Reichsärztekammer
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Reichsärztekammer
Geschichte des Bestandsbildners
Der 1936 durch Inkrafttreten der Reichsärzteordnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München errichteten Reichsärztekammer (RÄK) unterstanden mit Ausnahme der aktiven Sanitätsoffiziere der Wehrmacht alle Ärzte im Deutschen Reich; als Untergliederungen fungierten die Ärztekammern auf Provinz- bzw. Landesebene sowie die ärztlichen Bezirksvereinigungen; Leiter der RÄK war der vom Führer und Reichskanzler berufene Reichsärzteführer, Aufsicht führte der Reichsminister des Innern; mit der Errichtung der RÄK wurden der Deutsche Ärztevereinsbund e.V. und der Verband der Ärzte Deutschlands (Hartmannbund) aufgelöst.
Reichsärztekammer