitliche Personalsteuerung und die Lenkung aller Führer in der gesamten Schutzstaffe\" befahl Himmler die Eingliederung der Abteilungen II a in den Amtsgruppen B und D (Sanitätsführer) des SS-Führungshauptamtes in das SS-Personalhauptamt und die Vereinigung mit dem Amt II W des SS-Personalhauptamtes zu einem neu zu bildenden\"Personalamt der Waffen-SS im SS-Personalhauptam\". Die Personalbearbeitung der Führer und Nachwuchsführer des Generalstabsdienstes sollte nun ebenfalls durch das SS-Personalhauptamt erfolgen, womit dessen Chef dem Reichsführer-SS für die gesamte Führerbearbeitung in der Waffen-SS verantwortlich wurde.\n\nWeiter gliederte man das Amt XI\"Führernachwuch\" beim SS-Führungshauptamt unter Umwandlung in ein\"Amt für Führernachwuchs und Schule\" in das SS-Personalhauptamt ein. In diesem neuen Amt sollte\"der gesamte Führernachwuchs von der Erfassung bis zum Abschluss der Schulen und Lehrgänge bearbeitet und planmäßig gelenkt werde\". Die organisatorische Umsetzung dieser mit Wirkung vom 20. Februar 1945 in Kraft zu tretenden Maßnahmen erläuterte der Stabsbefehl Nr. 3/45 des Hauptamtschefs des SS-Personalhauptamtes vom 28. Februar 1945.\n\nWenn es auch angesichts der katastrophalen militärischen Entwicklungen sicher erscheint, dass die neuen organisatorischen Verhältnisse ohne praktische Auswirkung blieben und die nun vorgesehene Gliederung des SS-Personalhauptamtes kaum tatsächlich realisiert wurde, so verdanken wir dem Stabsbefehl den einzigen ermittelten, wenn auch sicher nur partiell realisierten Organisations- bzw. Geschäftsverteilungsplan des SS-Personalhauptamtes, der zwar im wesentlichen die neuen Erweiterungen zu berücksichtigen hatte, aber auch die bis dahin geltenden Organisationsverhältnisse in gewissem Maße widerspiegelt.\n\nDie SS-Personalkanzlei gliederte sich, wie aus den Geschäftszeichen der Befehlssammlungen im Bundesarchiv und SS-Führerpersonalakten des ehemaligen Berlin Document Center zu rekonstruieren ist, in den Jahren 1936 bis 1939 in folgende Abteilungen:\n\nP 1 Erziehung und Bildung\n\nP 2 Führerschulen\n\nP 3 Verfügungstruppe (V.T.) und Totenkopfverbände (T.V.)\n\nP 4 Kanzlei\n\nP 5 Stabspersonalien\n\nP 6 Dienstaltersliste\n\nP 7 Stellenbesetzung\n\nP 8 Beförderungen\n\nP 9 Adrema (Adressenverwaltung)\n\nP 10 Statistik\n\nP 11 Führerpersonalien\n\nsowie ein angegliedertes Referat\"Ausweis\".\n\nNach der Erhebung der SS-Personalkanzlei zum SS-Personalhauptamt lassen sich ab Sommer 1939 tiefer gestaffelte Ämter, Hauptabteilungen, Abteilungen oder Referate ausmachen. So erscheint bereits am 1.6.1939 der Briefkopf\"Der Reichsführer SS, SS-Personalhauptamt, Amt Führerpersonalien, Abteilung I A \". Zwischen 1940 und etwa 1943 lassen sich eine Zentralkanzlei, eine Verwaltung und drei Ämter (I, II, III) nachweisen.\n\nInsgesamt lässt sich aufgrund verschiedener Personalunterlagen folgende Gliederung in Abteilungen rekonstruieren:\n\nI A 1 Personalakten (mit Zentralregistratur) Stellenbesetzung\n\nI A 2 Beförderungen\n\nI A 3 Stabspersonalien\n\nI B 1 Statistik\n\nI B 2 Dienstaltersliste\n\nI B 3 Anschriften\n\nI/ FSch Führerschulen\n\nI/ O Auszeichnungen\n\nII 1 Junkerschulen\n\nII 2 Polizeinachwuchs\n\nII 3 Stellenbesetzung\n\nIII Erziehung und Bildung\n\nIII A Inspektion der Junkerschulen\n\nZK Zentralkanzlei\n\nV Verwaltung\n\nDiese Organisationseinteilung wurde im Laufe der Jahre 1942 bis 1944 immer wieder erweitert und ergänzt. 1943 ist ein Amt II W, eine Hauptabteilung II W 1 und eine Hauptabteilung II W 2 mit mindestens 3 Abteilungen nachzuweisen, die sich mit der Bearbeitung der Führerpersonalien der Waffen-SS befassten; für eine Hauptabteilung II 7 lässt sich in den Aktenresten für einen gewissen Zeitraum (1943-1945) die\"SS-mäßig\" Personalbearbeitung für die im Reichssicherheitshauptamt und dessen Geschäftsbereich eingesetzten SS-Führer nachweisen.\n\nDer mit Stabsbefehl Nr. 3/45 vom 28. Februar 1945 vorgesehene Organisationsplan sah - vorbehaltlich der nicht mehr nachweisbaren Genehmigung durch den Reichsführer-SS - folgende Gliederung und Besetzung vor:\n\n1. Chef des SS-Personalhauptamtes: SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS von Herff\n\nDirekt unterstellt:\n\nPersönliches Büro:\n\nVerbindungsführer zur Wehrmacht: SS-Obersturmbannführer Ohrtmann\n\nPersönlicher Adjutant: SS-Obersturmbannführer Linnemayer\n\nFührer der Verwaltung (IV a): SS-Hauptsturmführer Heinrich\n\nTruppenarzt (IV b): SS-Sturmbannführer Dr. Hana\n\n2. Amtsgruppe A\n\nAmtsgruppenchef: vorl. unbesetzt\n\nAmt I (Zentralamt): Amtschef: SS-Obersturmbannführer Franke-Gricksch\n\nAmt II (Führernachwuchs- und Schulen) Amtschef: SS-Brigadeführer Dörffler-Schuband\n\nAmt III (Disziplinar- und Ehrenangelegenheiten): wird während des Krieges nicht aufgestellt; Bearbeitung vorläufig durch Amt I\n\nAmtsgruppe B:\n\n(Personalamt Allgemeine SS)\n\nAmtsgruppenchef: vorläufig unbesetzt\n\nAmt IV: SS-Standartenführer Becker\n\nAmt V: z. Zt. nicht aufgestellt\n\nAmtsgruppe C:\n\n(Personalamt Waffen-SS)\n\nAmtsgruppenchef: SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Dr. Katz\n\nChefgruppe: SS-Obersturmbannführer Kron\n\nAmt VI: Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragte Führer noch nicht bestimmt\n\nAmt VII: Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragte Führer noch nicht bestimmt\n\nAmtsgruppe D:\n\n(als Amtsgruppe\"Polize\" geplant)\n\nAmtsgruppenchef sowie Chefs der Ämter VIII u. IX:\n\nz.Zt. nicht besetzt. Die Aufgaben werden vorläufig durch die dem Hauptamts-Chef direkt unterstehenden Hauptabteilungen\"Sicherheitspolizei und Ordnungspolize\" des SS-Personalhauptamtes erledigt.\n\nEs ist bezeichnend, dass der gleiche Stabsbefehl die Verlegung großer Teile des SS-Personalhauptamtes nach Gera und Weimar bestimmte; lediglich der Hauptamtschef mit Führungsstab sowie der Amtschef des Amts I (Zentralamt) mit Arbeitsstab blieben in Berlin. Die militärische Entwicklung sowie der nahe Zusammenbruch des NS-Regimes verhinderten mit Sicherheit, dass das SS-Personalhauptamt jemals in der auf dem Papier festgelegten Form funktionieren konnte.\n\nNach Neugründung der NSDAP im Jahre 1925 bis zur Einrichtung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP (NS 22) im Juli 1926 zentrale Koordinierungsinstanz der Partei unter der Leitung von Philipp Bouhler (1899-1945) mit Sitz in München unter der Bezeichnung Reichsgeschäftsführer der NSDAP (1925-1934); danach im wesentlichen zuständig für die Überwachung der Angestellten und der internen Geschäfte der Reichsleitung; mit Berufung Bouhlers 1934 nach Berlin Auflösung des Amts des Reichsgeschäftsführers und Errichtung der Kanzlei des Führers der NSDAP, dabei Verselbständigung des Amts für Sippenforschung, Abgabe von Mitgliedschaftsangelegenheiten an den Reichsschatzmeister (NS 1) und der Schriftleitung des Verordnungsblattes der Reichsleitung der NSDAP an die Reichspressestelle (NS 42)."@deu . "Sammlung NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)"@deu . .